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von revierratte
Erstmal danke für eure Antworten . Dieverse und ähnliche Seiten habe ich auch gelesen, aber mich auch nicht wirklich schlauer gamacht.
Ein Urteil von dem OLGH in Hamm, als zuständiges OLG für Lünen, habe ich im Internet nicht gefunden.
Der Link von Aspahaltsau z.B. ist von 2004 und ich glaube aus Sachsen. Bei dem Link von Mario sind diverse OLG Urteile aus anderen Bundesländern. Da sieht man schon, daß Köln anders geuteilt hat als Celle.
Die Stadt Lünen hatte mir das so erklärt, daß Fischerei nicht gleich Fischerei sei. Der Jäger z.B. darf mit seinem Auto dort reinfahren, um das erlegte Tier abzutransportieren. Er hat keine andere Möglichkeit. Es handelt sich eindeutig zur Nahrungsbeschaffung. Ein Fischereipächter, der z.B. seine Karpfen füttern muß, handelt auch eindeutig in einer Tatigkeit, die zur Nahrungsbeschaffung dient.
Angler hingegen seien zwar aus tierschutzrechlichen Dingen in Deutschland zwar gezwungen jedes Tier zu töten, jedoch sei Angeln in gewisser Weise ein Hobby. Aus deren Einschätzung geht ein Angler angeln, um in erster Linie angeln zu gehen und nicht zur gezielten Nahrungsgewinnung. Wenn er Fische fängt, nimmt er die mit, wenn nicht, dann eben nicht. Ein Abtransport der gefangen Fische sei auch über einen längeren Fußmarsch möglich und zumutbar. Wenn ein Angler also nuzr zum Spaß angeln geht, gelte die gleiche Einschätzung wie für einen Jogger oder Pilzsammler. Der Pilzsammler handele noch viel mehr der Nahrungsbeschaffung, als ein Angler.
Der Grund warum, ich das Ticket nicht bezahlen mußte, war das ich in der Argumentation überzeugen konnte, daß ich ausschließlich angeln gehe um mich für diesen Tag zu ernähren. Für diesen einen Vorgang wurde das so akzeptiert.
Die Ordnungshüter sind angehalten auch zukünftig Vertöße mit Bußgeldern zu ahnden.
Interssant auch die Tasache, direkt links hinter dem Schild stehen immer Autos diverser Fahrradfahrer. Die Parken dort, um ihre Fahrräder abzuladen und von dort aus los zu radeln. Hier hat keiner ein Knöllchen bekommen. Nur die Angler, die ca. 1KM weiter die Staße zur Lippe runterfahren, werden regelmäßig mit Knöllchen belegt.
Am besten wäre es, wenn hier im Forum vieielicht ein richtiger Jurist die Situation einschätt. Bei so vielen Usern muß doch einer dabei sein, der eindeutig mit Paragraphen und OLG Urteilen belegen kann, ob das Willkür ist, oder ob es eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt. Ich kann es nicht.