Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
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Sep 2018
27
08:00
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Hi.
Gerade drüber gestolpert: http://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/ ... fangquote/
Geht um härtere Strafen bei dem Baglimit für uns Angler, aber auch eine Anpassung in Bezug auf Catch & Release.
Gruß
Mirco
Gerade drüber gestolpert: http://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/ ... fangquote/
Geht um härtere Strafen bei dem Baglimit für uns Angler, aber auch eine Anpassung in Bezug auf Catch & Release.
Gruß
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Jörgs Filme
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Sep 2018
27
09:10
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Da würde ich mich erstmal nicht drauf verlassen.
Ich habe eine Anfrage an den FDP Mann geschickt weil laut Auffassung von H. Dr. Lemke Fischerreireferat das Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund
zum Angeln fordert und daher Fische die nicht geschont sind und verwertet werden können entnohmen werden müßen.
Mal sehen wie er sich dazu äußert.
Update:
Das war mal eine schnelle Antwort :
"Sehr geehrter Herr
zu unterscheiden ist nun (und das ist ganz klar formuliert), ob Sie Angeln, weil Sie einfach nur Freude am Drill haben, oder auf eine Trophäe aus sind, den Fisch zu filmen und wieder zurück zu setzen.
Wenn Sie wiederum auf Hecht aus sind, und einen knapp maßigen Hecht fangen, dieser aber für Ihre Küchenabsichten zu klein oder unpassend ist, können Sie diesen zurück setzen.
Das Tötungsgebot in SH aus dem §39 LFischG ist mit dem gestrigen Tage gefallen. "
Thomas
Ich habe eine Anfrage an den FDP Mann geschickt weil laut Auffassung von H. Dr. Lemke Fischerreireferat das Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund
zum Angeln fordert und daher Fische die nicht geschont sind und verwertet werden können entnohmen werden müßen.
Mal sehen wie er sich dazu äußert.
Update:
Das war mal eine schnelle Antwort :
"Sehr geehrter Herr
zu unterscheiden ist nun (und das ist ganz klar formuliert), ob Sie Angeln, weil Sie einfach nur Freude am Drill haben, oder auf eine Trophäe aus sind, den Fisch zu filmen und wieder zurück zu setzen.
Wenn Sie wiederum auf Hecht aus sind, und einen knapp maßigen Hecht fangen, dieser aber für Ihre Küchenabsichten zu klein oder unpassend ist, können Sie diesen zurück setzen.
Das Tötungsgebot in SH aus dem §39 LFischG ist mit dem gestrigen Tage gefallen. "
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Sep 2018
27
10:30
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Hi.
Schade das es nur in SH ist. Aber ein guter Schritt in Richtung c&r wenn es sinnvoll ist.
Gruß
Mirco
Schade das es nur in SH ist. Aber ein guter Schritt in Richtung c&r wenn es sinnvoll ist.
Gruß
Mirco

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Sep 2018
27
14:49
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
...das geht auf jeden Fall in die richtige Richtung, wobei man - wenn man als Angler sein Entnahmelimit erreicht hat - nach der neuen Rechtsprechung das angeln einzustellen hat. Den 6. Dorsch hätte man aufgrund des Baglimits nicht mehr mitnehmen dürfen - folglich wurde dieser nur aus Spass an der Freude gefangen. Und das ist nicht erlaubt - denn Fische fangen nur aus Spaß am Hobby ist nicht erlaubt. Dann bleibt die Frage, inwieweit es nicht auch Auslegungssache des Anglers bleibt - es hätte ja statt des Dorsches auch der nächste Zielfisch Meerforelle beißen können.
Für mich bleibt es ein schwieriges Thema, welches man nur über Gesetze nicht sauber reguliert bekommt. Es bleibt immer eine hohe Eigenverantwortung beim Angler - was ich gut finde.
Man kann dazu ja stehen wie man will, aber derartige gesetzliche Regelungen verändern unser Hobby enorm. Bei solchen Gesetzen hätte ich persönlich den Zugang zu unserem Hobby nie - ohne mich strafbar zu machen - gefunden.
Meine ersten Fische habe ich definitiv nicht mit Entnahmeabsicht gefangen sondern ausschließlich aus Spaß an der Freude. Primitive Befriedigung meines Jagdtriebes war es, als ich mit Wurm, Made und Mais auf Rotaugen, Schleien und Brassen geangelt habe. Die eine oder andere Schleie habe ich entnommen - geschmeckt haben sie nie. Ich habe überwiegend aus Spass am Angeln geangelt und auch heute noch bereitet mir der Fang an sich viel Freude und ich entnehme längst nicht jeden möglichen Fisch - wofür ich aber Gründe benennen könnte.
Problematischer dürfte es aber für Karpfenfreaks und Spezialisten werden, bei denen von vorn herein KEINE Entnahmeabsicht vorliegt und es wirklich nur um den Spaß an der Freude geht. Die werden unter Beobachtung stehen und es wird sicher immer häufiger zu irgendwelchen Anklagen seitens Tierrechtlern / Tierschützern kommen.
Für mich bleibt es ein schwieriges Thema, welches man nur über Gesetze nicht sauber reguliert bekommt. Es bleibt immer eine hohe Eigenverantwortung beim Angler - was ich gut finde.
Man kann dazu ja stehen wie man will, aber derartige gesetzliche Regelungen verändern unser Hobby enorm. Bei solchen Gesetzen hätte ich persönlich den Zugang zu unserem Hobby nie - ohne mich strafbar zu machen - gefunden.
Meine ersten Fische habe ich definitiv nicht mit Entnahmeabsicht gefangen sondern ausschließlich aus Spaß an der Freude. Primitive Befriedigung meines Jagdtriebes war es, als ich mit Wurm, Made und Mais auf Rotaugen, Schleien und Brassen geangelt habe. Die eine oder andere Schleie habe ich entnommen - geschmeckt haben sie nie. Ich habe überwiegend aus Spass am Angeln geangelt und auch heute noch bereitet mir der Fang an sich viel Freude und ich entnehme längst nicht jeden möglichen Fisch - wofür ich aber Gründe benennen könnte.
Problematischer dürfte es aber für Karpfenfreaks und Spezialisten werden, bei denen von vorn herein KEINE Entnahmeabsicht vorliegt und es wirklich nur um den Spaß an der Freude geht. Die werden unter Beobachtung stehen und es wird sicher immer häufiger zu irgendwelchen Anklagen seitens Tierrechtlern / Tierschützern kommen.
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- Frank Buchholz
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Sep 2018
27
17:32
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Theoretisch bleibt aber das Problem dass lt. geltender Beschlußlage ab 01.01.2019 jeder Dorsch egal wie klein zu entnehmen ist und wir mit 5 bzw. 3 Stück die Heimfahrt antreten dürfen. Das kommt aus Brüssel, da hilft kein Landesgesetz.
Hintergrund ist bekanntlich die Gleichbehandlung mit dem Berufsfischer der ja auch Alles anlanden und sich den untermaßigen "Beifang" auf die Quote anrechnen lassen muss und daher darauf pocht daß wir uns auch nicht an die feisten Quotendorsche heran-releasen können. Mit "theoretisch" meine ich "falls man geltende Verordnungen einzuhalten gedenkt". Nicht für den Verzehr bestimmte Wittlinge sind natürlich weiterhin schonend zurückzusetzen.
Was uns zu den härteren Strafen führt....
Hintergrund ist bekanntlich die Gleichbehandlung mit dem Berufsfischer der ja auch Alles anlanden und sich den untermaßigen "Beifang" auf die Quote anrechnen lassen muss und daher darauf pocht daß wir uns auch nicht an die feisten Quotendorsche heran-releasen können. Mit "theoretisch" meine ich "falls man geltende Verordnungen einzuhalten gedenkt". Nicht für den Verzehr bestimmte Wittlinge sind natürlich weiterhin schonend zurückzusetzen.

Was uns zu den härteren Strafen führt....
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Sep 2018
27
18:54
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Laut der Aussage auf der Webseite und der E-Mail müßen wir das nicht.
Wir dürfen zurücksetzen und müssen nicht entnehmen und abschlagen.
Thomas
Wir dürfen zurücksetzen und müssen nicht entnehmen und abschlagen.
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Sep 2018
28
06:30
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Genau so lese ich das auch raus. Da die meisten von uns den Dorsch doch wohl eher als Küchenfisch ansehen, wird es wohl legitim sein, in der obigen Email "Hecht" durch "Dorsch" zu ersetzen.Ostseefisch hat geschrieben: 27. Sep 2018, 18:54 Laut der Aussage auf der Webseite und der E-Mail müßen wir das nicht.
Wir dürfen zurücksetzen und müssen nicht entnehmen und abschlagen.
Thomas

...wobei man sich wohl jedoch tatsächlich nochmal in die Bestimmungen des EU-Baglimits bzgl. des Rücksetzens einlesen müsste, wenn es um gemeinsam mit anderen Staaten genutzte Bestände geht.
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28
08:13
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Nochmal: Das eine ist Schleswig-Holsteinisches Landesrecht - es geht um das Zurücksetzen im Algemeinen
Das andere ist übergeordnetes EU-Fischrereirecht - es geht um den Umgang mit der Tagesquote von Dorschen im Speziellen.
Ich habe das auf der FB-Seite der "Anglerdemo" explicit nachgefragt:
Es geht jedoch nicht um "Vernunft", sondern darum daß die Berufsfischerei will dass wir uns mit den ersten 3-5 Dorschen zufrieden geben, egal wie klein die sind.
Das andere ist übergeordnetes EU-Fischrereirecht - es geht um den Umgang mit der Tagesquote von Dorschen im Speziellen.
Ich habe das auf der FB-Seite der "Anglerdemo" explicit nachgefragt:
Leider nicht Frank Buchholz. Aber auch hier hoffen wir noch auf die Vernunft der Politik. Die können nicht rumjammern, dass Angler so viele Fische fangen und uns dann per Gesetz zum Töten von Babydorschen auffordern.
Es geht jedoch nicht um "Vernunft", sondern darum daß die Berufsfischerei will dass wir uns mit den ersten 3-5 Dorschen zufrieden geben, egal wie klein die sind.
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28
09:18
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Ok Frank, Danke für's Aufklären.
Mit Babydorschen sind Fische mit 38+ cm gemeint?
Mit Babydorschen sind Fische mit 38+ cm gemeint?
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28
09:33
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Nein, Baby heißt Baby. Untermaßig. Beifang. Rückwurf-Verbot für alle.
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28
09:36
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Offen gesagt fange ich langsam an mich darüber zu amüsieren daß das immer noch kaum jemand wirklick geschnallt hat.
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28
09:47
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Dieser ganze EU - Quatsch macht mich kirre.....
Die müssen sich in Brüssel und Berlin nicht wundern, dass mündige Bürger, die einigermaßen klar bei Sinnen sind, politikmüde werden und zum Protestwähler mutieren.
Es ist doch etwas völlig anderes, ob ein mit der Rute schonend gefanger untermaßiger Fisch lebend und mit guten Aussichten auf´s überleben released wird oder ob ein bereits halbtoter, gequetschter untermaßiger Fisch wieder ins Meer entsorgt wird. Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Ich werde mich hier ganz klar von distanzieren und weiterhin jeden untermaßigen Fisch (egal ob Hecht oder Dorsch), der nicht verletzt ist, wieder schonend zurück setzen. So habe ich es bei der (deutschen) Fischereiprüfung gelernt und so ist es nach meiner persönlichen Wertevorstellung auch korrekt - die EU Regelung kann mich mal kreuzweise, weil sie Schwachsinn ist und von irgendeinem, lobbygesteuertem Deppen festgelegt wurde.
Ich denke, dass jeder Angler mit Gewissen so verfahren wird - egal ob gesetzeskonform oder nicht.
Die Frage die sich mir stellt ist: was müssen wir Angler machen, damit es entweder weniger Reglementierungen gibt oder besser noch, vernünftige Reglementierungen kommen....? Unser Anglerverband scheint da ja den Schlaf der Gerechten zu pennen und unsere Politik interessiert sich einen XXXXXX für unsere Belange.
Gruss,
Stefan
Die müssen sich in Brüssel und Berlin nicht wundern, dass mündige Bürger, die einigermaßen klar bei Sinnen sind, politikmüde werden und zum Protestwähler mutieren.
Es ist doch etwas völlig anderes, ob ein mit der Rute schonend gefanger untermaßiger Fisch lebend und mit guten Aussichten auf´s überleben released wird oder ob ein bereits halbtoter, gequetschter untermaßiger Fisch wieder ins Meer entsorgt wird. Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Ich werde mich hier ganz klar von distanzieren und weiterhin jeden untermaßigen Fisch (egal ob Hecht oder Dorsch), der nicht verletzt ist, wieder schonend zurück setzen. So habe ich es bei der (deutschen) Fischereiprüfung gelernt und so ist es nach meiner persönlichen Wertevorstellung auch korrekt - die EU Regelung kann mich mal kreuzweise, weil sie Schwachsinn ist und von irgendeinem, lobbygesteuertem Deppen festgelegt wurde.
Ich denke, dass jeder Angler mit Gewissen so verfahren wird - egal ob gesetzeskonform oder nicht.
Die Frage die sich mir stellt ist: was müssen wir Angler machen, damit es entweder weniger Reglementierungen gibt oder besser noch, vernünftige Reglementierungen kommen....? Unser Anglerverband scheint da ja den Schlaf der Gerechten zu pennen und unsere Politik interessiert sich einen XXXXXX für unsere Belange.
Gruss,
Stefan
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28
09:54
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Da sprichst du viele Punkte an die mich genauso beschäftigen und mich zukünftig genauso handeln lassen.
Gruss Ulf
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Sep 2018
28
10:17
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Grml das die EU uns nun mit den Berufsfischern in einen Topf stellt wusste ich auch noch nicht .
Thomas
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10:35
Härtere Strafen für Angeler aber auch was schönes..
Naja, ich beschäftige mich in dem Moment damit, in dem ich gezielt auf Dorsch fische. Was bisher eher nicht der Fall war.Frank Buchholz hat geschrieben: 28. Sep 2018, 09:36 Offen gesagt fange ich langsam an mich darüber zu amüsieren daß das immer noch kaum jemand wirklick geschnallt hat.
Zugeben muss ich, dass ich bisher auf dem Stand war, dass zumindest das Mindestmaß, wie in der Küstenfischereiverordnung niedergelegt, weiterhin gültig ist. Die neuesten Entwicklungen sind wohl komplett an mir vorbeigezogen.
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