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Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 3. Feb 2016, 16:58
von slapped
Moin ich habe mal eine Frage zu der KFZ Steuer meines Vivaro.
Und zwar steht im Fahrzeugschein "LKW geschlossen Kasten", da müsste die Steuer doch nach zulässigem Gesamtgewicht berechnet werden (LKW unter 3,5t). Das wären bei 2790kg 160 Euro KFZ Steuer.
Jetzt wurde die Steuer aber nach Hubraum und Emissionsklasse berechnet und das macht dann 416 Euro
Haben die das jetzt falsch berechnet oder habe ich was falsch verstanden?
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 3. Feb 2016, 17:42
von vatas-sohn
Normaler Weise solltest Du eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Berechnung der KFZ Steuer bekommen haben. Darin steht sinngemäß, daß Du dagegen Widerspruch binnen irgendwelcher Frist einlegen kannst. Das solltest Du zunächst tun.
Bei manchen Finanzämtern kann es sein, daß Du das KFZ vorführen mußt und die dann schauen, ob der "Gesamteindruck eines LKW" gegeben ist. Das hat den Hintergrund, daß viele Leute "normale" PKW-Kombis auf LKW zugelassen haben, indem sie die hinteren Scheiben durch Blech ersetzten, die Gurtpunkte verschweißt hatten und eine Ladefläche statt Rückbank einbauten. Der Gesamteinduck dieser Fahrzeuge war dennoch der eines PKW.
Schreibe einen Widerspruch mit der Begründung, daß dies ein LKW ist, der eine geschlossene Ladefläche, rückwärtig keine Sitze hat, lediglich zum Transport von Gütern bestimmt ist und auch durch den Hersteller als LKW gebaut wurde. Meist kommt dann ein neuer Steuerbescheid. Viel Erfolg!
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 3. Feb 2016, 18:42
von slapped
Im Bescheid steht sogar LKW, das wundert mich.
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 3. Feb 2016, 19:59
von slapped
Achso, habe grade gesehen das im Bescheid unter "Sonstiges" steht dass das Fahrzeug als PKW versteuert wurde.
Fragt sich bloß warum.
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 3. Feb 2016, 20:05
von Kveite
Mal blöd gefragt... Braucht es für eine LKW-Zulassung eventuell eine Firma, oder ein Gewerbe?
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 3. Feb 2016, 20:15
von slapped
Na der ist ja als LKW zugelassen und war es auch immer.
Hab grade etwas gegoogelt, da giebt es wohl einige mit dem selbem Problem.
So richtig schlau wird ich aus dem Ganzen nicht, kann wohl auch kein Mensch nachvollziehen.
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 3. Feb 2016, 20:29
von Kveite
Wenn man nach Voraussetzung für LKW-Zulassung sucht, taucht das aber mit als erstes auf.
Macht in meinen Augen ja auch Sinn. Wozu sollte eine Privatperson einen LKW brauchen? Bei gewerblicher Nutzung, Vereinstätigkeit, oder einer Hilfsorganisation schaut das schon anders aus.
Zumal es ja nicht um die Nutzungsfrage als solches geht, sondern um eine Vergünstigung, die an einen gewerblichen? Verwendungszweck gebunden ist.
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 3. Feb 2016, 20:51
von wattwurmpompi
Moin,
habe seit 25 Jahren mehrere VW T3 oder T4 Kastenwagen als LKW laufen und nie Probleme mit dem Finanzamt gehabt.
Meine Frau fährt VW Caddy als LKW.
In der Steuer begünstigt, dafür wollen die Versicherrungen aber mehr haben und wenn ein Diesel dann noch mehr....
Gruß Frank
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 3. Feb 2016, 20:59
von slapped
Ich werde einen Wiederspruch schreiben wie vatas-sohn es beschrieben hat. Dann sehen wir mal weiter.
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 3. Feb 2016, 22:38
von asphaltsau1
wattwurmpompi hat geschrieben:In der Steuer begünstigt, dafür wollen die Versicherrungen aber mehr haben und wenn ein Diesel dann noch mehr....
So kenne ich es auch.
Hast du mal durchgerechnet, ob eine Zulassung als PKW versicherungstechnisch
den vermeintlichen Steuernachteil ev. sogar wieder weg macht?
Ist natürlich auch fahrleistungsabhängig.
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 4. Feb 2016, 09:36
von Holger M-V
Nach meinem Informationsstand enstanden diese Probleme mit der Umstellung der Behörden, da ja nun nicht mehr das Finanzamt, sondern der Zoll die Kfz-Steuer einzieht.
Momentan wird ein Lkw nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert, völlig egal, welcher Motor verbaut ist. Auch die Schadstoffklasse spielt keine Rolle.
Ausschlaggebend (wie du schon geschrieben hast) ist der Eintrag im Kfz-Schein. Steht dort Lkw, ist es ein Lkw.
Ich fahre seit mehreren Jahren zwei Lkw, einen VW Caddy 14d und einen VW Bus T3 mit Ganzjahreszulassung. Beide werden nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert, der Bus kostet ca. 170.- €, der Caddy 150.
Die meisten Versicherungen gehen bei einem Lkw von einer sehr hohen Laufleistung aus, daher die meist höheren Beiträge im Vergleich zu Pkw oder Wohnmobil. Da muss man halt mit seiner Versicherung sprechen. Es gibt Möglichkeiten, die jährliche Fahrleistung zu begrenzen, das spart ungemein.
Ob man nun Gewerbetreibender ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Ich würde an deiner Stelle auch sofort Widerspruch einlegen...
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 4. Feb 2016, 10:24
von slapped
Danke, das klingt gut. Man liest ja überall was anderes
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 4. Feb 2016, 10:31
von vatas-sohn
Holger M-V hat geschrieben:...Ob man nun Gewerbetreibender ist oder nicht, spielt keine Rolle....
Kann ich nur bestätigen!
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 18. Feb 2016, 14:16
von slapped
War heute beim Zoll vorstellig, jetzt läuft das
Re: Kastenwagen Kfz Steuer
Verfasst: 18. Feb 2016, 20:08
von Kalle
Holger M-V hat geschrieben:
Ausschlaggebend (wie du schon geschrieben hast) ist der Eintrag im Kfz-Schein. Steht dort Lkw, ist es ein Lkw.
Dem ist in Deutschland nicht so. Das hat wohl was mit Beamtenwillkür zu tun, wenn jede Behörde eine andere Zuordnung vornimmt, alle aber im RECHT sind.
Richtig spassig wird es dann, wenn Du am Sonntag mit so einem, ich nenne es jetzt mal Fahrzeug, mit Anhänger unterwegs bist (und kein Sportgerät transportierst) und von einer dritten Behörde angehalten wirst. Je nach dem ob die sich dann für LKW (steht im KFZ Brief) oder PKW (steht im Steuerbescheid) entscheiden, kann es ganz schön teuer werden.
Man ist also nicht nur auf See und vor Gericht in Gottes Hand, das kann jede Behörde.