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Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 11. Mär 2024, 10:34
von Klaus
.........guter Anker mit Ankerball muss sein. .......
Kläre mich bitte auf, was versteht man unter Ankerball bei unter Muskelkraft betriebenen Booten? Ich kenne Ankerball nur aus meiner Motorbootzeit, als ein schwarzer Ball beim Ankern gutsichtbar für die Schiffahrt gesetzt werden mußte. Aber bei einem Kajak ist es mir fremd.
Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 11. Mär 2024, 11:57
von diggerbub
Auf der Schlei wird vom verankerten Boot gefischt und da soll halt ein Ankerball ran, das andere Verkehrsteilnehmer sehen können, das du ankerst.
Ob Kajaks davon befreit sind, weiß ich nicht. Das eine oder andere "richtige" Angelboot ist ja auch nicht länger und da macht wohl gleiche Pflicht für alle Sinn.
Ich habe lieber einen Ankerball dabei, als das ich das mit der WaSchPo diskutiere
Gruß
Volker
Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 11. Mär 2024, 13:54
von KajakOlli
Ob Kleinboot mit Außenborder oder Mini-Schlauchboot mit Ruder ist der Polizei egal wenn man an der Fahrrinne ankert.
Bei Angeln vom Kayak aus habe ich auch immer nen Ball dabei der signalisiert, dass ich vor Anker liege. Das dient auch meiner Sicherheit und wie diggerbub schon geschrieben hat, umgeht man Diskussionen mit der Wasserschutzpolizei.
Habe schon die lustigsten Sachen erlebt zwischen Kappeln und Schleimünde.
Aber kann dann auch jeder so machen wie er will.
Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 11. Mär 2024, 14:23
von Klaus
Da ich Klarheit in der Sache haben möchte, habe ich mächtig rumtelefoniert und die Wspst Kappeln angeschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Klaus Eggers und ich bekam von Ihnen die telefonische Auskunft: Beim Ankern, auch mit Ruderboot sei in der Schlei ein Ankerball zu setzen.
Für diese Aussage finde ich jedoch keine rechtliche Grundlage. KVR Regel 30 Punkt e sagt aus. Ein Fahrzeug von weniger als 7 Meter Länge vor Anker, das sich nicht in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne oder auf einer Reede oder in der Nähe davon oder dort befindet, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren, braucht nicht die unter den Buchstaben a und b vorgeschriebenen Lichter oder den dort vorgeschriebenen Signalkörper zu führen.
Sollte es sich bei der Schlei um ein " Enges Fahrwasser" handeln, würde KVR Regel 9 greifen. Hier heißt es jedoch unter Punkt g. g) Jedes Fahrzeug muß, wenn es die Umstände zulassen, das Ankern in einem engen Fahrwasser vermeiden.
Seien Sie bitte so freundlich und erläutern mir, nach welcher rechtlichen Grundlage ich mit einem 3,6m Angelkajak beim Ankern in der Schlei Signalkörper zu führen habe. Vielen Dank
mit freundlichem Gruß Klaus Eggers
Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 17. Mär 2024, 16:10
von Wolle K.
Moin Klaus,
hast Du noch keine Antwort auf dein Schreiben erhalten ?
Würde mich echt interessieren was die Schreiben.
Gruß Wolfgang
Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 17. Mär 2024, 16:58
von Klaus
Moin Wolfgang,
nein, eine Antwort habe ich noch nicht erhalten, würde ich auch sofort einstellen. Wie Du es wohl empfindest, bin ich auch auf eine Antwort recht gespannt. Sehrwohl kann ich die Beamten verstehen, die ihren Anweisungen zu folgen haben, dennoch wäre ich interessiert daran, worauf sich ihre Anweisungen basieren. Ein großes Gummiding, welches ich im Schreiben nicht ansprach ist wohl:....wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren..., was heiß denn " Regel ?" Die Schlei weist viele Flachwassergebiete auf, in denen Fahrzeuge nicht fahren können.
Selbsverständlich ist ein Ankerball und nach Sonnenuntergang ein Rundumlicht für die eigene Sicherheit nützlich, daran besteht auch für mich kein Zweifel. Einzig und allein ist für mich interessant, aus welcher nationalen oder internationalen Verordung wird abgeleitet, dies in der Schlei zu überprüfen und bei Nichteinhaltung zu ahnden.
Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 17. Mär 2024, 17:38
von Klaus
erneutes Schreiben für Interessierte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf mein Schreiben vom 11.3 erhielt ich bislang keine Antwort von Ihnen.
Nochmals bitte ich um Stellungnahme auf welcher Verordnung eine Überprüfung von Signalkörpern beim Ankern von Fahrzeugen unter 7Metern in der Schlei basieren.
mit freundlichem Gruß Klaus Eggers
Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 18. Mär 2024, 15:53
von Klaus
habe heute Antwort bekommen, bitte deutet diese selbst.
Sehr geehrter Herr Eggers,
wie sie schon richtig erkannt haben, sind Fahrzeuge unter 7m Länge ausgenommen vom Setzen der vorgeschriebenen Signalkörper.
Das heißt, dass sie mit ihrem Fahrzeug ausgenommen sind gem. Regel 30 e) KVR.
Bei weiteren Fragen können sie uns gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Xxxxxx Yyyyy ( Name gelöscht / Robert)
Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 18. Mär 2024, 16:15
von Klaus
Ich habe mich wie folgt bei Herrn Müller mit folgender Mail bedankt:
Moin Herr Müller,
ich danke für Ihre Stellungnahme und der damit verbundenen Klarstellung der Sachlage.
Zur eigenen Sicherheit werde ich nach Sonnenuntergang sehrwohl ein Rundumlicht führen. Des Tages jedoch auf einen Ankerball verzichten und nach Ihrer Auskunft im Wissen handeln, keine Ordnungwidrigkeit damit zu begehen.
Gruß Klaus Eggers
Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 18. Mär 2024, 20:59
von taurus_
Sehr interessant!
Bisher hatte ich dort immer einen Ankerball dabei.
Auch andere kleine Boote, wie kleine Schlauchboote, hatten immer einen gehisst.
Kappeln, Ostsee, Klein-Waabs o.ä. 16 & 17.3.
Verfasst: 21. Mär 2024, 10:02
von Klaus
Moin,
gestern erreichte mich fölgende Mail, ich sage besser nichts dazu:
Sehr geehrter Herr Eggers,
ergänzend zu den Ausführungen meines Kollegen weise ich Sie darauf hin, dass, wenn Sie in der Nähe einer Fahrrinne oder dort wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren ankern, Sie durchaus verpflichtet sind das vorgeschriebene Licht/den vorgeschriebenen Signalkörper zu zeigen. (Vgl. KVR Regel 30 e)
Mit freundlichen Grüßen
Xxxxx Yyyyy (Name gelöscht / Robert)
Signalkörper auf dem Kajak
Verfasst: 21. Mär 2024, 12:17
von Robert
Ich habe die Beiträge oben aus den Verabredungen hierher verschoben.
Persönlich habe ich immer ein Ankerball und ein Nebelhorn an Bord.
Bei vielen der heutigen „Freizeitkapitänen“ ist die „Seemannschaft“ leider ein unbekannter Begriff. Zu meiner eigenen Sicherheit würde ich immer den zusammensteckbaren Ankerball an eine nicht benutzte Rute binden, sobald der Anker bzw. Treibanker im Wasser ist.
Signalkörper auf dem Kajak
Verfasst: 21. Mär 2024, 13:49
von Klaus
Robert hat geschrieben: 21. Mär 2024, 12:17
Ich habe die Beiträge oben aus den Verabredungen hierher verschoben.
Persönlich habe ich immer ein Ankerball und ein Nebelhorn an Bord.
Bei vielen der heutigen „Freizeitkapitänen“ ist die „Seemannschaft“ leider ein unbekannter Begriff. Zu meiner eigenen Sicherheit würde ich immer den zusammensteckbaren Ankerball an eine nicht benutzte Rute binden, sobald der Anker bzw. Treibanker im Wasser ist.
Moin Robert,
mit ausgebrachten Treibanker liegst du nicht vor Anker. Vor Anker liegen heißt " landfest" zu sein und noch vielmehr heißt vor Anker liegen und darauf kommt es letzendlich an, ich kann nicht manövieren wir es bedingt der Art meines Fahrzeuges und den Vorschriften vorgeschrieben ist, dies mache ich mit den vorgeschriebenen Signalkörpern beim Ankern der übrigen Schiffahrt bekannt.
Also in Kurzform:
Hallo!!! Ich weiß, dass ich dir ausweichen müßte, kann aber nicht, siehst du denn meine Signale nicht? Das ist beim Treibaker jedoch nicht der Fall.
Signalkörper auf dem Kajak
Verfasst: 21. Mär 2024, 14:54
von Robert
Moin Klaus,
mit ausgebrachten Anker sowie durch einen Treibanker bin ich in der Manövrierfähigkeit extrem eingeschränkt und kann einem anderen Fahrzeug nicht wie sonst ausweichen. Dieses werde ich, wie in der KVR vorgesehen, auch weiterhin,
zu meiner eigenen Sicherheit, durch den Signalkörper anzeigen, um anderen es zu erleichtern, die Situation richtig einzuschätzen.
An semantischen Wortspielereien und uminterpretieren der KVR halte ich mich raus.
Signalkörper auf dem Kajak
Verfasst: 29. Mär 2024, 10:11
von serious
Da bin ich Deiner Meinung. Die von Dir zitierten offiziellen Stellungnahmen sind auch etwas widersprüchlich. Obwohl in der von Dir zitierten Regel steht, dass man (nur) innerhalb der Fahrrinne den Signalkörper setzen muss, wird im Ergebnis mitgeteilt, dass dies auch in der Nähe der Fahrrinne zu geschehen hat. Das ergibt sich nicht aus der Regel, wäre also juristisch angreifbar. Pragmatisch ist so ein Vorgehen aber allemal. Von daher würde ich immer dazu raten, auch in der Nähe der Rinne den Ankerball zu hissen. Wenn was passiert, hatte man ggf. Recht, ist aber tot…
Gruß Udo