Nein, das ist nicht Bundessache.asphaltsau1 hat geschrieben:...In diesem Falle wird es aber schwierig, da der Hinweis auf der Gewässerkarte wohl von der selben Gemeinde kommt, die das Schild aufgestellt hat.
Und wer, wie, was, wo aufstellt ist nicht Bundessache...
Aber die Bedeutung der Schilder ist Bundes- b.z.w. StVO-Sache !!!
Wenn Bund oder Gemeinde mit dem Aufstellen von Schildern etwas bewirken oder verhindern will, dann müssen es eben entsprechende Schilder sein !
Zitat :
Für die Frage der Anliegereigenschaft komme es nicht entscheidend auf ein Besitzrecht des Betroffenen an. Ein Aneignungsrecht genüge, weil dies der Verkehrsanschauung zum Begriff des Anliegers entspreche. Dabei spiele es keine Rolle, daß durch diese Auslegung des Begriffeses evtl. ein großer Personenkreis (Mitglieder eines Angiervereins) den grundsätzlich gesperrten Weg benutzen könne. Falls die Verwaltungsbehörde dies verhindern wolle, müsse sie das Verbotsschild ohne Zusatz anbringen.