Vorschriften beim Kajakangeln in der Schweiz
Verfasst: 14. Mai 2014, 16:56
Beim Kajakfischen in der Schweiz ist folgendes zwingend zu beachten:
Das Kajak gilt gemäss Binnenschifffahrtsverordnung als Unterkategorie der Ruderboote und hat somit auch dessen Vorschriften zu beachten:
In der Folge ist ausserhalb der Uferzone von 300 Meter mitzuführen, respektive zu tragen:
-Schöpfer oder Eimer
-Horn oder Mundpfeife
-Rettungsweste muss getragen werden
Wenn man vom Kajak aus angelt und nicht verankert ist, also treibend, so gilt man als in Fahrt. Somit ist man Schleppfischer und muss zwingend das Schleppzeichen (weisser Ball mit mind. 30 cm Durchmesser) gesetzt werden.
Gruss
Trident
Das Kajak gilt gemäss Binnenschifffahrtsverordnung als Unterkategorie der Ruderboote und hat somit auch dessen Vorschriften zu beachten:
In der Folge ist ausserhalb der Uferzone von 300 Meter mitzuführen, respektive zu tragen:
-Schöpfer oder Eimer
-Horn oder Mundpfeife
-Rettungsweste muss getragen werden
Wenn man vom Kajak aus angelt und nicht verankert ist, also treibend, so gilt man als in Fahrt. Somit ist man Schleppfischer und muss zwingend das Schleppzeichen (weisser Ball mit mind. 30 cm Durchmesser) gesetzt werden.
Gruss
Trident