Normaler Weise solltest Du eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Berechnung der KFZ Steuer bekommen haben. Darin steht sinngemäß, daß Du dagegen Widerspruch binnen irgendwelcher Frist einlegen kannst. Das solltest Du zunächst tun.
Bei manchen Finanzämtern kann es sein, daß Du das KFZ vorführen mußt und die dann schauen, ob der "Gesamteindruck eines LKW" gegeben ist. Das hat den Hintergrund, daß viele Leute "normale" PKW-Kombis auf LKW zugelassen haben, indem sie die hinteren Scheiben durch Blech ersetzten, die Gurtpunkte verschweißt hatten und eine Ladefläche statt Rückbank einbauten. Der Gesamteinduck dieser Fahrzeuge war dennoch der eines PKW.
Schreibe einen Widerspruch mit der Begründung, daß dies ein LKW ist, der eine geschlossene Ladefläche, rückwärtig keine Sitze hat, lediglich zum Transport von Gütern bestimmt ist und auch durch den Hersteller als LKW gebaut wurde. Meist kommt dann ein neuer Steuerbescheid. Viel Erfolg!
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