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Vorschriften beim Kajakangeln in der Schweiz

Verfasst: 14. Mai 2014, 16:56
von Trident
Beim Kajakfischen in der Schweiz ist folgendes zwingend zu beachten:

Das Kajak gilt gemäss Binnenschifffahrtsverordnung als Unterkategorie der Ruderboote und hat somit auch dessen Vorschriften zu beachten:
In der Folge ist ausserhalb der Uferzone von 300 Meter mitzuführen, respektive zu tragen:
-Schöpfer oder Eimer
-Horn oder Mundpfeife
-Rettungsweste muss getragen werden

Wenn man vom Kajak aus angelt und nicht verankert ist, also treibend, so gilt man als in Fahrt. Somit ist man Schleppfischer und muss zwingend das Schleppzeichen (weisser Ball mit mind. 30 cm Durchmesser) gesetzt werden.

Gruss
Trident

Re: Vorschriften beim Kajakangeln in der Schweiz

Verfasst: 14. Mai 2014, 17:06
von Gropp
Das ist interessant. Danke für die Information.

Jedoch Schöpfeimer für ein SOT ? Wird das so strikt bei den Eidesgenossen gehandhabt?

Re: Vorschriften beim Kajakangeln in der Schweiz

Verfasst: 14. Mai 2014, 19:43
von Trident
"Warum ein Schöpfeimer für ein SOT?"

Tja, wirklich nicht hilfreich. Aber das SOT gehört halt zur Unterkategorie der Ruderboote und dessen Vorschriften gelten halt auch für's SOT. Deshalb habe ich nur eine Miniaturausführung. Über die Grösse wird ja nichts gesagt im Gesetz... :muah:

Trident