Kastenwagen Kfz Steuer
- slapped
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Feb 2016
03
16:58
Kastenwagen Kfz Steuer
Moin ich habe mal eine Frage zu der KFZ Steuer meines Vivaro.
Und zwar steht im Fahrzeugschein "LKW geschlossen Kasten", da müsste die Steuer doch nach zulässigem Gesamtgewicht berechnet werden (LKW unter 3,5t). Das wären bei 2790kg 160 Euro KFZ Steuer.
Jetzt wurde die Steuer aber nach Hubraum und Emissionsklasse berechnet und das macht dann 416 Euro
Haben die das jetzt falsch berechnet oder habe ich was falsch verstanden?
Und zwar steht im Fahrzeugschein "LKW geschlossen Kasten", da müsste die Steuer doch nach zulässigem Gesamtgewicht berechnet werden (LKW unter 3,5t). Das wären bei 2790kg 160 Euro KFZ Steuer.
Jetzt wurde die Steuer aber nach Hubraum und Emissionsklasse berechnet und das macht dann 416 Euro
Haben die das jetzt falsch berechnet oder habe ich was falsch verstanden?
- vatas-sohn
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Feb 2016
03
17:42
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Normaler Weise solltest Du eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Berechnung der KFZ Steuer bekommen haben. Darin steht sinngemäß, daß Du dagegen Widerspruch binnen irgendwelcher Frist einlegen kannst. Das solltest Du zunächst tun.
Bei manchen Finanzämtern kann es sein, daß Du das KFZ vorführen mußt und die dann schauen, ob der "Gesamteindruck eines LKW" gegeben ist. Das hat den Hintergrund, daß viele Leute "normale" PKW-Kombis auf LKW zugelassen haben, indem sie die hinteren Scheiben durch Blech ersetzten, die Gurtpunkte verschweißt hatten und eine Ladefläche statt Rückbank einbauten. Der Gesamteinduck dieser Fahrzeuge war dennoch der eines PKW.
Schreibe einen Widerspruch mit der Begründung, daß dies ein LKW ist, der eine geschlossene Ladefläche, rückwärtig keine Sitze hat, lediglich zum Transport von Gütern bestimmt ist und auch durch den Hersteller als LKW gebaut wurde. Meist kommt dann ein neuer Steuerbescheid. Viel Erfolg!
Bei manchen Finanzämtern kann es sein, daß Du das KFZ vorführen mußt und die dann schauen, ob der "Gesamteindruck eines LKW" gegeben ist. Das hat den Hintergrund, daß viele Leute "normale" PKW-Kombis auf LKW zugelassen haben, indem sie die hinteren Scheiben durch Blech ersetzten, die Gurtpunkte verschweißt hatten und eine Ladefläche statt Rückbank einbauten. Der Gesamteinduck dieser Fahrzeuge war dennoch der eines PKW.
Schreibe einen Widerspruch mit der Begründung, daß dies ein LKW ist, der eine geschlossene Ladefläche, rückwärtig keine Sitze hat, lediglich zum Transport von Gütern bestimmt ist und auch durch den Hersteller als LKW gebaut wurde. Meist kommt dann ein neuer Steuerbescheid. Viel Erfolg!
Grüße!
Ron
"Wenn der Mensch so viel Vernunft hätte wie Verstand, wäre vieles einfacher." (Linus Pauling)
Ron
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- slapped
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Feb 2016
03
19:59
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Achso, habe grade gesehen das im Bescheid unter "Sonstiges" steht dass das Fahrzeug als PKW versteuert wurde.
Fragt sich bloß warum.
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- Kveite
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Feb 2016
03
20:05
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Mal blöd gefragt... Braucht es für eine LKW-Zulassung eventuell eine Firma, oder ein Gewerbe?
Gruß Ralf
- slapped
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Feb 2016
03
20:15
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Na der ist ja als LKW zugelassen und war es auch immer.
Hab grade etwas gegoogelt, da giebt es wohl einige mit dem selbem Problem.
So richtig schlau wird ich aus dem Ganzen nicht, kann wohl auch kein Mensch nachvollziehen.
Hab grade etwas gegoogelt, da giebt es wohl einige mit dem selbem Problem.
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- Kveite
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Feb 2016
03
20:29
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Wenn man nach Voraussetzung für LKW-Zulassung sucht, taucht das aber mit als erstes auf.
Macht in meinen Augen ja auch Sinn. Wozu sollte eine Privatperson einen LKW brauchen? Bei gewerblicher Nutzung, Vereinstätigkeit, oder einer Hilfsorganisation schaut das schon anders aus.
Zumal es ja nicht um die Nutzungsfrage als solches geht, sondern um eine Vergünstigung, die an einen gewerblichen? Verwendungszweck gebunden ist.
Macht in meinen Augen ja auch Sinn. Wozu sollte eine Privatperson einen LKW brauchen? Bei gewerblicher Nutzung, Vereinstätigkeit, oder einer Hilfsorganisation schaut das schon anders aus.
Zumal es ja nicht um die Nutzungsfrage als solches geht, sondern um eine Vergünstigung, die an einen gewerblichen? Verwendungszweck gebunden ist.
Gruß Ralf
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Feb 2016
03
20:51
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Moin,
habe seit 25 Jahren mehrere VW T3 oder T4 Kastenwagen als LKW laufen und nie Probleme mit dem Finanzamt gehabt.
Meine Frau fährt VW Caddy als LKW.
In der Steuer begünstigt, dafür wollen die Versicherrungen aber mehr haben und wenn ein Diesel dann noch mehr....
Gruß Frank
habe seit 25 Jahren mehrere VW T3 oder T4 Kastenwagen als LKW laufen und nie Probleme mit dem Finanzamt gehabt.
Meine Frau fährt VW Caddy als LKW.
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- slapped
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Feb 2016
03
20:59
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Ich werde einen Wiederspruch schreiben wie vatas-sohn es beschrieben hat. Dann sehen wir mal weiter.
- asphaltsau1
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- Mein Kayak: Die Zeile hat zu wenig Zeichen!
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Feb 2016
03
22:38
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
So kenne ich es auch.wattwurmpompi hat geschrieben:In der Steuer begünstigt, dafür wollen die Versicherrungen aber mehr haben und wenn ein Diesel dann noch mehr....
Hast du mal durchgerechnet, ob eine Zulassung als PKW versicherungstechnisch
den vermeintlichen Steuernachteil ev. sogar wieder weg macht?
Ist natürlich auch fahrleistungsabhängig.
Team Mefonieten
Mainsteam Rambler 13,5 ; Exo shark1 ;
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Gruß Markus
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- Holger M-V
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Feb 2016
04
09:36
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Nach meinem Informationsstand enstanden diese Probleme mit der Umstellung der Behörden, da ja nun nicht mehr das Finanzamt, sondern der Zoll die Kfz-Steuer einzieht.
Momentan wird ein Lkw nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert, völlig egal, welcher Motor verbaut ist. Auch die Schadstoffklasse spielt keine Rolle.
Ausschlaggebend (wie du schon geschrieben hast) ist der Eintrag im Kfz-Schein. Steht dort Lkw, ist es ein Lkw.
Ich fahre seit mehreren Jahren zwei Lkw, einen VW Caddy 14d und einen VW Bus T3 mit Ganzjahreszulassung. Beide werden nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert, der Bus kostet ca. 170.- €, der Caddy 150.
Die meisten Versicherungen gehen bei einem Lkw von einer sehr hohen Laufleistung aus, daher die meist höheren Beiträge im Vergleich zu Pkw oder Wohnmobil. Da muss man halt mit seiner Versicherung sprechen. Es gibt Möglichkeiten, die jährliche Fahrleistung zu begrenzen, das spart ungemein.
Ob man nun Gewerbetreibender ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Ich würde an deiner Stelle auch sofort Widerspruch einlegen...
Momentan wird ein Lkw nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert, völlig egal, welcher Motor verbaut ist. Auch die Schadstoffklasse spielt keine Rolle.
Ausschlaggebend (wie du schon geschrieben hast) ist der Eintrag im Kfz-Schein. Steht dort Lkw, ist es ein Lkw.
Ich fahre seit mehreren Jahren zwei Lkw, einen VW Caddy 14d und einen VW Bus T3 mit Ganzjahreszulassung. Beide werden nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert, der Bus kostet ca. 170.- €, der Caddy 150.
Die meisten Versicherungen gehen bei einem Lkw von einer sehr hohen Laufleistung aus, daher die meist höheren Beiträge im Vergleich zu Pkw oder Wohnmobil. Da muss man halt mit seiner Versicherung sprechen. Es gibt Möglichkeiten, die jährliche Fahrleistung zu begrenzen, das spart ungemein.
Ob man nun Gewerbetreibender ist oder nicht, spielt keine Rolle.
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Feb 2016
04
10:24
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Danke, das klingt gut. Man liest ja überall was anderes
- vatas-sohn
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Feb 2016
04
10:31
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Kann ich nur bestätigen!Holger M-V hat geschrieben:...Ob man nun Gewerbetreibender ist oder nicht, spielt keine Rolle....
Grüße!
Ron
"Wenn der Mensch so viel Vernunft hätte wie Verstand, wäre vieles einfacher." (Linus Pauling)
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- Kalle
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Feb 2016
18
20:08
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Dem ist in Deutschland nicht so. Das hat wohl was mit Beamtenwillkür zu tun, wenn jede Behörde eine andere Zuordnung vornimmt, alle aber im RECHT sind.Holger M-V hat geschrieben: Ausschlaggebend (wie du schon geschrieben hast) ist der Eintrag im Kfz-Schein. Steht dort Lkw, ist es ein Lkw.
Richtig spassig wird es dann, wenn Du am Sonntag mit so einem, ich nenne es jetzt mal Fahrzeug, mit Anhänger unterwegs bist (und kein Sportgerät transportierst) und von einer dritten Behörde angehalten wirst. Je nach dem ob die sich dann für LKW (steht im KFZ Brief) oder PKW (steht im Steuerbescheid) entscheiden, kann es ganz schön teuer werden.
Man ist also nicht nur auf See und vor Gericht in Gottes Hand, das kann jede Behörde.
Gruß Kalle
Nichts kommt schneller als ein BIß
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