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C & R führt zur Strafe

Verfasst: 21. Jun 2017, 05:38
von Kveite
Moin,

ist nur zur Kenntnisnahme, besser nicht diskutieren!

https://www.blinker.de/angelmethoden/ra ... erurteilt/

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 21. Jun 2017, 07:05
von asphaltsau1
Kveite hat geschrieben: 21. Jun 2017, 05:38 besser nicht diskutieren!
Glaub ich auch Ralf. :zwink:
Aber es ist schon sehr interessant.
:thx: fürs teilen.

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 21. Jun 2017, 19:58
von Butje
gruselige Berichterstattung mit fragwürdiger rechtlicher Würdigung, gerade hinsichtlich "vorbestraft"

journalistische Freiheit..........oder Bange machen...........?


ändert aber nix daran, das C & R hierzulande nicht zulässig ist

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 21. Jun 2017, 21:29
von atrox
Ist halt immer so ne Sache... Wenn man in der Tageszeitung damit in die Öffentlichkeit geht ist man auch selbst dran schuld...
Auch diese ewige Bilderknipserei in Verbindung mit dem vermessen des Fanges ist kritisch zu sehen...
Hakt man den Fisch aber im Wasser ab und gibt an diesen aufgrund seiner Größe etc. nicht sinnvoll verwerten zu können, was ja auch plausibel ist, wird es deutlich schwieriger für den Ankläger ;)

Gruß Dirk

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 22. Jun 2017, 05:57
von vatas-sohn
Also ich finde ja, daß viele Fische von Natur aus ziemlich glitschig sind.... :zwink:

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 22. Jun 2017, 08:30
von Onkel Hein
vatas-sohn hat geschrieben: 22. Jun 2017, 05:57 Also ich finde ja, daß viele Fische von Natur aus ziemlich glitschig sind.... :zwink:
:daumen: das stimmt! Mir entkommen sie meistens noch im Wasser, kurz bevor meine Finger sie schnappen können. Man kommt noch dazu so leicht mit dem Finger an den Haken und Schwuppdiwupp ist er wech.

Ich finde den Artikel grundsätzlich ok, da wird so mancher Angelkamerad wieder wach gerüttelt und an Recht und Gesetz in good old Germany erinnert. Und irgendwann fällt das Damoklesschwert eben wieder und trifft einen. Hoffentlich dann am Hinterkopf, denn das soll ja das Denkvermögen steigern und vielleicht hilft es auch.

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 22. Jun 2017, 13:40
von revierratte
Na ja, wer einen Wels möglicherweise über 2 Tage mit einer Leine durch die Kiemen sichert, Fotos macht und dann zurück setzt ist einfach selber Schuld.

Unabhängig von der C + R Debatte möchte ich einfach darauf hinwesien, daß die Gesetzeslage in NRW, und auch vielen anderen Bundesländern, es nicht zuläßt ein Rotauge, Rotfeder, Barsch, Gründlich, Karausche,..... mit einer Länge von z.B. 8cm zurückzusetzten. Für diese Fische gibt es in NRW kein Mindestmaß und JEDER Fisch der kein Mindestmaß hat muß entnommen werden und sinnvoll verwertet werden. So sieht es das Gesetz vor!

Das zurücksetzten eines untermäßigen Fisches welcher kein Mindestmaß hat ist strafbar und wird genauso geahndet wie der Fall in obigem Link mit dem Wels.

Mir ist nur Berlin bekannt, wo der Barsch ein Mindestmaß (15cm) hat, Rotauge und Rotfeder hier auch ein Mindestmaß von 15cm.
In Hessen und Sachsen sind zumindest Rotfedern mit 20cm Mindestmaß geschützt. Ich glaube sonst in keinem weitern Bundesland.

Wenn irgendwelche Nichtangler und Peta Aktivisten solche Gesezte verabschieden ist das eine Sache. Wenn aber Kontrolleure und Angelvereine
fordern solch einen Schwachsinn umzusetzten ist das eine andere Sache. Ich hatte letztes ein Streitgespäch mit einem Kontrolleur, weil er meinte
von der anderen Kanalseite gesehen zu haben, daß ich einen Barsch zurückgesetzt habe. Ich sagte ihm es sei ein untermaßiger Zander gewesen
und er konnte es nicht widerlegen.

Ich persönlich setzte viele Fische zurück. Empfinde es aber als pervers geangelte Brassen, Rotaugen, usw. abschlachten zu müssen, nur weil es ein Gesetz gibt was das vorschreibt und ich nicht nach meinem Verstand entscheiden darf.

Ein Bekannter von mir mußte sich vor einiger Zeit für das Zurücksetzten eines Fisches verantworten. Der Richter sagte übrigens, daß es nicht seine Aufgabe sei über Unsinnigkeit und Sinnigkeit bestehender Gestzte zu diskutieren. Seine Aufgabe ist es, unter Anwendung der bestehende Gestzte,
Recht zu sprechen. Punkt! Gegen Zahlung von 200,00 € wurde das Verfahren eingestellt.

Ich gehen am liebsten dort Angeln, wo ich den ganzen Tag keinen Menschen sehe.

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 22. Jun 2017, 19:58
von ronram
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C & R führt zur Strafe

Verfasst: 22. Jun 2017, 20:07
von asphaltsau1
Bin ich gerade blind, oder sehe ich hier einfach die Worte Straftat und Ordnungswidrigkeit einfach nur nicht?
Davon hat doch hier niemand geschrieben?!
Und davon, dass er dich zu irgendetwas anstiften möchte auch nicht!!!

Atme mal in Ruhe durch Sebastian. :wink:

Und für alle:

ganz oben steht
Kveite hat geschrieben: 21. Jun 2017, 05:38 besser nicht diskutieren!
C&R Debatten führen einfach zu nichts!

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 22. Jun 2017, 20:15
von ronram
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C & R führt zur Strafe

Verfasst: 22. Jun 2017, 20:18
von ronram
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C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 08:13
von Ostseefisch
" Das reine Zurücksetzen von Beifang kann alleine deshalb nicht rechtswidrig sein, weil es explizit in der LFischVO gefordert wird."

In welchem Punkt wird das explizit dargelegt ?

Hab ich jetzt nicht gefunden.

Das Problem ist immer die Formulierung "ohne vernünftigen Grund" im Tierschutzgesetz, da hier eine Verwertungsabsicht bestehen muß da sonst kein vernünftiger Grund vorhanden ist.

Aufgund dieser Formulierung gibt es hier in S-H z.B die Auslegung der Fischereibehörde das "Beifang" beim Angeln nicht zurückgesetzt werden darf.

Aus einer Antwort der Fischereibehörde :
"Auch „selektives Angeln“ ist nicht erlaubt. Wenn Sie z. B. mit Kunstködern angeln, ist es wahrscheinlich, dass Sie Hechte, Zander, ggf.
Barsche usw. fangen. Alle diese Fische sind als Lebensmittel verwertbar. Ein generelles Zurücksetzen einer bestimmten Art ist nicht zulässig"

"Wenn Sie allerdings, wie unten geschildert, z. B. Hechte oder Zander außerhalb der Schonzeit und oberhalb des Mindestmaßes fangen, müssen Sie diese Fische entnehmen, da man sie im Regelfall sinnvoll verwerten kann. Für diese Arten bestehen in SH keine Bag Limits. Ansonsten würde der "vernünftige Grund" des Angelns in Frage stehen, und die Problematik des verbotenen "catch & release" wäre zu prüfen."


Thomas

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 09:09
von revierratte
Danke Ostseefisch.

Das Problem sind nicht eventuell die Gesetzte, sondern die unterschiedliche Auslegung der Gestzte.

In der Praxis gibt es immer Streitigkeiten beim zurücksetzten von Fischen!

Ist es überhaput erlaubt einen 170cm Wels zurück zu setzten?
Darf ich wenn ich auf Zander angeln, Grundeln und Brasche wieder zurücksetzten?
In der Nähe von Dortmund gibt es einen Angelverein der in seiner Satzung für das Vereinsgewässer vorgibt : Hechte über 85cm müssen
zurückgesetzt werden. Da diskutieren Rechtsgelehrte drüber, ob das überhaput gesetzeskonform ist.
Darf man z.B. mit der Stipprute los und Rotaugen stippen. Die 95 kleinen lasse ich wieder schwimmen und das eine fette Rotauge nehme ich mit?

Unten stehend mal eine Formulierung des Landesverband Westfalen Lippe. Die Formulierung "aus bestimmten Gründen ist einfach zu schwammig und eine Auslegungssache.

20. Wann muss/darf ich einen Fisch zurücksetzen?

"Ein gefangener Fisch muss zurückgesetzt werden, wenn

er das Mindestmaß noch nicht erreicht hat,
er in der Schonzeit gefangen wurde oder
es sich um eine nach § 1 Landesfischereiverordnung ganzjährig geschützte Fischart handelt.

Ein gefangener Fisch darf auch zurückgesetzt werden, wenn er aus bestimmten Gründen nicht verwertet werden kann oder soll. Ein Grund ist z. B. das hohe Alter von Fischen, das mit einer Akkumulation von Schadstoffen einhergehen kann. Auch Fische, die als Beifang an den Haken gehen und nicht als Speisefisch in Frage kommen, dürfen zurückgesetzt werden, wenn sie unverletzt sind."


Hier eine Zitat von der Seite des deutschen Tieschutzbundes, so wie er das Gesetz interpretiert:

"Rechtlich zulässig ist das Zurücksetzen von Fischen nur dann, wenn diese in der Schonzeit gefangen wurden oder noch nicht das Mindestmaß erreicht haben."

Im übrigen kann es durchaus ein Straftatbestand sein, einen Fisch zurück zu setzen. § 17 TierSchG ist im Strafgeseztbuch und keine Ordnungswidrigkeit.

Hier ein Uteil vom OLG Celle :
Als “länger anhaltend” i.S.v. § 17 Nr. 2b TierSchG kann bereits ein Zeitraum von 1/2 - 1 Minute anzusehen sein (OLG Celle NStZ-RR 97, 381).

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 09:27
von Ribnob
Hallöchen Allerseits,
oooooooh das heiße Eisen kommt wieder ans Tageslicht......
Der überwiegende Teil der Angler,da sind wir uns denke ich einig,verhält sich am Wasser waidgerecht. Natürlich gibt es leider immer Ausnahmen ! Ostseefischer die eine untermaßige Meefoo,von knapp 25 cm im Beutelchen haben und als der bemerkt das ich den Fisch bemerkt habe,räumt er ihn schnell weg mit den Worten,der hat tief geschluckt( is klar)...
Aber auch mir ist es in Norwegen passiert,dass ich auf einem ca 12 cm langen Köder für Dorsch einen ca 20 cm langen Lachs gefischt habe der das Teil bis auf wenige cm inhaliert hatte,unter Zeugen.... :o ich bekam weder den Drilling heraus noch sonst konnte ich ,ausser Abschlagen, etwas tun, was mich traurig stimmte,da das Lachsprogramm bei uns an der Rur für viiiel Vereinsgeld im Bruthaus durchgeführt wird....Aber ich habe ihn auch mitgenommen und gegessen,da ich der Ansicht bin das dieser Lachs sonst vollkommen umsonst gestorben wäre. Da könnt ihr motzen wie ihr wollt,dass ist nun mal meine Überzeugung...
Da gibt es Angelvereine die Fischen nahezu ausschließlich an Quadratteichen und setzen definitv alles zurück, was an den Haken geht. Und führen dann auch noch Angelwettkämpfe aus,mit z.T. fürchterlichen Regeln. Vor allem in den Nachbarländern... :ot2: Nach diesen "Wettkämpfen" treiben dann teilweise zig Fische tod an der Wasseroberfläche....wo ich mir dann wirklich die Frage stelle,was das soll ???
Was ist mit der Fischindustrie mit nahezu 75 % ungewolltem Beifang ?
Wer von den hier Genannten ist nun im Recht und wer nicht ? Wer hat Unrecht begangen und wer nicht ? Wer möchte von Euch ein Urteil fällen,also wer wirft den ersten Stein ? Oder wer is ohne Schuld ?
Ähnlich wie ein Jäger üben wir ein Hobby aus,welches darin enden kann, dass wir einem Lebewesen den Tod bringen können /müssen !
Manchmal haben wir jedoch die Möglichkeit,anders als ein Jäger, dies zu umgehen. Ob das Tierschützer oder Richter anders sehen, mag so sein !
Aber dann müssen wir uns,auch öffentlich, der Frage stellen warum wir eigentlich Fischen gehen ?
Hier gibt es mit Sicherheit hunderte von Gründe und ob ich die alle verstehe oder nicht,da ist jeder sein eigener "Gott" oder besser Richter....
Warum fischen einige Welse von zig Kilo und riesigen Größen,wenn die die doch nicht verwerten wollen( und meist ist denen das vorher schon klar),oder gar können,ich meine bei der Größe ist die eine Hälfte verwest,bevor man die andere gegessen hat. Da werden Reisen an den Ebro unternommen,denn nur da gibt es die richtig großen !!!...Oder Karpfen mit 20 Kilo und mehr Gewicht. Kommentar : Die kannst du nicht mehr essen,die schmecken nicht mehr....Aber das Foto MUSS sein,der Beweis ! Ich habe den gefangen !!! Und da meiner größer war als deiner bin ich der bessere Angler...Ich hatte aber mehrere,also bin ich der bessere !!! Es regen sich viele über den Tageshöchsfang von Dorsch auf! Wieso ? Ich kann mich darüber nicht aufregen ! Wenn ich 5 Dorsche gefangen und abgeschlagen habe ,falls ich die überhaupt noch fange (!) bin ich mehr als glücklich und frage mich : Hoffentlich krieg ich die alle verwertet in der Küche !!!! Bevor die Hälfte verwest ist....
Ist es nicht oft so ?
Da werden in einschlägigen Zeitungen der Dickste, Schwerste, was weis ich nicht was, veröffentlicht ! Und sind wir dann nicht alle Geil darauf das noch zu toppen ? Aber das ist erst der Anfang : Da muss die teuerse Rute her,die teuerste Rolle ist gerade gut genug für mich, nur wenns so richtig teuer ist ,dann ist es gerade gut genug. Und wenn dann einer kommt mit so ner Kaufhausausstattung, so nem SET,na das kann doch nix sein,wer ist das? Zeig mir den Wert deiner Ausrüstung und ich sag dir wie gut du bist... Bei uns umme Ecke ist ein Quadratteich,da sitzen Kiddis mit einer Aussattung die locker 2-3 Tausend € kostet !!! Um zu stippen !!!!
Bei Fliegenfischern habe ich es noch öfters erlebt, diese Gerangel ums Teuerste... so viel kann ich gar nicht essen wie ich da kotzen könnte...
Die Frage ist :Wen wundert es dann noch das so was vor Gericht endet ?

Unsere eigene Gier steht da vor Gericht und nicht ein Verhalten das wir fast alle für nachvollziehbar halten !....

Manchmal komme ich vom Fliegenfischen an der Rur/Ostsse/ Maas nach Hause und meine Frau fragt mich ob ich was gefangen habe. Oft antworte ich verneinend,auch die 6 Meefoos die ich seit 2004 entnommen habe sind nicht wirklich beeindruckend für meine Frau. Aber ich hatte trotzdem einen absolut geilen Tag/ Woche am Wasser.Mit Schweinswalen oder Eisvögeln,mit Bibern..auch ohne Fotos und spektakulären Drills...und nachts träume ich dann vom big fish...und noch nie hat mich deswegen einer angezeigt...kann ja noch kommen....
MfG Nobby... :wink2:

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 09:57
von ronram
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