eine Nummer bekommst Du bei amtlich anerkannter Kennzeichnung,
die im IBS (internationaler Bootsschein) aufgeführt ist.
Der IBS jedoch ist nur für Boote über 5,5 m Länge bzw. mit Motorisierung
ab 3PS nötig.
@Vatas-Sohn:
Hab´s jetzt "Richtig" gelesen und verstanden ! Spätzünder...vatas-sohn hat geschrieben:Also um den gordischen Knoten mal aufzulösen: Das Eine ist die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch) und das Andere ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Es gilt nun auf Bundeswasserstraßen die BinSchStrO. Und diese besagt eben, daß Fahrzeuge, welche auf den Bundeswasserstraßen unterwegs sind, gekennzeichnet sein müssen. Die KlFzKV-BinSch wiederspricht dem nicht, da diese auch auf Gewässern gilt, welche eben keine Bundeswasserstraßen sind.
Daher gilt also: Wenn mit dem Yak auf Bundeswasserstraßen gefahren wird, gilt die Kennzeichnungspflicht. Wird hingegen woanders gefahren (z.B. abgeschlossene Seen, Flüsse oder Bäche, die keine Bundeswasserstraßen sind, dann benötigt das Yak keine Kennzeichnung!
Alles klar?
(KlFzKV-BinSch-BinSchStrO).
Danke :+++:
Gruß Perchi