Auto aus der Warnow geborgen
- Maik
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Apr 2017
23
18:51
Auto aus der Warnow geborgen
Das Thema hat zwar nichts mit diesem Forum zu tun ,aber vielleicht hat doch jemand einen Tipp oder das Rechtswissen was mir leider fehlt
Am Freitag wurde ich telefonisch von der Kripo informiert,das mein Auto welches mir am 01.09.1996 gestohlen wurde aus der Warnow geborgen wurde.
Der Beamte teilte mir mit,das ich eventuell die Bergungskosten übernehmen muss.
Ist das richtig?
Das Auto war damals Haftpflichtversichert mit Teilkasko.
Müsste dann nicht die Versicherung die Kosten tragen?
Maik
- Kveite
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Apr 2017
24
05:38
Auto aus der Warnow geborgen
Krass,
das ist mal eine Hausnummer! Ich wüsste nicht einmal mehr, was ich im September 1996 gemacht hab /blush...
Für 10,5 Jahre schaut der Wagen aber noch recht gut aus. Ruf doch erst einmal bei Deiner damaligen Vesicherung an, dann würde ich erst einmal abwarten. Kann sicherlich auch nicht schaden im Internet mal nach einem Rostocker Anwalt für Verkehrsrecht zu suchen und dort anzurufen.
mfG
das ist mal eine Hausnummer! Ich wüsste nicht einmal mehr, was ich im September 1996 gemacht hab /blush...
Für 10,5 Jahre schaut der Wagen aber noch recht gut aus. Ruf doch erst einmal bei Deiner damaligen Vesicherung an, dann würde ich erst einmal abwarten. Kann sicherlich auch nicht schaden im Internet mal nach einem Rostocker Anwalt für Verkehrsrecht zu suchen und dort anzurufen.
mfG
Gruß Ralf
- vatas-sohn
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Apr 2017
24
05:54
Auto aus der Warnow geborgen
Also ich kann mir das nicht vorstellen. Das wäre ja noch schöner!
Du bist beklaut worden! Hat die Versicherung Dir damals den Schaden
(Teilkasko, also Diebstahl, Vandalismus ist mitversichert) ersetzt? Dann
müsste doch theoretisch die Versicherungsgesellschaft Eigentümer des
Fahrzeugs sein....
Wenn man Dir nachweisen könnte, daß Du den Diebstahl leichtfertig
ermöglicht hast, also z.B. den Schlüssel hast stecken lassen oder sowas
in der Art, dann kann ich mir vorstellen, daß Du evtl zur Kasse gebeten
werden könntest. Genaueres wissen sicher die Juristen....
Wie alt war denn das Auto, als man es Dir geklaut hat? Älter als
5 Jahre? Dann wäre es jetzt doch ein Old- bzw. Youngtimer...
Grüße!
Ron
"Wenn der Mensch so viel Vernunft hätte wie Verstand, wäre vieles einfacher." (Linus Pauling)
Ron
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Apr 2017
24
05:56
Auto aus der Warnow geborgen
Ich würde die damalige Versicherung informieren, da diese dir den Schaden ersetzt hat dürfe der Wagen in deren Besitz übergegangen sein.
Auch die Polizei würde ich darauf hinweisen.
Thomas
Auch die Polizei würde ich darauf hinweisen.
Thomas
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Apr 2017
24
06:26
Auto aus der Warnow geborgen
Moin,
der arme Jetta lag also 21 Jahre in der Warnow?
Ich kenne keine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung, die einen Diebstahlschaden reguliert. Meines Erachtens bist du also noch immer der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges...
Dieser Fall scheint mir jedoch aufgrund der sehr langen Zeitspanne (Verjährungsfrist) schon etwas heikel, daher würde ich mir an deiner Stelle sofort einen Anwalt nehmen.
Schönen Gruß,
Holger
der arme Jetta lag also 21 Jahre in der Warnow?
Ich kenne keine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung, die einen Diebstahlschaden reguliert. Meines Erachtens bist du also noch immer der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges...
Dieser Fall scheint mir jedoch aufgrund der sehr langen Zeitspanne (Verjährungsfrist) schon etwas heikel, daher würde ich mir an deiner Stelle sofort einen Anwalt nehmen.
Schönen Gruß,
Holger
- Maik
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Apr 2017
24
07:13
Auto aus der Warnow geborgen
Dieses Datum kann ich nicht vergessen,es war mein GeburtstagKveite hat geschrieben: ↑24. Apr 2017, 05:38 Krass,
das ist mal eine Hausnummer! Ich wüsste nicht einmal mehr, was ich im September 1996 gemacht hab /blush...
Für 10,5 Jahre schaut der Wagen aber noch recht gut aus. Ruf doch erst einmal bei Deiner damaligen Vesicherung an, dann würde ich erst einmal abwarten. Kann sicherlich auch nicht schaden im Internet mal nach einem Rostocker Anwalt für Verkehrsrecht zu suchen und dort anzurufen.
mfG
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Apr 2017
24
07:27
Auto aus der Warnow geborgen
vatas-sohn hat geschrieben: ↑24. Apr 2017, 05:54Also ich kann mir das nicht vorstellen. Das wäre ja noch schöner!
Du bist beklaut worden! Hat die Versicherung Dir damals den Schaden
(Teilkasko, also Diebstahl, Vandalismus ist mitversichert) ersetzt? Dann
müsste doch theoretisch die Versicherungsgesellschaft Eigentümer des
Fahrzeugs sein....
Wenn man Dir nachweisen könnte, daß Du den Diebstahl leichtfertig
ermöglicht hast, also z.B. den Schlüssel hast stecken lassen oder sowas
in der Art, dann kann ich mir vorstellen, daß Du evtl zur Kasse gebeten
werden könntest. Genaueres wissen sicher die Juristen....
Wie alt war denn das Auto, als man es Dir geklaut hat? Älter als
5 Jahre? Dann wäre es jetzt doch ein Old- bzw. Youngtimer...
Das Auto ist Bj'85 oder '87,kommt also hin mit Youngtimer
Ich meine auch das das die Versicherung jetzt Eigentümer der Jette ist,denn Diebstahl ist in der Teilkasko ja abgedeckt.
Der Zeitwert wurde damals auch bezahlt,aber ich habe keinerlei Unterlagen mehr von dem Vorfall.
Die Versicherungen müssen Unterlagen aber auch nur 10Jahre aufbewahren und wenn die wirklich nichts mehr haben, könnte ich mir vorstellen das ich in der "Beweispflicht" stehe.
Gruß Maik
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Apr 2017
24
07:31
Auto aus der Warnow geborgen
Die Polizei müßte die Daten haben, von dehnen habe ich das Kennzeichen und bei welcher Versicherung ich versichert war.Ostseefisch hat geschrieben: ↑24. Apr 2017, 05:56 Ich würde die damalige Versicherung informieren, da diese dir den Schaden ersetzt hat dürfe der Wagen in deren Besitz übergegangen sein.
Auch die Polizei würde ich darauf hinweisen.
Thomas
Ich werde gleich nochmal die Versicherung anrufen.
Gruß Maik
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Apr 2017
24
07:35
Auto aus der Warnow geborgen
Diebstahl ist eigentlich immer in der Teilkasko versichert, Holger!Holger M-V hat geschrieben: ↑24. Apr 2017, 06:26 Ich kenne keine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung, die einen Diebstahlschaden reguliert.
Mathe war nicht so dein Ding, oder Ralf?
Aber das ist schon krass, dass der Wagen jetzt wider auftaucht.
Hat die Teilkasko damals reguliert Maik?
Ich sehe das wie Thomas, und in dem Regulierungsschreiben sollte das auch so drin gestanden haben.
Team Mefonieten
Mainsteam Rambler 13,5 ; Exo shark1 ;
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Gruß Markus
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Apr 2017
24
08:03
Auto aus der Warnow geborgen
asphaltsau1 hat geschrieben: ↑24. Apr 2017, 07:35Diebstahl ist eigentlich immer in der Teilkasko versichert, Holger!Holger M-V hat geschrieben: ↑24. Apr 2017, 06:26 Ich kenne keine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung, die einen Diebstahlschaden reguliert.
Mathe war nicht so dein Ding, oder Ralf?
Aber das ist schon krass, dass der Wagen jetzt wider auftaucht.
Hat die Teilkasko damals reguliert Maik?
Ich sehe das wie Thomas, und in dem Regulierungsschreiben sollte das auch so drin gestanden haben.
Ja,die Versicherung hat bezahlt, aber das Regulierungsschreiben habe ich natürlich auch nicht mehr.
So habe gerade mit einer sehr netten Dame in Stuttgart gesprochen, jetzt habe schon mal die KdNr.und die Versicherungsnummer vom Auto.
Meine Verträge liegen irgendwo im Archiv und müssen erstmal "entsperrt" werden.
Also sind die Unterlagen auch noch vorhanden
Sie meinte wenn ich ne Rechnung bekomme,soll ich die einfach weiterleiten.
Gruß Maik
- Kveite
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Apr 2017
24
13:56
Auto aus der Warnow geborgen
Kicher jau, verdammt bin ich alt geworden! Zu meiner Verteidigung ... ^^
Schau mal auf die Uhrzeit meines Posts, da lief das Gehirn noch auf Notstrom, der Kaffee kommt immer erst später intravenös, um GrßKleinundweissnichtwashirn zu booten...
Meine NAS-Systeme fahren auch immer erst gegen 0600 hoch, vorher habe ich also auch keine Möglichkeit, auf die Vergangenheit zuzugreifen
Asche aufs Haupt
Schau mal auf die Uhrzeit meines Posts, da lief das Gehirn noch auf Notstrom, der Kaffee kommt immer erst später intravenös, um GrßKleinundweissnichtwashirn zu booten...
Meine NAS-Systeme fahren auch immer erst gegen 0600 hoch, vorher habe ich also auch keine Möglichkeit, auf die Vergangenheit zuzugreifen
Asche aufs Haupt
Gruß Ralf
Apr 2017
24
16:49
Auto aus der Warnow geborgen
Das Stichwort ist Halterhaftung.
Angenommen, jemand (Frau, Freund, Dieb) stellt Dein Auto neben einem See ab, die Öldichtung wird undicht und das Öl fließt ins Gewässer. Dann musst Du als Halter haften.
ABER: Die Verursacher des Ganzen sind ja der bzw. die Diebe. Das fällt dann in den Bereich Höhere Gewalt §7 StVB. http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/h/halterhaftung/
Es sind Kosten durch die Bergung entstanden. Diese Kosten muss irgendjemand bezahlen. Der Einzige, auf den die Berger Zugriff haben, ist der Halter. Also wenden sie sich an den, in der Hoffnung, dass der einfach die Rechnung zähneknirschend bezahlt. Aber Maik hat alles richtig gemacht und seine damalige Versicherung in Kenntnis gesetzt. Eine Haftpflichtversicherung hat drei Aufgaben:
1. Prüfen der Ansprüche
2. Begleichen der Ansprüche
3. Abwehr unberechtigter Ansprüche
Und genau diesen Punkt "Abwehr unberechtigter Ansprüche" werden sie machen. Wobei das auch schon sehr kulant ist, nachdem das Vertragsverhältnis schon so lange her ist. Keine Ahnung, ob die Versicherung da nach so vielen Jahren noch dazu verpflichtet ist.
Wie ich vorgehen würde:
Vorgang an die Versicherung geben.
Wenn die Versicherung das nicht regelt, an Anwalt übergeben.
Angenommen, jemand (Frau, Freund, Dieb) stellt Dein Auto neben einem See ab, die Öldichtung wird undicht und das Öl fließt ins Gewässer. Dann musst Du als Halter haften.
ABER: Die Verursacher des Ganzen sind ja der bzw. die Diebe. Das fällt dann in den Bereich Höhere Gewalt §7 StVB. http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/h/halterhaftung/
Es sind Kosten durch die Bergung entstanden. Diese Kosten muss irgendjemand bezahlen. Der Einzige, auf den die Berger Zugriff haben, ist der Halter. Also wenden sie sich an den, in der Hoffnung, dass der einfach die Rechnung zähneknirschend bezahlt. Aber Maik hat alles richtig gemacht und seine damalige Versicherung in Kenntnis gesetzt. Eine Haftpflichtversicherung hat drei Aufgaben:
1. Prüfen der Ansprüche
2. Begleichen der Ansprüche
3. Abwehr unberechtigter Ansprüche
Und genau diesen Punkt "Abwehr unberechtigter Ansprüche" werden sie machen. Wobei das auch schon sehr kulant ist, nachdem das Vertragsverhältnis schon so lange her ist. Keine Ahnung, ob die Versicherung da nach so vielen Jahren noch dazu verpflichtet ist.
Wie ich vorgehen würde:
Vorgang an die Versicherung geben.
Wenn die Versicherung das nicht regelt, an Anwalt übergeben.
- vatas-sohn
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Apr 2017
24
16:59
Auto aus der Warnow geborgen
So komisch kann es in der Welt zugehen! Ich kenne keine Teilkaskoversicherung die Diebstahl ausschließt! Die Haftpflicht deckt das nicht ab...Holger M-V hat geschrieben: ↑24. Apr 2017, 06:26...Ich kenne keine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung, die einen Diebstahlschaden reguliert. ....
Grüße!
Ron
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Apr 2017
24
18:26
Auto aus der Warnow geborgen
Mich interessiert nur eine Frage wer und wie hat das Auto jetzt gefunden?
War das einer von uns ,der permanent an der Stelle Hänger hatte und wollte mal nachschauen, warum.
War einer von uns mit Echolot raymarine dragonfly unterwegs und hat bei der Polizei gepezt.
Oder sind die aus pure Langeweile mal tauchen gegangen
War das einer von uns ,der permanent an der Stelle Hänger hatte und wollte mal nachschauen, warum.
War einer von uns mit Echolot raymarine dragonfly unterwegs und hat bei der Polizei gepezt.
Oder sind die aus pure Langeweile mal tauchen gegangen
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- Mein Kayak: Die Zeile hat zu wenig Zeichen!
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Apr 2017
24
19:19
Auto aus der Warnow geborgen
Glaub mir, ich kann das bestens verstehen!
Damit bist du in jedem Falle raus und musst dir über nichts Gedanken machen.
Du bist weder Halter noch Besitzer!
Gute Frage!
Und was liegt im Kofferraum?
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