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Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Verfasst: 30. Apr 2024, 15:03
von lauritz_0
Hallo zusammen,
Kurz zum Hintergrund: Letztes Jahr war ich einen Tag auf der Ostsee (Schleswig Holstein) angeln und habe dafür die Fischereiabgabe getätigt, da ich mir unsicher war ob die von mir getätigte Fischereiabgabe (bezahlt in Brandenburg) dort Gültigkeit besitzt. Im Angelverein bin ich in Sachsen, dort gibt es keine Fischereiabgabe. Die Austauschmarke für Brandenburg wurde mir mit dem Hinweis ausgestellt, dass ich noch die Fischereiabgabe tätigen müsse, da es diese in Sachsen nicht gäbe. Es wurde so kommuniziert als müsse man diese nur einmalig in einem Bundesland verrichten, also etwa nicht nochmal für Sachsen-Anhalt (Hierfür gibt es auch eine Austauschkarte).
Folgendes spricht dagegen:
- Einige Beiträge die ich hier im Forum gelesen habe
- Preis in Brandenburg: 12€ statt 10€ wie in Schleswig Holstein
Weiß jemand Genaueres?
Gibt es evtl. Bundesländer wo eine Abgabe beide Länder abdeckt (Brandenburg - Sachsen-Anhalt)??
Oder gibt es vll. einseitige Regelungen wie Schleswig Holstein gilt in Brandenburg aber nicht umgekehrt?
Ich weiß es einfach nicht und es beschäftigt mich schon etwas länger.
Ein schönes Maifest wünsche ich allen
Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Verfasst: 30. Apr 2024, 18:24
von vatas-sohn
Also soweit
ich weiß, ist die Fischereiabgabe Ländersache. Das heißt, daß man ggf. in einem anderen Bundesland ebendiese bezahlen muß. Bei den LAV Karten für andere Bundesländer, als die des Heimatvereins, wird diese jedoch nicht erhoben. So brauche ich keine Fischereiabgabe in z.B. Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern entrichten, wenn ich in den Gewässern des LAV fische. Will ich in anderen (z.B. Produktionsgewässern) Gewässern fischen gehen, dann wird soweit ich weiß die Fischereiabgabe des jeweiligen Bundeslandes fällig.
Das ist
mein Kenntnisstand, ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Edit: Scheint ja ein großer Haufen Mist zu sein, den ich da geschrieben habe.... Wenn ich so darüber nachdenke... in Bayern bezahle ich auch keine Fischereiabgabe, wenn ich da zum Fischen hinfahre. Also ein sehr interessantes Thema. Ich frage mal bei unserer Unteren Fischereiaufsichtsbehörde nach...
Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Verfasst: 30. Apr 2024, 23:40
von diggerbub
In SH sind das 10€ Abgabe, damit dürfte/darf ich in allen freien Gewässern in SH angeln. Kaufe ich irgendwo eine Angelkarte, dient der Schein als Nachweis, das ich angeln darf.
Mußte ich mal in Bayern am Forellenpuff vorzeigen.
Die Länder erheben zusätzliche Fischereiabgaben, soll heißen für HH muss ich seit ein paar Jahren auch eine Fischereiabgabe zahlen, da durfte man in den freien Gewässern (Bille, Elbe, Alster, etc) früher mit dem "SH-Bundesfischereischein" angeln.
Also sind die Gewässer nicht mehr frei, da ich die Abgabe für HH dazu lösen muss. In SH sind aber Nord- und Ostsee frei, für SH-Angler, da brauchen Angelwillige aus anderen Bundesländern, wo sie eine Angelabgabe geleistet haben zusätzlich die SH Fischereiabgabe, in MVP gibt es eine Küstenkarte, welche ich zusätzlich kaufen muss, wenn ich da an die Küste will. W<ar früher auch nicht so. Das gilt auch für HH, die durften früher auch mit Ihrer Jahresabgabe an den Strand zum Angeln.
Macht das jetzt irgendwas klarer
Wenn Du eine Fischereiabgabe in einem Bundesland bezahlt hast und willst in SH angeln, zahlst du nochmal, also in SH. Als Sachse zahlst du nur einmal, die SH Fischereiabgabe
Gruß
Volker
Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Verfasst: 1. Mai 2024, 19:34
von Tigershark
Hallo Zusammen,
es geht noch etwas einfacher die Fischerreiabgabe ist eigentlich für das eigene Bundesland, berechtigt aber in anderen Bundesländern dazu eine Gewässerkarte zu erwerben. Dort wo ich keine Gewässerkarte (umgangssprachlich Angelschein) brauche, da es ein freies Gewässer ist, brauche ich zusätzlich die Bescheinigung der Fischereiabgabe für dieses spezifische Bundesland in dem ich dann angeln will. Quasi als Ersatz für die Gewässerkarte. Daher habe ich fürs KFO 24 und letztes Jahr wo ich Sie wegen des Sturm vergeblich gekauft habe nun auch die Abgabe für SH entrichtet, obwohl ich in NRW einen gültigen 5-Jahresschein habe.
Beste Grüße
Markus
Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Verfasst: 2. Mai 2024, 09:39
von lauritz_0
Vielen Dank für die Antworten!
Wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich mir ja die Fischereiabgabe in SH für 10€ kaufen und damit auch in anderen Bundesländern (in nicht freien Gewässern, mit zusätzlicher Gewässerkarte) angeln gehen. Das heißt ich kaufe die SH Abgabe für 10€, kann damit in SH Ostsee angeln und brauche keine Abgabe mehr machen für Brandenburg, da diese Gewässer ja nicht frei sind und ich hierfür separat eine Austauschkarte erworben habe.
Ich spare also 2€ und kann "gratis" in SH auf der Ostsee angeln?
Kann das jemand so bestätigen? Falls das so stimmt wäre es ja super!
Viele Grüße
Lauritz
Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Verfasst: 2. Mai 2024, 19:50
von vatas-sohn
lauritz_0 hat geschrieben: 2. Mai 2024, 09:39...Wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich mir ja die Fischereiabgabe in SH für 10€ kaufen und damit auch in anderen Bundesländern (in nicht freien Gewässern, mit zusätzlicher Gewässerkarte) angeln gehen. ...
Also wenn ich die ganze Angelegenheit richtig verstehe, dann ist das so, vorausgesetzt Du wohnst in SH. Ansonsten ist das dann eher nicht so, sonst würden sich alle das "billigste" Bundesland aussuchen und der Rest wäre Nase...
Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Verfasst: 3. Mai 2024, 08:32
von lauritz_0
vatas-sohn hat geschrieben: 2. Mai 2024, 19:50
Also wenn ich die ganze Angelegenheit richtig verstehe, dann ist das so, vorausgesetzt Du wohnst in SH. Ansonsten ist das dann eher nicht so, sonst würden sich alle das "billigste" Bundesland aussuchen und der Rest wäre Nase...
In meinem Bundesland Sachsen existiert nun mal gar keine Fischereiabgabe
, deswegen muss ich die Fischereiabgabe zusätzlich tätigen, weil ich sonst nicht mit der erworbenen Austauschmarke in den Gewässern Brandenburgs angeln darf. Bisher hab ich einfach die Fischereiabgabe in Brandenburg bezahlt, aber wenn die Fischereiabgabe in SH mich dazu ebenfalls berechtigt...
Bis jetzt habe ich noch nichts gegenteiliges gehört, werde es daher so handhaben. Falls es anders sein sollte, dann müsste man das halt besser kommunizieren.
Edit:
Scheint so zu sein wie gesagt, die derzeitige Regelung berücksichtigt die 3 Bundesländer ohne Fischereiabgabe nicht richtig / lässt Spielraum. Auf https://shop.lavb.de/ steht: Eine in anderen Bundesländern entrichtete und gültige Fischereiabgabe wird anerkannt.
Damit ist das Thema geklärt. Und noch als Randbemerkung: Am Günstigsten ist nach meinen Recherchen nicht etwa SH sondern Sachsen-Anhalt mit 6 € pro Jahr. Nur mit der Abgabe kann man dann nicht in SH Ostsee angeln.
Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Verfasst: 10. Mai 2024, 10:36
von Onyman
vatas-sohn hat geschrieben: 2. Mai 2024, 19:50
lauritz_0 hat geschrieben: 2. Mai 2024, 09:39...Wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich mir ja die Fischereiabgabe in SH für 10€ kaufen und damit auch in anderen Bundesländern (in nicht freien Gewässern, mit zusätzlicher Gewässerkarte) angeln gehen. ...
Also wenn ich die ganze Angelegenheit richtig verstehe, dann ist das so, vorausgesetzt Du wohnst in SH. Ansonsten ist das dann eher nicht so, sonst würden sich alle das "billigste" Bundesland aussuchen und der Rest wäre Nase...
Ich kann nur für Bayern eine Aussage treffen:
Zum Angeln in Bayern benötigt man einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein(Gewässerkarte).
Fischereischeine sind Ländersache, aber laut einem Abkommen, dürfen alle Bundesbürger mit einem Angelschein der in ihrem zuständigen Bundesland ausgestellt wurde, prinzipiell in Bayern angeln.
Wichtig ist hier: wenn der Wohnort in einem anderen Bundesland ist als der ausgestellt Fischereischein, dann ist dieser ungültig.
Ein konkreter Fall war: ein Rentner ist aus einem Bundesland nach Bayern gezogen und wollte hier Angeln gehen. Einen Erlaubnisschein hat er im Angelladen bekommen, da er anscheinend einen gültigen Fischereischein mit bezahlter Fischereiabgabe aus einem anderen Bundesland hatte. Bei der Kontrolle hat der Fischereiaufseher, da er mit dem "ausländischen" Schein nichts anfangen konnte, sich mal die Personalien geben lassen. Hier ist dann aufgefallen, dass der Rentner erst einmal einen bayerischen Fischereischein benötigt, um weiter fischen zu dürfen.
Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Verfasst: 13. Mai 2024, 20:22
von vatas-sohn
Onyman hat geschrieben: 10. Mai 2024, 10:36
Wichtig ist hier: wenn der Wohnort in einem anderen Bundesland ist als der ausgestellt Fischereischein, dann ist dieser ungültig...
Genau das meinte ich....
Und genau hier wird es für unsere Sächsichen Freunde interessant, wenn die garkeine FA bezahlen müssen.