Ebay

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Jogi
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Nov 2016 20 14:46

Ebay

Beitrag von Jogi

Moin Männer ich brauch mal eure Meinung
Hab bei Ebay eine Shimano Rolle ersteigert ,die wohl leicht defekt war .Hab mit Kreditkarte bezahlt wegen dem Käuferschutz da ich kein Paypal hab .
So und nu gehts los :zwink:
erst dauert das 2 Wochen mit dem Versand da DHL das Paket wohl verschlammpt hatte .So Rolle kommt endlich an ,das erste was mir auffiel der Karton von einer Stradic . Dann im Karton die richtige Rolle ,aber keine Ersatzspule und die Abdeckschraube rechts für die Rollenkurbel fehlt .Na ja denk ich hat er vielleicht den karton verwechselt und ihn angeschrieben das er mir doch bitte die fehlenden Teile noch zuschickt .
Als Antwort kam das es nicht das Originalfoto sei und auch nichts von Ersatzspule im Angebot drin steht und ich doch nicht ernsthaft erwarte das er mirr die Teile schickt .
Hab ihm dann geschrieben das er in seiner Anzeige das auch schreiben muss wegen dem Foto und der Spule und ob er mir im Preis entgegen kommt . Am Preis will er nichts machen ,ich könne ihm ja die Rolle erst zurück schicken und dann bekomm ich mein Geld über eine Amazongutschrift wieder .
Was zum Geier hat Amazon damit zu tun ?

Habt ihr das auch schon mal gehabt und wie soll ich jetzt vorgehen ?


Originalfoto der Anzeige
Bild

und Beschreibung

“Die Rolle läuft etwas rau. Leider weiss ich nicht genau woran das liegt! Es kann sein dass das Schnurlaufröllchen getauscht werden muss oder das etwas fett und Öl reicht! Es kann aber auch sein dass es etwas anderes ist! Deswegen verkaufe ich die Rolle als "Defekt"
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DJSchossi
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Nov 2016 20 14:59

Re: Ebay

Beitrag von DJSchossi

Bei Ebay bin ich mit sowas echt vorsichtig. Aber man sagt ja immer gekauft wie gesehen. Kommt natürlich auch drauf an was in der Anzeige stand. Aber wenn da nichts von Ersatzspule oder sowas steht hat man da wenig Chancen.
Wenn du nicht weißt warum die so schlecht läuft schick sie lieber zurück. Wer weiß was das nachher ist.

Was Amazon damit zutun hat würde ich aber auch gerne wissen. Ansonsten viel Glück.
Hobie Outback
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Gruß
Christoph
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vatas-sohn
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Nov 2016 20 15:04

Re: Ebay

Beitrag von vatas-sohn

Wahrscheinlich hat der Verkäufer die Rolle auch bei Amazon angeboten!? Schick das Ding zurück und lass Dir das Geld wiedergeben. Wenn sich der Verkäufer quer stellt, kannst Du versuchen über Käuferschutz e-bay einzuschalten. Die Drohung mit einer schlechten Bewertung wirkt zuweilen Wunder!
Viel Erfolg! :daumen:
Grüße! :cap:
Ron


"Wenn der Mensch so viel Vernunft hätte wie Verstand, wäre vieles einfacher." (Linus Pauling)
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Rock U
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Re: Ebay

Beitrag von Rock U

Rechtlich hast du bei mangelhafter Ware im Kaufvertragsrecht nach dem BGB den Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung (Preisnachlass). Klappt beides nicht, kannst du den Vertrag rückabwickeln, also Geld zurück + Ware zurück.
Da dir der Verkäufer genau das angeboten hat, hast du m.E. keine weiteren Ansprüche. Also zurückschicken und die fragwürdige Verkaufspraxis mit falschem Foto usw. in der Bewertung entsprechend "würdigen".
Gruß Peter
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Mefofreund
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Nov 2016 20 15:11

Re: Ebay

Beitrag von Mefofreund

Hallo Jogi,
solche Typen gibt es leider und du hast wieder was dazu gelernt.
Handlungsspielraum gibt es kaum,
da im Angebot nur die Rolle stand.
Den rauen Lauf,
wirst du wohl bei einer FA in kauf nehmen müssen.

Gruß Jörg
"Wer fängt hat Recht" Bild "Bis bald am Wasser"

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Jogi
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Re: Ebay

Beitrag von Jogi

ich geh ja als Käufer davon aus das ich das bekomm was auf dem Foto ist ,ich kann doch nicht wissen das es gar nicht das Originalfoto der Rolle ist die verschickt wird wenn davon nichts in der Beschreibung steht .
Oder lieg ich da falsch ?
In meinen Augen ist das vortäuschen falscher Tatsachen . Müsste er dann nicht erst das Geld schicken und ich dann die Rolle zurückschicken ?
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Rock U
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Re: Ebay

Beitrag von Rock U

Das BGB geht nur von einer Rückabwicklung "Zug um Zug" aus. Wer den ersten Zug macht, steht da nirgends.
Üblicherweise schickt man aber erst die Ware zurück und bekommt dann das Geld wieder.
Was das falsche Foto betrifft: das ist schon grenzwertig. Aber wegen sowas hier einen Rechtsstreit wegen arglistiger Täuschung anzetteln?...
Ron hat schon recht: vor einer schlechten Bewertung haben die am meisten Angst. Schreib doch dazu, dass du eine gute Bewertung abgibst, wenn die Rückabwicklung kulant verläuft und der Verkäufer auch die Versandkosten trägt. Falls nicht, gibt's eine schlechte.
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grumic81
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Re: Ebay

Beitrag von grumic81

Hallo,

alles schwierig zu sagen ohne die Anzeige zu kennen, ich würde auch zurück schicken.

Um da großartig auf Konfrontation zu gehen ist der Streitwert zu gering.

Gruß Mike
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Butje
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Re: Ebay

Beitrag von Butje

Rock U hat geschrieben:Rechtlich hast du bei mangelhafter Ware im Kaufvertragsrecht nach dem BGB den Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung (Preisnachlass).
das gilt leider nicht, wenn ein wirksamer Gewährleistungsausschluss (bei Privatverkauf) formuliert wurde

- außer eben bei bekannten/verdeckten, nicht angezeigten Mängeln


so gesehen sind hier fast sämtlichst im Flohmarkt angebotene Dinge rein rechtlich anfechtbar - hab hier diesen Gewährleistungsausschluss, wirksam formuliert, noch nicht gelesen (hatte auch ich nie selbst wirksam so formuliert)

"gekauft wie besehen" gilt leider schon mal gar nicht :zwink:

Zurück zum Thema:

Jogi, ich würde dir auch raten, den Rückkauf abzuwickeln, wenn möglich - alles andere kostet noch mehr Nerven, als ohnehin schon

eine Vanille-Blüte oder Schote darf auch auf keinem Joghurt mehr zu sehen sein, wenn keine echte Vanille drin ist - nützt dir aber
mit dem Foto auch nix

könntest mit ner Anzeige drohen bzw. eine erstatten, aber dann hast du dein Geld auch nicht automatisch zurück

der Staat schützt nur seinen Strafanspruch - der zivilrechtliche Part (Geld zurück) bleibt in den allermeisten Fällen am Kläger in Form von zivilrechtlichen Verfahren hängen - also vielleicht Recht bekommen, aber die Kohle ist immer noch weg
Andreas
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Nov 2016 20 18:00

Re: Ebay

Beitrag von Chiemseebarsch

Ich würde auch mal Ebay mit einschalten - ich meine ich hätte mal gelesen das das Foto eigentlich "bindend" ist.
Soweit nichts anderes dabei steht. Er müsste ja sonst schreiben das es ein Beispielfoto ist.
Ansonsten ist es ja Irreführung. Wenn in der Beschreibung nicht ausdrücklich steht das die Rolle abweichend dem Foto ohne Ersatzspule geliefert wird, gehe ich davon aus ich bekomme was abgebildet ist.
Aber wie gesagt - Ebay kann Dir da mit Sicherheit helfen. Die können den auch verwarnen oder sperren...
Und wie Ron schreibt - eine richtig schlechte Bewertung mit dementsprechenden Text versaut dem Ar... (sorry, aber das ist wirklich einer) seine folgenden Geschäfte für eine lange Zeit.

Wegen dem rauen Lauf oder ähnlichen Mängeln an der Rolle hast Du definitiv keine Chance, die Rolle wurde als defekt verkauft.
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Re: Ebay

Beitrag von Ostseefisch

Kommt drauf an was du bezahlt hast, wenn es nicht zuviel war würde ich das als Lehrgeld abschreiben.
Grundsätzlich erstmal bei Streitigkeiten an E-Bay wenden, nichts zurückschicken bevor du dich nicht mit Ebay abgesprochen hast.
Ansonsten kann es damit enden das du ohne Rolle und ohne Geld darstehst.
Im Normalfall lohnt sich bei den kleinen Summen kein Rechtsstreit.
Thomas
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Nov 2016 20 19:10

Re: Ebay

Beitrag von kulti007

das foto ist bestandteil des Angebots. wenn auf dem foto etwas zu sehen ist, was nicht zum angebot gehört, muss das in der beschreibung zu lesen sein.

wenn ich eine opel corsa verkaufe und ein Ferrari bild einstelle, mit der beschreibung: verkaufe auto, ... ist das auch eine Täuschung.
Christoph

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Jogi
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Re: Ebay

Beitrag von Jogi

Habe jetzt Ebay eingeschaltet mal sehen was die zu dem ganzen sagen .
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Effke1809
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Nov 2016 20 19:20

Re: Ebay

Beitrag von Effke1809

Jogi hat geschrieben:Habe jetzt Ebay eingeschaltet mal sehen was die zu dem ganzen sagen .

Alles richtig gemacht jetzt nur Handel wenn Ebay bescheid gibt.
Hatte auch schon mal so einen Fall das ist gut ausgegangen drück dir die Daumen!
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Gruß Markus
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Re: Ebay

Beitrag von gobio

Hi.

Ebay einschalten. Alles andere bringt nix. Verklagen kannst nicht, da er sagen kann das das im Karton war. Müsstest Ihm nachweisen das es nicht so war.
Er hätte auch einen leeren Karton schicken können und Du wärst beweislastig. Anwalt etc. lohnt nicht. Internetkaufrecht ist mies, gerade wenn von Privat gekauft.

Ich bin da auch geläutert und hab meine Bestellte Rolle zum Glück wieder zum laufen bekommen. Seitdem bestell ich solche Sachen nicht mehr und gucke das jemand in der nähe Wohnt um sich die an zu gucken.

Gruß
Mirco
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