Seite 1 von 2
Alles was Recht ist....
Verfasst: 17. Nov 2011, 07:51
von vatas-sohn
So liebe Leute!
Da ja öfter mal Fragen aufkommen, welche die See- oder Binnenschiffahrtsstraßenordnungen und der Gleichen betreffen, habe ich hier mal ein eigenes Thema dazu eröffnet.
Die erste Frage hat Kajak-Cruiser gestellt:
Kajak cruiser hat geschrieben:so da hab ich noch mal ne Fräge das ich einen Ankerball setzrn soll wenn ich ankere damit andere sehen das ich nicht von der Stelle kommen kann weiß ich jetzt, stell ich mir oder besser euch die Frage wie verhält es sich wenn ich einen Treibanker verwende ich stelle mir vor mal kurz auszuweichen mit nen vollen Ikeasack ist auch nicht so prickelnd oder ? Dann haut mal in die Tasten ich überlege mir die nächste Fräge
mmmhhhh????? Eine echt interessante Frage, auf die ich auch keine Antwort weiß. Deshalb habe ich die Frage an die Landespolizei Brandenburg weitergeleitet und warte auf Antwort! Wenn die dann kommt, schreibe ich das hier!
Verfasst: 21. Nov 2011, 15:09
von vatas-sohn
Antwort von der WSP ist heute gekommen:
Werter Herr Lühnsdorf,
auf Nachfrage beim zuständigen Mitarbeiter für Schiffahrtsangelegenheiten des Wasser- und Schifffahrtsamtes Brandenburg Herrn Sill, wurde folgendes mitgeteilt:
Dem Einsatz eines Treibankers zur Minderung der Driftgeschwindigkeit eines Bootes steht nichts entgegen. Da eine Kennzeichnung nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann zur Kennzeichnung ein schifffahrtsüblicher Döpper, sprich Ankerboje, verwendet werden.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern unter Tel. 0331-9688409 zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Pollack PHM
Verfasst: 21. Nov 2011, 17:11
von Dorsch-Schnappi
Da habt ihr aber nach meinem Verständnis aneinander vorbei geredet
Ankerball: Muss tagsüber gesetzt werden, wenn man ankert (Nachts = Ankerbeleuchtung) und zeigt anderen Schiffen so, dass sich das eigene Fahrzeug nicht in Fahrt befindet.
Ankerboje (Döpper): Diese zeigt an, wo das Ankerseil verläuft, damit da keiner rüberkachelt. Solch einen Döpper kann man natürlich auch beim Einsatz eines Driftankers setzen.
Verfasst: 21. Nov 2011, 17:41
von kulti007
@Reinhard
frage wurde doch beantwortet: "...Da eine Kennzeichnung nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann..."
es ging doch darum, ob ein ankerball bei einem driftanker vorgeschrieben ist oder nicht.
Verfasst: 21. Nov 2011, 18:03
von Dorsch-Schnappi
Christoph, das lese ich eben gerade aus der Antwort nicht heraus.
Ich verstehe die Antwort so, dass es keine Kennzeichnungsvorschriften beim Einsatz eines Driftankers gibt und so nichts dagegen spricht, eine Ankerboje (Döpper) einzusetzen. Von einem Ankerball ist nicht die Rede.
Ein Ankerball setzt ein Fahrzeug, das wirklich fest verankert ist, um zu zeigen das es manövrierunfähig ist. Ich sehe aber absolut diese Problematik nicht bei uns Kajak-Fahrern. Wenn ich als Motorboot-Fahrer (auch Berufsschiffahrt) ein Kajak sehe, ist es egal, ob sich dieses in Fahrt befindet oder manövrierunfähig ist, da das Motorboot grundsätzlich nach den KVR ausweichpflichtig ist.
Das heißt jetzt aber bitte nicht, dass Ihr Euch zukünftig jedem Supertanker in den Weg stellen solltet
Verfasst: 21. Nov 2011, 18:17
von vatas-sohn
Das ist ja richtig! Ich finde, die Frage nach der Kennzeichnung mittels Ankerball ist eindeutig beantwortet: Nein
Das mit dem kann....wenn man will....hätten die bei der Beantwortung auch lassen können und zeigt mir, daß derjenige der geantwortet hat zumindest kein Kajakfahrer ist. Wäre es einer, wüßte er, daß Driftankerleinen nicht länger als 5 bis 10 m sind. Und so dicht sollte, wie Schnappi zu Recht bemerkt hat, sowieso niemand an uns vorbei donnern....
Also Kruiser: Kannst den Ankerball zu Hause lassen, wenn Du nur "Driftankern" willst.....
Dorsch-Schnappi hat geschrieben:...Das heißt jetzt aber bitte nicht, dass Ihr Euch zukünftig jedem Supertanker in den Weg stellen solltet
....und was ist mit den tollen Fischen, die in deren Bugwasser toben.....??????
Verfasst: 22. Nov 2011, 19:23
von Kajak cruiser
Vielen Dank für die freundliche Aufklärung Ankerball habe ich nicht, habe aber gelesen das es die zum Aufblasen gibt. Dann hätte ich ja noch Platz für einen Radarreflektor an Board nur die Angel müsste im Auto bleiben es sei denn man wickelt sich in Alufolie ein nur so ein Gedanke
Verfasst: 29. Jan 2012, 19:44
von Kajak cruiser
Moin Leudde war eben im anglerboard der ein oder andere kann sich noch villt. erinnern ? Ich glaube die haben unsere Interessengemeinschaft aufgelöst dürfen die das ? Oder haben die mich vor die Tür gesetzt ,kann mal einer nachkuck machen ?
Verfasst: 29. Jan 2012, 19:51
von Jogi
Kajak cruiser hat geschrieben:Moin Leudde war eben im anglerboard der ein oder andere kann sich noch villt. erinnern ? Ich glaube die haben unsere Interessengemeinschaft aufgelöst dürfen die das ? Oder haben die mich vor die Tür gesetzt ,kann mal einer nachkuck machen ?
Die IG haben die einfach gelöscht da wir eine Stressgruppe waren
Verfasst: 29. Jan 2012, 20:04
von Kajak cruiser
Das sind wir doch noch oder etwa nicht
Verfasst: 29. Jan 2012, 20:05
von Jogi
Kajak cruiser hat geschrieben:...Das sind wir doch noch oder etwa nicht
na das hoff ich doch
Verfasst: 12. Mär 2012, 12:06
von Minus1
vielleicht wurde ja auch zu wenig darüber diskutiert, welche Farbe welche geflochtene Schnur auf welcher Rolle, bei welcher Rute bei Nacht am NOK haben muss, wenn auf Grundeln geblinkert wird
Verfasst: 30. Jun 2012, 20:36
von MAD 0 eins
Dorsch-Schnappi hat geschrieben:Christoph, das lese ich eben gerade aus der Antwort nicht heraus.
Ich verstehe die Antwort so, dass es keine Kennzeichnungsvorschriften beim Einsatz eines Driftankers gibt und so nichts dagegen spricht, eine Ankerboje (Döpper) einzusetzen. Von einem Ankerball ist nicht die Rede.
Ein Ankerball setzt ein Fahrzeug, das wirklich fest verankert ist, um zu zeigen das es manövrierunfähig ist. Ich sehe aber absolut diese Problematik nicht bei uns Kajak-Fahrern. Wenn ich als Motorboot-Fahrer (auch Berufsschiffahrt) ein Kajak sehe, ist es egal, ob sich dieses in Fahrt befindet oder manövrierunfähig ist, da das Motorboot grundsätzlich nach den KVR ausweichpflichtig ist.
Das heißt jetzt aber bitte nicht, dass Ihr Euch zukünftig jedem Supertanker in den Weg stellen solltet
Nur Kleinfahrzeuge(unter 20m) mit Maschinenantrieb sind gegenüber muskelbetriebenen ausweichpflichtig. Segler nicht und viele beruflich genutzten Boote auch nicht. Weil diese nicht als Kleinfahrzeuge gelten.
Zumindestens auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Verfasst: 1. Jul 2012, 12:37
von sepp
Berufsschifffahrt geht immer vor 8) denn die nutzen auch Fahrzeuge, wir nutzen quasi nur maximal Kleinfahrzeuge oder halt Schwimmhilfen
ganz abgesehen davon, das man praktischer Weise doch am Leben hängt und ein Frachter ganz erheblich sichteingeschränkt ist, von der eingeschränkten Steuerbarkeit und eventuell notwendigen Bremsmanövern ganz zu schweigen.
Wem das Leben lieb ist, der bringt sich besser in Sicherheit und gurkt nicht in Schifffahrtsstrassen rum
abgesehen davon, dass man dort weder Anker nocht Treibanker nutzen dürfte
Die KVR gelten immer, so lange sie nicht durch genauere Regelungen ergänzt - bzw - überschrieben werden, dies gilt z.B. bei den Binnenschifffahrtsstrassenordungen und den Seeschifffahrtsstrassenordnungen. KVR gelten ausserhalb des Küstenmeeres und auf Hoher See - und ich glaub, da fahrn wir alle nicht hin
Verfasst: 9. Jul 2012, 08:49
von vatas-sohn
sepp hat geschrieben:.....Die KVR gelten immer, so lange sie nicht durch genauere Regelungen ergänzt - bzw - überschrieben werden, dies gilt z.B. bei den Binnenschifffahrtsstrassenordungen und den Seeschifffahrtsstrassenordnungen. KVR gelten ausserhalb des Küstenmeeres und auf Hoher See - und ich glaub, da fahrn wir alle nicht hin
....und in jedem Fall sollte man den "gesunden Menschenverstand" walten lassen!