Treibsack
Nov 2011
26
15:41
Treibsack
Bin gerade von der Angelmesse zurück und habe erfahren, dass ich in Berlin und Brandenburg garnicht schleppfischen darf und dass das Boot verankert oder befestigt sein muss. Glaubt ihr ein Treibsack reicht dazu aus? Also Sack raus und Paddel fest am Boot dürfte doch deutlich genug sein, dass ich nicht schleppe.
Befestige ich den am Bug oder am heck?
Befestige ich den am Bug oder am heck?
- MarioSchreiber
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Nov 2011
26
18:58
§ 15 Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel
Es ist verboten, beim Fischfang
1.
mechanische und chemische Betäubungsmittel oder
2.
künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder
3.
Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln oder
4.
mehr als 3 Haken je Handangel oder
5.
Pilker mit einem Gewicht von über 30 Gramm anzuwenden oder
6.
hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen.
sagt nicht wirklich viel dazu aus. muss es denn wirklich ein anker sein? ich würde ja dann nicht schleppen sondern spinnfischen
Es ist verboten, beim Fischfang
1.
mechanische und chemische Betäubungsmittel oder
2.
künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder
3.
Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln oder
4.
mehr als 3 Haken je Handangel oder
5.
Pilker mit einem Gewicht von über 30 Gramm anzuwenden oder
6.
hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen.
sagt nicht wirklich viel dazu aus. muss es denn wirklich ein anker sein? ich würde ja dann nicht schleppen sondern spinnfischen
- vatas-sohn
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Nov 2011
26
19:18
Moin!
Also: Ankern heißt, ein Boot oder Schwimmkörper mittels eines Ankers, bzw. geeigneten Gegenstandes so fest zu machen, daß es an einer Position über Grund gehalten wird und nicht abtreiben oder abdriften kann.
Da das bei einem Driftanker nun mal nicht der Fall ist, verstößt Du bedingt, bzw. eventuell gegen diese Vorschrift. Bedingt, bzw. eventuell deswegen, weil von verankertem Boot hier keine Rede ist!
Allerdings befindest Du Dich zum Teil in einer "Grauzone". Und zwar deshalb, weil man eben auch von einem treibenden oder driftendem Boot fischen kann, ohne "hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen". Wenn Du allerdings einen Hechtköder (z.B. Köfi an Pose) mittels einem treibenden oder driftendem Boot führst, verstößt Du eindeutig gegen die Bestimmung.
Aufklärung kann da ausschließlich derjenige geben, der die Bestimmung erlassen hat- in der Regel wird das der Fischreirechtsinhaber bzw. -ausübende sein, also derjenige, der die Karten ausgibt.
Also: Ankern heißt, ein Boot oder Schwimmkörper mittels eines Ankers, bzw. geeigneten Gegenstandes so fest zu machen, daß es an einer Position über Grund gehalten wird und nicht abtreiben oder abdriften kann.
Da das bei einem Driftanker nun mal nicht der Fall ist, verstößt Du bedingt, bzw. eventuell gegen diese Vorschrift. Bedingt, bzw. eventuell deswegen, weil von verankertem Boot hier keine Rede ist!
Allerdings befindest Du Dich zum Teil in einer "Grauzone". Und zwar deshalb, weil man eben auch von einem treibenden oder driftendem Boot fischen kann, ohne "hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen". Wenn Du allerdings einen Hechtköder (z.B. Köfi an Pose) mittels einem treibenden oder driftendem Boot führst, verstößt Du eindeutig gegen die Bestimmung.
Aufklärung kann da ausschließlich derjenige geben, der die Bestimmung erlassen hat- in der Regel wird das der Fischreirechtsinhaber bzw. -ausübende sein, also derjenige, der die Karten ausgibt.
Grüße!
Ron
"Wenn der Mensch so viel Vernunft hätte wie Verstand, wäre vieles einfacher." (Linus Pauling)
Ron
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Nov 2011
26
19:22
hm hm hm, schwierig. aber ein kleiner anker würde die sache einfach klären. in den berliner kanälen und seen ist kaum strömung und da reicht ja schon so ein 1kg faltanker.
vorne an der öse befestigen (wo zb der tragegriff hängt) 20m schnur dran und das ganze bis zur angelstelle unterm netz verstauen. was meint ihr?
vorne an der öse befestigen (wo zb der tragegriff hängt) 20m schnur dran und das ganze bis zur angelstelle unterm netz verstauen. was meint ihr?
- vatas-sohn
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Nov 2011
27
10:12
Naja: Solange Dich der Anker in Position hält, geht das so.schuhschrank hat geschrieben:hm hm hm, schwierig. aber ein kleiner anker würde die sache einfach klären. in den berliner kanälen und seen ist kaum strömung und da reicht ja schon so ein 1kg faltanker.
vorne an der öse befestigen (wo zb der tragegriff hängt) 20m schnur dran und das ganze bis zur angelstelle unterm netz verstauen. was meint ihr?
Aber mit der Befestigung des Ankerseils an der Bugöse.....darüber würde ich schon nochmal nachdenken! Wie willst Du denn die Ankerleine anholen? Willst Du dazu auf den Bug klettern?
Grüße!
Ron
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Ron
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Nov 2011
27
10:51
nichts leichter als das.
ich habe in einem ami-forum folgendes bild gefunden
ich werde aber wieder die nicht bohrende variante wählen und an den deckösen eine kleine bandschlinge mit karabiner befestigen. eventuell knote ich noch ein stück gummiseil ein, so kann ich sicher gehen dass das seil immer gestrafft ist.
nun mach ich mir gedanken wie das ankerseil elegant wickeln kann. habe mal was von einer hundeleine gelesen (die sich selber aufwickeln) allerdings sind die max 8 m lang
ich habe in einem ami-forum folgendes bild gefunden
ich werde aber wieder die nicht bohrende variante wählen und an den deckösen eine kleine bandschlinge mit karabiner befestigen. eventuell knote ich noch ein stück gummiseil ein, so kann ich sicher gehen dass das seil immer gestrafft ist.
nun mach ich mir gedanken wie das ankerseil elegant wickeln kann. habe mal was von einer hundeleine gelesen (die sich selber aufwickeln) allerdings sind die max 8 m lang
Nov 2011
27
11:10
schau mal unter Anbauten gekauft nach Taucherrolle (Dive Reel) für Ankerseilschuhschrank hat geschrieben:nichts leichter als das.
ich habe in einem ami-forum folgendes bild gefunden
ich werde aber wieder die nicht bohrende variante wählen und an den deckösen eine kleine bandschlinge mit karabiner befestigen. eventuell knote ich noch ein stück gummiseil ein, so kann ich sicher gehen dass das seil immer gestrafft ist.
nun mach ich mir gedanken wie das ankerseil elegant wickeln kann. habe mal was von einer hundeleine gelesen (die sich selber aufwickeln) allerdings sind die max 8 m lang
Der mit dem Dackel tanzt
- MarioSchreiber
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Nov 2011
27
14:07
Sieh` mal an! So einfach entstehen Mißverständnisse..... Aber da Du geschrieben hast, daß Du das Ankerseil am Bug festtüddeln willst, kamen mir eben die Bedenken...schuhschrank hat geschrieben:nichts leichter als das.
ich habe in einem ami-forum folgendes bild gefunden
ich werde aber wieder die nicht bohrende variante wählen und an den deckösen eine kleine bandschlinge mit karabiner befestigen. eventuell knote ich noch ein stück gummiseil ein, so kann ich sicher gehen dass das seil immer gestrafft ist.
nun mach ich mir gedanken wie das ankerseil elegant wickeln kann. habe mal was von einer hundeleine gelesen (die sich selber aufwickeln) allerdings sind die max 8 m lang
Das mit dem Ankersystem ist `ne feine Sache, besonders dann, wenn man statt eines Flunkenankers eine Ankerkugel/ Kugelanker (je nach Boot zwischen 3 bis 5 Kg) verwendet. Die hat nämlich den Vorteil, daß sie sich nicht bzw. kaum festsetzen kann.... Und wenn Du dann noch den Ring, durch den die Ankerleine geführt wird (festgemacht wird es am Boot in greifbarer Nähe von der Sitzposition aus), durch einen Karabinerhaken oder Kettennotglied (finde ich persönlich besser) ersetzt, dann mußt Du die Ankerleine nich jedes mal durch den Ring fädeln.....
Grüße!
Ron
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Ron
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Nov 2011
27
16:12
Re: Treibsack
Bitte nicht immer alles durcheinanderwürfeln, Berlin und Brandenburg!schuhschrank hat geschrieben:Bin gerade von der Angelmesse zurück und habe erfahren, dass ich in Berlin und Brandenburg garnicht schleppfischen darf und dass das Boot verankert oder befestigt sein muss. Glaubt ihr ein Treibsack reicht dazu aus? Also Sack raus und Paddel fest am Boot dürfte doch deutlich genug sein, dass ich nicht schleppe.
Befestige ich den am Bug oder am heck?
In der Gewässerordnung das LAV BB heißt es:
4.6.1. Benutzungsbefugnis
Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen einschließlich sog. Bellyboote, zum Angeln gestattet. Die Befugnis zur Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen beinhaltet die Befugnis zur zeitweiligen Benutzung eines Uferbereiches als Liegeplatz. Die Benutzung des Liegeplatzes darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. Für die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen, deren Transport zum Gewässer und die Benutzung von Liegeplätzen gelten die Bestimmungen nach 1.2, 1.8, 2.1 und 2.4 entsprechend. Der Angler ist nicht verpflichtet, sein Boot bzw. Wasserfahrzeug beim Angeln zu verankern. Das Schleppangeln darf von Fahrzeugen, die unter Segeln oder mit Motorkraft fahren, nicht ausgeübt werden (§ 4 Abs. 2 BbgFischO).
Gruß Martin
Jackson Cuda 12 + Oceankayak T11 + Prijon Excursion Evo
Jackson Cuda 12 + Oceankayak T11 + Prijon Excursion Evo
Nov 2011
27
17:37
Re: Treibsack
Die Info kam von der Fischersoiztät von der Boot und Fun Messe. Meine kopierte Quelle ist von deren HParchi69 hat geschrieben:Bitte nicht immer alles durcheinanderwürfeln, Berlin und Brandenburg!schuhschrank hat geschrieben:Bin gerade von der Angelmesse zurück und habe erfahren, dass ich in Berlin und Brandenburg garnicht schleppfischen darf und dass das Boot verankert oder befestigt sein muss. Glaubt ihr ein Treibsack reicht dazu aus? Also Sack raus und Paddel fest am Boot dürfte doch deutlich genug sein, dass ich nicht schleppe.
Befestige ich den am Bug oder am heck?
In der Gewässerordnung das LAV BB heißt es:
4.6.1. Benutzungsbefugnis
Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen einschließlich sog. Bellyboote, zum Angeln gestattet. Die Befugnis zur Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen beinhaltet die Befugnis zur zeitweiligen Benutzung eines Uferbereiches als Liegeplatz. Die Benutzung des Liegeplatzes darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. Für die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen, deren Transport zum Gewässer und die Benutzung von Liegeplätzen gelten die Bestimmungen nach 1.2, 1.8, 2.1 und 2.4 entsprechend. Der Angler ist nicht verpflichtet, sein Boot bzw. Wasserfahrzeug beim Angeln zu verankern. Das Schleppangeln darf von Fahrzeugen, die unter Segeln oder mit Motorkraft fahren, nicht ausgeübt werden (§ 4 Abs. 2 BbgFischO).
Denk dann unterscheiden sich die Angelgewässer
- vatas-sohn
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Nov 2011
27
18:35
Re: Treibsack
Das nun wiederum würde bedeuten, daß man von allen anderen Fahrzeugen (Kajaks, Ruderboot, BellyBoat....) schleppfischen darf.....archi69 hat geschrieben:...Das Schleppangeln darf von Fahrzeugen, die unter Segeln oder mit Motorkraft fahren, nicht ausgeübt werden (§ 4 Abs. 2 BbgFischO).
Das gilt natürlich nur im Geltungsbereich .....
Darum möchte ich auch bitten!schuhschrank hat geschrieben:...Bitte nicht immer alles durcheinanderwürfeln, Berlin und Brandenburg! ...
Grüße!
Ron
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