Hintergrund der Frage ist der letzte Fangbericht von der Obereider und die Bestimmungen des Angelscheins.
Auf der Eider ist das Schleppangeln verboten, ich war mir aber nicht sicher wie es mit Angeln unter dem treibenden Kajak gehandhabt wird.
Auf Nachfrage bei der Fischereigenossenschaft Mitteleider wurde mir folgendes mitgeteilt :
"in der Mitteleider wird als "Schleppen" leider auch das Angeln vom treibenden Boot verstanden. Ich habe kürzlich die gleiche Frage an den für die Mitteleider zuständigen Fischereiaufseher gestellt, weil ich auch der Meinung war, dass "Schleppen" die Bewegung des Köders durch das angetriebenem (durch Segel, Motor, Ruder, Paddel oder Schwimmflossen) Boot sei. Ich mußte mich eines besseren belehren lassen. Das bedeutet zumindest in Schleswig-Holstein, dass Blinker, Wobbler usw. nur vom verankerten Boot benutzt werden dürfen, wenn das Schleppen nicht erlaubt ist."
Da ich schon vorher bei dem Amt nachgefragt hatte und mir dort mitgeteilt wurde das die Defintion von Schleppangeln beim Pächter bzw. Verpächter liegt, habe ich nochmals nachgefragt und daraufhin diese Antwort erhalten :
"es ist richtig, dass es keine gesetzliche Regelung gibt. Nun ist es für die Mitteleider von Rendsburg bis Nordfeld so, dass die Anglervereine Pachtverträge haben, wonach die Angelbedingungen von der Fischereigenossenschaft (Verpächter) festgelegt werden. Diese hat vor vielen Jahren auf Antrag eines Baerufsfischers, mit denen sich die Angler teilweise die Strecken teilen, beschlossen, das Schleppen zu verbieten. Von den Pächtervereinen wird dieses Verbot so interpretiert, wie ich es Ihnen geschildert habe. Ich persönlich bin auch aktiver Angler auf der Eider und würde auch gern vom treibenden Boot mit Spinner und Gummifisch angeln. Eine Änderung der bisherigen Praxis würde aber voraussetzen, dass die Fischereigenossenschaft im Einvernehmen mit den Pächtern - und dazu gehören immer noch 3 Berufsfischer - die Bedingungen ausdrücklich so festlegt, dass das Angeln vom treibenden aber nicht angetriebenen Boot erlaubt ist, während das klassische Schleppen, so wie wir beide es verstehen, verboten bleibt.
Ich vermute, dass in den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten aus Gründen der einfachen Kontrolle das Schleppverbot so interpretiert wurde, dass das Boot verankert sein muß.
Sollten Sie Interesse haben, auch in den nächsten Jahren auf der Eider nach Ihren Vorstellungen zu angeln, würde sich vielleicht ein Versuch lohnen, diese Änderung zu beantragen.
Ein Antrag mit möglichst vielen Antragstellern hätte natürlich mehr Aussicht auf Erfolg als nur ein Antragsteller. "
Vielleicht lassen sich ja hier übers Forum genug Leute finden die auf der Eider fischen wollen und die Vereine mobilisieren können um da eine Änderung zu bewirken.
Thomas
Wer angelt auf der Eider?
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Jun 2015
18
07:50
Wer angelt auf der Eider?
Jun 2015
18
17:44
Re: Wer angelt auf der Eider?
Moin Thomas, ich wäre bei einer Petition aufjedenfall dabei. ![Lächeln :)](./images/smilies/icon_e_smile.gif)
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Jun 2015
18
19:51
Re: Wer angelt auf der Eider?
Das mit dem Schleppen obliegt wirklich dem Fischereirechteinhaber.
Auf der Müritz z.B. ist es auch Schleppangeln, wenn man das Boot nicht verankert. Aber da die Jungs dort geschäftstüchtig sind, darf man eine Schleppangelberechtigung zukaufen.
Auf der Müritz z.B. ist es auch Schleppangeln, wenn man das Boot nicht verankert. Aber da die Jungs dort geschäftstüchtig sind, darf man eine Schleppangelberechtigung zukaufen.
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Gruß Mario (Team Los)
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