Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Verfasst: 30. Apr 2024, 15:03
Hallo zusammen,
Kurz zum Hintergrund: Letztes Jahr war ich einen Tag auf der Ostsee (Schleswig Holstein) angeln und habe dafür die Fischereiabgabe getätigt, da ich mir unsicher war ob die von mir getätigte Fischereiabgabe (bezahlt in Brandenburg) dort Gültigkeit besitzt. Im Angelverein bin ich in Sachsen, dort gibt es keine Fischereiabgabe. Die Austauschmarke für Brandenburg wurde mir mit dem Hinweis ausgestellt, dass ich noch die Fischereiabgabe tätigen müsse, da es diese in Sachsen nicht gäbe. Es wurde so kommuniziert als müsse man diese nur einmalig in einem Bundesland verrichten, also etwa nicht nochmal für Sachsen-Anhalt (Hierfür gibt es auch eine Austauschkarte).
Folgendes spricht dagegen:
- Einige Beiträge die ich hier im Forum gelesen habe
- Preis in Brandenburg: 12€ statt 10€ wie in Schleswig Holstein
Weiß jemand Genaueres?
Gibt es evtl. Bundesländer wo eine Abgabe beide Länder abdeckt (Brandenburg - Sachsen-Anhalt)??
Oder gibt es vll. einseitige Regelungen wie Schleswig Holstein gilt in Brandenburg aber nicht umgekehrt?
Ich weiß es einfach nicht und es beschäftigt mich schon etwas länger.
Ein schönes Maifest wünsche ich allen
Kurz zum Hintergrund: Letztes Jahr war ich einen Tag auf der Ostsee (Schleswig Holstein) angeln und habe dafür die Fischereiabgabe getätigt, da ich mir unsicher war ob die von mir getätigte Fischereiabgabe (bezahlt in Brandenburg) dort Gültigkeit besitzt. Im Angelverein bin ich in Sachsen, dort gibt es keine Fischereiabgabe. Die Austauschmarke für Brandenburg wurde mir mit dem Hinweis ausgestellt, dass ich noch die Fischereiabgabe tätigen müsse, da es diese in Sachsen nicht gäbe. Es wurde so kommuniziert als müsse man diese nur einmalig in einem Bundesland verrichten, also etwa nicht nochmal für Sachsen-Anhalt (Hierfür gibt es auch eine Austauschkarte).
Folgendes spricht dagegen:
- Einige Beiträge die ich hier im Forum gelesen habe
- Preis in Brandenburg: 12€ statt 10€ wie in Schleswig Holstein
Weiß jemand Genaueres?
Gibt es evtl. Bundesländer wo eine Abgabe beide Länder abdeckt (Brandenburg - Sachsen-Anhalt)??
Oder gibt es vll. einseitige Regelungen wie Schleswig Holstein gilt in Brandenburg aber nicht umgekehrt?
Ich weiß es einfach nicht und es beschäftigt mich schon etwas länger.
Ein schönes Maifest wünsche ich allen
