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Definitionssache?

Verfasst: 3. Apr 2015, 11:18
von Maik50
Da wir ja in Deutschland leben und vieles oftmals recht genau genommen wird (was ich grundlegend nicht schlecht finde), möchte ich mal wissen wie es mit der Definition eines Kajaks aussieht....

Die Frage ist recht einfach : Ist ein Kajak ein Boot?

Es geht darum das in manchen Gewässern eine Bootskarte benötigt wird, Kajaks zum angeln allerdings nicht erlaubt sind. Nur Ruderboote dürften verwendet werden....

Muss eine solche Einschränkung auf dem Schein klar definiert sein oder darf der Pächter /Eigentümer des Gewässers es drehen wir er möchte?

Viel Spaß beim diskutieren! :)

Re: Definitionssache?

Verfasst: 3. Apr 2015, 11:30
von MarioSchreiber
Das letzte Wort hat der Eigentümer.
Wenn er bestimmt das nur Boote über 4 Meter Länge und 5 Meter Breite erlaubt sind, dann ist das so ! :)

Re: Definitionssache?

Verfasst: 3. Apr 2015, 11:36
von Maik50
Diskussion also beendet ;).

Habs mir schon gedacht...

Thx!

Re: Definitionssache?

Verfasst: 4. Apr 2015, 13:56
von Trident
Ich weiss nicht wie es bei euch in Deutschland ist, aber irgendwo in einem Gesetz ist dies sicherlich definiert. Bei uns in der Schweiz wo so ziemlich alles per Gesetz geregelt ist, so hat auch das Kajak seinen Platz...

Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)
vom 8. November 1978 (Stand am 15. Februar 2014)

Art. 2 Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung gelten als:
a. Fahrzeugarten:
(...)
21. Paddelboot:
ein von einem oder mehreren Doppel- oder Stechpaddeln
mit menschlicher Kraft angetriebenes Schiff. Als Paddelboote gelten
insbesondere Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote und dergleichen. Sie
gelten im Sinne dieser Verordnung als eine Untergruppe der Ruder-
boote;

In der Binnenschifffahrtsverordnung steht dann noch viel mehr... Sollte jemand mal in der Schweiz seinen Urlaub verbringen, so sollten gewisse Vorschriften beachtet werden, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten...
Zusammengefasst heisst dies. Beim Kajakfischen ist folgendes zwingend zu beachten:

Das Kajak gilt als Unterkategorie der Ruderboote und hat somit auch dessen Vorschriften zu beachten:
In der Folge ist ausserhalb der Uferzone von 300 Meter mitzuführen, respektive zu tragen:
-Schöpfer oder Eimer
-Horn oder Mundpfeife
-Rettungsweste muss getragen werden
Wenn man vom Kajak aus angelt und nicht verankert ist, also treibend, so gilt man als in Fahrt. Somit ist man Schleppfischer und muss zwingend den weissen Ball gesetzt haben!

Gruss
Trident

Re: Definitionssache?

Verfasst: 4. Apr 2015, 14:25
von uwe123
Trident hat geschrieben: Wenn man vom Kajak aus angelt und nicht verankert ist, also treibend, so gilt man als in Fahrt. Somit ist man Schleppfischer und muss zwingend den weissen Ball gesetzt haben!
Was bedeutet "weisser Ball".
Ist das wie bei uns eine Schleppfahne? oder ist das etwas besonderes?

MFG
uwe123

Re: Definitionssache?

Verfasst: 4. Apr 2015, 15:03
von Ostseefisch
Ich denk mal das weisse Ding auf seinem Avatar-Foto ;-)

TThomas

Re: Definitionssache?

Verfasst: 4. Apr 2015, 19:19
von vatas-sohn
Maik50 hat geschrieben:....Die Frage ist recht einfach : Ist ein Kajak ein Boot? ...
Definitiv ja!
Maik50 hat geschrieben:....Muss eine solche Einschränkung auf dem Schein klar definiert sein oder darf der Pächter /Eigentümer des Gewässers es drehen wir er möchte? ....
Der Pächter/ Eigentümer des Gewässers kann das festlegen, soweit gesetzliche Bestimmungen nicht tangiert werden.

Re: Definitionssache?

Verfasst: 4. Apr 2015, 19:52
von Trident
Was bedeutet "weisser Ball".
Ist das wie bei uns eine Schleppfahne? oder ist das etwas besonderes?
Auf den Punkt gebracht. Der weisse Ball (Durchmesser 30 cm) muss beim Schleppen gesetzt werden, wie bei euch die Schleppfahne...

Gruss
Trident