Seite 1 von 2

Unglaublich leichtsinnig!!!

Verfasst: 23. Mär 2012, 22:06
von Dorschteufel
Heute am 23.03. waren zwei Kumpels und ich zum Meerforellenangeln in Dameshöved - diesmal wollten wir den Schuppenträgern mit der Watbüx nachstellen. Bis auf Leoparden vergriff sich nichts am Eisen.

In etwas weiterer Ferne sahen wir ein Kayak-Angler - vielleicht einer aus dem Forum?.....Und nun der Hammer: Es wurde schon dunkel, der Yakker ALLEINE UND OHNE BELEUCHTUNG auf dem Wasser - er fischte noch weit bis zur völligen Dunkelheit weiter........Ich finde so eine Aktion sehr leichtsinnig - was meint ihr dazu?............

Verfasst: 23. Mär 2012, 22:14
von Jogi
die Ohren lang ziehen :evil:

Verfasst: 24. Mär 2012, 06:42
von vatas-sohn
Unverantwortbar! :twisted: :twisted: :twisted:

Verfasst: 24. Mär 2012, 21:56
von sepp
tja - jeder ist seines eigenen Glückes Schmied :(

Verfasst: 25. Mär 2012, 06:42
von Kveite
Jope, zumal vor ein paar Tagen gerade erst wieder eine wunderbare Doku über Tarifa/Tanger/Ceuta lief. Sehr informativ das Ganze, einige Minuten wurde auch von einem Seenotretter über die Flüchtlinge berichtet die die Straße von Gibraltar mit allen möglichen Nussschalen queren wollen, und wie sie dann (wenn sie Glück haben) gerettet werden.
Ein Fährkapitän meinte auch nur im Dunkeln rutscht man mit einem Schiff drüber ohne etwas zu merken, er wolle lieber nicht wissen wieviele dadurch schon abgesoffen sind.

Re: Unglaublich leichtsinnig!!!

Verfasst: 25. Mär 2012, 09:31
von XR-Kalle
DirtyDevil70 hat geschrieben: was meint ihr dazu?............
Wie schrecklich...und ich habe heute einen Autofahrer gesehen,der ist 70 in der 50er Zone gefahren,war nicht angeschnallt und hat dabei auch noch telefoniert!(Ironiemodus off) ;)


Der Typ mit dem Yak dürfte über 18Jahre alt sein und er gefährdet keine anderen durch seinen Leichtsinn,also ist er seines "eigenen Glückes Schmied"!

Ich bin früher Motocross gefahren und mit voller Absicht über 20m lange Hügel gesprungen...das war auch in gewisser Weise leichtsinnig aber ich wollte es so und war mir des eingegangenen Risiko`s bewusst.

Verfasst: 25. Mär 2012, 11:27
von MarioSchreiber
Vorm nächsten Posting bitte alle noch mal tief durchatmen ! ;)

Re: Unglaublich leichtsinnig!!!

Verfasst: 25. Mär 2012, 12:43
von blauen
XR-Kalle hat geschrieben:
DirtyDevil70 hat geschrieben: was meint ihr dazu?............


Ich bin früher Motocross gefahren und mit voller Absicht über 20m lange Hügel gesprungen...das war auch in gewisser Weise leichtsinnig aber ich wollte es so und war mir des eingegangenen Risiko`s bewusst.
Bin Selber mehr als 10 Jahre Amateurmeisterschaften in Deutschland und NL Motocross gefahren aber als "leichtsinnig" habe ich mich nie eingestuft. Das ist extrem hartes Training und eine riesen Portion gesunder Selbsteinschätzung.Und das alles auf überwachten Strecken mit Streckenposten und Rennärzten.
Das ist ein kalkulierbares Risiko!
Mit einem "unbeleuchtetem" Boot(egal ob Yak oder normales Boot) auf dem Meer rumzuschippern ist zwar "Privatsache" aber meiner Meinung nach ein unkalkulierbares Risiko. Nach den Ereignissen der letzten Zeit finde ich das man darüber reden sollte um alle ein wenig sensibler für die Gefahren zu machen. Es ist nicht nur eine Gefährdung der eigenen Gesundheit sondern man riskiert auch die Gesundheit anderer. Der Zusammenprall mit einem Kleinboot dürfte wohl für beide Parteien schwere Folgen haben.
Aber bevor wir den Kollegen schlecht reden sollten wir davon ausgehen das er über eine Beleuchtung verfügt die er im Falle einer Gefahr eingeschaltet hätte.
Das wäre zwar leichtsinnig aber ,so denke ich, in unmittelbarer Ufernähe vertretbar wenn kein Verkehr vorhanden ist.

Ich wünsche Euch an der Küste viele Mefos und muß eingestehen das ich es kaum erwarten kann endlich wieder in der Ostsee zu fischen.
....schei!?!..500 Kilometer...
gruß blauen

*wink2* *wink2* *wink3* *wink3* *wink3* *wink3* *wink3*

Re: Unglaublich leichtsinnig!!!

Verfasst: 25. Mär 2012, 14:30
von Dorschteufel
XR-Kalle hat geschrieben:
DirtyDevil70 hat geschrieben: was meint ihr dazu?............
Wie schrecklich...und ich habe heute einen Autofahrer gesehen,der ist 70 in der 50er Zone gefahren,war nicht angeschnallt und hat dabei auch noch telefoniert!(Ironiemodus off) ;)


Der Typ mit dem Yak dürfte über 18Jahre alt sein und er gefährdet keine anderen durch seinen Leichtsinn,also ist er seines "eigenen Glückes Schmied"!

Ich bin früher Motocross gefahren und mit voller Absicht über 20m lange Hügel gesprungen...das war auch in gewisser Weise leichtsinnig aber ich wollte es so und war mir des eingegangenen Risiko`s bewusst.
Dein Vergleich hinkt ganz schön........um bei deinem Auitofahrer zu bleiben...... wie wäre es, wenn er ohne Licht im Dunkeln selbige Strecke fährt und DU kommst ihm entgegen?...........Und zu Deinem Motorcross......der Yakker kann auch gerne auf abgesicherten Terrain eine Wildwasserbahn runterpaddeln, aber dort wird er sehr unwahrscheinlich ein Risiko für Andere....... :D

Verfasst: 25. Mär 2012, 14:42
von sepp
Nunja

bevor man sich eine endgültige Meinung bildet müsste man zunächst wissen wo derjenige gefahren ist und welche Regeln dort gelten.

Ausserhalb von Seeschifffahrtsstrassen gilt: Auf Segelfahrzeugen von weniger als 7 m Länge ist es zulässig eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit einem weissen Licht gebrauchsfertig zur Hand zu halten und gegebenenefalls nur zu "zeigen", wenn sich ein anderes Fahrzeug nähert

Für Motorfahrzeuge gilt: Rundumlicht weiss Mindesttragweite 2 sm

Ein Kajak is ja eigentlich kein Fahrzeug, sondern eine Schwimmhilfe - folglich werden da die Anforderungen nicht grösser sondern eher geringer sein.

Auf Seeschiffahrtsstrassen besteht allerdings ein Fahrverbot bei Nacht und schlechter Sicht, wenn nicht ordnungsgemässe Lichterführung erfolgen kann.

Grüsse
Sepp

Verfasst: 25. Mär 2012, 20:56
von Carnot
sepp hat geschrieben:Nunja

bevor man sich eine endgültige Meinung bildet müsste man zunächst wissen wo derjenige gefahren ist und welche Regeln dort gelten.

Ausserhalb von Seeschifffahrtsstrassen gilt: Auf Segelfahrzeugen von weniger als 7 m Länge ist es zulässig eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit einem weissen Licht gebrauchsfertig zur Hand zu halten und gegebenenefalls nur zu "zeigen", wenn sich ein anderes Fahrzeug nähert

Für Motorfahrzeuge gilt: Rundumlicht weiss Mindesttragweite 2 sm

Ein Kajak is ja eigentlich kein Fahrzeug, sondern eine Schwimmhilfe - folglich werden da die Anforderungen nicht grösser sondern eher geringer sein.

Auf Seeschiffahrtsstrassen besteht allerdings ein Fahrverbot bei Nacht und schlechter Sicht, wenn nicht ordnungsgemässe Lichterführung erfolgen kann.

Grüsse
Sepp
Hat sich dein SKS-Kurs doch ausgezahlt!! :D

:+++:

Verfasst: 25. Mär 2012, 21:12
von sepp
Carnot hat geschrieben:
sepp hat geschrieben:Nunja

bevor man sich eine endgültige Meinung bildet müsste man zunächst wissen wo derjenige gefahren ist und welche Regeln dort gelten.

Ausserhalb von Seeschifffahrtsstrassen gilt: Auf Segelfahrzeugen von weniger als 7 m Länge ist es zulässig eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit einem weissen Licht gebrauchsfertig zur Hand zu halten und gegebenenefalls nur zu "zeigen", wenn sich ein anderes Fahrzeug nähert

Für Motorfahrzeuge gilt: Rundumlicht weiss Mindesttragweite 2 sm

Ein Kajak is ja eigentlich kein Fahrzeug, sondern eine Schwimmhilfe - folglich werden da die Anforderungen nicht grösser sondern eher geringer sein.

Auf Seeschiffahrtsstrassen besteht allerdings ein Fahrverbot bei Nacht und schlechter Sicht, wenn nicht ordnungsgemässe Lichterführung erfolgen kann.

Grüsse
Sepp
Hat sich dein SKS-Kurs doch ausgezahlt!! :D

:+++:
ne - hab ich aus der Seemannschaft abgeschrieben :lol:

Verfasst: 26. Mär 2012, 06:30
von Blindfischer
Meine Sicht darauf ist ganz einfach, in der SeeSchStrO steht nämliich:


Paragraph 1.1, Geltungsbereich:

die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie

Das ist für mich eindeutig, sobald Du vom Strand ablegst bist Du auf der Seeschiffahrtsstrasse und fertig, erspart auch Diskussionen mit der Wapo.


Die Allgemeinfestlegung mit der Taschenlampe ist ( soweit ich das entsinne) aus den KVR und die gelten überall da wo es keine weiteren Einschränkungen/Ergänzungen durch nationales Recht gibt.

Das Kajak ist übrigends schon ein Fahrzeug, wenn auch nur ein Kleinfahrzeug, wie jedes Ruderboot auch.

Gruß

Dirk

Verfasst: 26. Mär 2012, 06:44
von vatas-sohn
sepp hat geschrieben:....Ein Kajak is ja eigentlich kein Fahrzeug, sondern eine Schwimmhilfe - ....
Wie kommst Du denn darauf? :?: Ein Kajak gilt (im Gegensatz zum Bellaboat) nicht als Schwimmhilfe, sondern als Kleinfahrzeug! :!:

Verfasst: 26. Mär 2012, 08:09
von Blindfischer
Ein Bella Boat ist dann im Prinzip die hübsche Schwester vom Belly Boat?


:lol: :lol:

Sorry, konnt ich mir nicht verkneifen 8)