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von Ostseefisch
Tjo und wenn es bei dieser Art der Argumentation der Behörden bleibt,gibt es bald nur noch minimale Zeitfenster in denen geangelt werden darf , und dann ist es nur noch ein kurzer Schritt zum kompletten Angelverbot.
Btw meinen größten Zander im NOK habe ich an einer Winkelpickerrute auf 3 Maden gefangen, da müßte man diese Art der Angelei auch gleich verbieten.
In S-H gibt es z.B die Schonzeit für Meerforellen bei der aber extra drauf hingewiesen wird das diese nur für Fische im Laichkleid gilt.
Gleichzeitig gibt es aber inzwischen auch die Aussage des Leiters der Fischereibehörde das man nicht fischen darf wenn die Gefahr besteht einen geschonten Fisch zu fangen oder ein Fanglimit zu überschreiten.
Einen Fisch zurückzusetzen der fangfähig und verwertbar ist ist laut seiner Aussage bzw. Interpretaion der S-H Gesetze auch nicht erlaubt.
Als Folge davon muß man wenn man sich gesetzeskonform verhalten will das Angeln im Zeitraum der Mefo Schonzeit komplett und außerhalb dieses Zeitraumes nach dem Fang von 5 bzw 3 Dorschen einstellen.
Auf der einen Seite wird z.B von Anglern gefordert keine Fischreste oder tote Fische ins Gewässer zu werfen, auf der anderen Seite steht in der neuen Verordnung aber drin das nicht überlebensfähige Fische die geschont oder untermaßig sind betäubt, getötet und dann zurückgeworfen werden müßen.
Hätten wir nicht dieses C+R Verbot das aus dem Tierschutzgesetz abgeleitet wird, könnte man viel flexibler agieren.
Thomas