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Verfasst: 22. Okt 2011, 10:58
von Perchi
Moin Dirk,

eine Nummer bekommst Du bei amtlich anerkannter Kennzeichnung,
die im IBS (internationaler Bootsschein) aufgeführt ist.
Der IBS jedoch ist nur für Boote über 5,5 m Länge bzw. mit Motorisierung
ab 3PS nötig.

@Vatas-Sohn:
vatas-sohn hat geschrieben:Also um den gordischen Knoten mal aufzulösen: Das Eine ist die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch) und das Andere ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Es gilt nun auf Bundeswasserstraßen die BinSchStrO. Und diese besagt eben, daß Fahrzeuge, welche auf den Bundeswasserstraßen unterwegs sind, gekennzeichnet sein müssen. Die KlFzKV-BinSch wiederspricht dem nicht, da diese auch auf Gewässern gilt, welche eben keine Bundeswasserstraßen sind.
Daher gilt also: Wenn mit dem Yak auf Bundeswasserstraßen gefahren wird, gilt die Kennzeichnungspflicht. Wird hingegen woanders gefahren (z.B. abgeschlossene Seen, Flüsse oder Bäche, die keine Bundeswasserstraßen sind, dann benötigt das Yak keine Kennzeichnung!
Alles klar?
Hab´s jetzt "Richtig" gelesen und verstanden ! :roll: Spätzünder...

(KlFzKV-BinSch-BinSchStrO).

Danke :+++:


Gruß Perchi

Verfasst: 22. Okt 2011, 14:49
von MarioSchreiber
Blindfischer hat geschrieben:...Aber da gibt es reichlich Spielraum, ich würde mir die Diskussionen mit der Wapo ersparen und einfach einen Namen aufbeppeln und fertig
( ich hab ja unsere Webadresse drauf, muß ich dann noch zusätzlich numerieren? die Boote heissen ja sonst alle gleich???)
Gruß

Dirk
Irgendwo in dem Text habe ich gelesen das das ausreichen könnte, wenn sich die Boote dadurch jemandem zuordnen lassen. Bei mehreren dann mit zusätzlicher Nummer.
Da bei mir auch deine Webadresse drauf steht .... reserviere mir mal rein prophylaktisch die Nummer 13 ! :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 22. Okt 2011, 15:14
von Perchi
Hab dazu noch was gefunden.

Auszug aus der "Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung"...
Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.

Re: Kennzeichnung von Kajaks

Verfasst: 22. Okt 2011, 17:05
von DJTMichel
vatas-sohn hat geschrieben:So liebe Leute! Ich weiß nicht mehr wo davon die Rede war, aber ich habe mich mal kundig gemacht, was die Kennzeichnung der Boote anbelangt.
Zusammenfassung: Auch Kajaks müssen, wenn sie auf Binnenschiffahrtsstraßen unterwegs sind, einen Namen oder eine Nummer in min. 10 cm großen Buchstaben ...


Aber ich :D - als ich das neulich geschrieben habe, hat mir niemand geglaubt :roll: . Also, gebt Euerem Kind eeeehm Jak 'nen Namen!

Verfasst: 23. Okt 2011, 20:58
von eddy
für meins hab ich schon einen Namen

"Dreamcatcher" heiß meins,der Aufkleber ist schon im Auftrag. :+++:

Verfasst: 23. Okt 2011, 21:09
von kulti007
meins wird "unsinkbar 2" heißen :D

Verfasst: 28. Okt 2011, 23:35
von vatas-sohn
kulti007 hat geschrieben:meins wird "unsinkbar 2" heißen :D
Na das haben die von der Titanic auch behauptet..... :lol:

Verfasst: 29. Okt 2011, 09:16
von DJTMichel
in Mandal habe ich dieses originell getaufte Schiff gesehen:

Bild

Bild

Verfasst: 29. Okt 2011, 12:32
von vatas-sohn
DJTMichel hat geschrieben:in Mandal habe ich dieses originell getaufte Schiff gesehen:....
Ein Schelm, der böses dabei denkt..... :lol:

Verfasst: 29. Okt 2011, 19:02
von kulti007
vatas-sohn hat geschrieben:
kulti007 hat geschrieben:meins wird "unsinkbar 2" heißen :D
Na das haben die von der Titanic auch behauptet..... :lol:
die "2" ist ja der witz :lol: :lol: :lol: