SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
- Kveite
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Jan 2015
10
20:02
SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
Hi!
Keine Ahnung, ob das hier hingehört....
Ich habe im Zuge des Scheinerwerbs SBF/See/Binnen auch einen Kurs SRC/UBI belegt. Nun bin ich heute das zweite Mal dagewesen, und merke immer mehr wie bescheuert die ganzen Umstände eigentlich sind.
Dazu sollte ich erwähnen, das wir im Moment nicht einmal im Ansatz den Kauf eines Bootes in Erwägung ziehen. Interesant für mich ist die Charter.
Weit ab von interessanten Gewässern ist ein eigenes Boot einfach nur Schwachfug.
Da "man" sich ja im Vorfeld immer umhört, stand oft geschrieben, das bei Bootscharter im Ausland gerne nach SRC-Scheinen gefragt wird, und man in Cholland ja quasi gar nicht mehr ohne UBI los kann...
Also buchte ich diesen Kurs. Im Fehmarnangelforum höre ich nund das auf den Charterbooten eh kein Seefunk drauf ist, wenn überhaupt, dann CB O.o....
Gut dachte ich mir, kaufste Dir ne Quetsche
http://www.icomeurope.com/index.php?opt ... &Itemid=84
und bist mit Deinem Schein in der Lage im Notfall auf Deinem Charterboot, oder der Nuckelpinne in Norwegen ein Distress rauszuhauen...
Tjo soweit der Plan ...
Heute Tag 2 der Schulung stellt sich heraus, das es ohne eigenes Boot keine legale Möglichkeit gibt, ein Seefunkgerät zu besitzen, geschweige denn zu betreiben, nun kome ich mir ehrlich gesagt verarscht vor, und überlege mir diesen Kurs zu canceln.
Wie seht Ihr die Notwendigkeit eines SRC/UBI fürs Chartern?
NACHTRAG:
Not kenn kein Gebot... Besitze ich ein Boot ist es sch... egal ob ich einen SRC Schein habe, im Notfall darf ich das Gerät benutzen, ist das Boot mit Funk ausgerüstet bin ich sogar gesetzlich als Bootsführer verpflichtet den Seefunk abzuhören, ob mit oder ohne Funkschein, geil oder? ^^
Keine Ahnung, ob das hier hingehört....
Ich habe im Zuge des Scheinerwerbs SBF/See/Binnen auch einen Kurs SRC/UBI belegt. Nun bin ich heute das zweite Mal dagewesen, und merke immer mehr wie bescheuert die ganzen Umstände eigentlich sind.
Dazu sollte ich erwähnen, das wir im Moment nicht einmal im Ansatz den Kauf eines Bootes in Erwägung ziehen. Interesant für mich ist die Charter.
Weit ab von interessanten Gewässern ist ein eigenes Boot einfach nur Schwachfug.
Da "man" sich ja im Vorfeld immer umhört, stand oft geschrieben, das bei Bootscharter im Ausland gerne nach SRC-Scheinen gefragt wird, und man in Cholland ja quasi gar nicht mehr ohne UBI los kann...
Also buchte ich diesen Kurs. Im Fehmarnangelforum höre ich nund das auf den Charterbooten eh kein Seefunk drauf ist, wenn überhaupt, dann CB O.o....
Gut dachte ich mir, kaufste Dir ne Quetsche
http://www.icomeurope.com/index.php?opt ... &Itemid=84
und bist mit Deinem Schein in der Lage im Notfall auf Deinem Charterboot, oder der Nuckelpinne in Norwegen ein Distress rauszuhauen...
Tjo soweit der Plan ...
Heute Tag 2 der Schulung stellt sich heraus, das es ohne eigenes Boot keine legale Möglichkeit gibt, ein Seefunkgerät zu besitzen, geschweige denn zu betreiben, nun kome ich mir ehrlich gesagt verarscht vor, und überlege mir diesen Kurs zu canceln.
Wie seht Ihr die Notwendigkeit eines SRC/UBI fürs Chartern?
NACHTRAG:
Not kenn kein Gebot... Besitze ich ein Boot ist es sch... egal ob ich einen SRC Schein habe, im Notfall darf ich das Gerät benutzen, ist das Boot mit Funk ausgerüstet bin ich sogar gesetzlich als Bootsführer verpflichtet den Seefunk abzuhören, ob mit oder ohne Funkschein, geil oder? ^^
Gruß Ralf
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Jan 2015
10
20:24
Re: SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
Mußt du es besitzen oder eines auf deinen Namen angemeldet haben - sprich Kennzeichen?Kveite hat geschrieben:Heute Tag 2 der Schulung stellt sich heraus, das es ohne eigenes Boot keine legale Möglichkeit gibt, ein Seefunkgerät zu besitzen, geschweige denn zu betreiben
Wenn 2. Kannst du dein Kajak nicht einfach anmelden?
Das der bürokratische Schwachsinn in Deutschland und Europa ungeahnte Ausmaße und gar Widersprüche annimmt, ist ja leider nicht neu.
Ich fürchte, dass wird sich auch nicht mehr bessern...
Team Mefonieten
Mainsteam Rambler 13,5 ; Exo shark1 ;
2x Wilderness Tarpon 120 ; Hobie Revolution 13
Gruß Markus
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Gruß Markus
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Jan 2015
10
21:53
Re: SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
Hi.
Ich hab Ihn net gemacht und erachte den als Überflüssig. Mietboote sind wenn mit GPS Verfolgung ausgestattet. Funk hab ich noch nie gesehen.
Gruß
Mirco
Ich hab Ihn net gemacht und erachte den als Überflüssig. Mietboote sind wenn mit GPS Verfolgung ausgestattet. Funk hab ich noch nie gesehen.
Gruß
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Jan 2015
11
07:03
Re: SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
Meine Meinung,
Ralf hat trotz Frau und zwei Kinder zu viel Zeit.
Duck und weg.
Nein,
das würde ich sofort abbrechen.
Gruß Jörg
Ralf hat trotz Frau und zwei Kinder zu viel Zeit.
Duck und weg.
Nein,
das würde ich sofort abbrechen.
Gruß Jörg
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Jan 2015
11
10:22
Re: SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
Irgendwie habe ich gerade ein Déjà-vu.... Hatten wir das nicht letztes/ vorletztes Jahr schon mal?
Also ich würde den Kurs nicht machen, bzw. abbrechen. Was bringt der Dir? Nichts- eben, also wech damit!
Also ich würde den Kurs nicht machen, bzw. abbrechen. Was bringt der Dir? Nichts- eben, also wech damit!
Grüße!
Ron
"Wenn der Mensch so viel Vernunft hätte wie Verstand, wäre vieles einfacher." (Linus Pauling)
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- Kveite
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Jan 2015
11
11:52
Re: SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
Huch echt? Dann habe ich beim Suchen versagt.
Jo sind heute auch nimmer los, Kollege sieht es genau so wie ich. Mal sehen in den nächsten paar Jahren vielleicht nochmal, wenn man tatsächlich mal nen Bootsverleih hatte wo man diesen Schein braucht...
Jo sind heute auch nimmer los, Kollege sieht es genau so wie ich. Mal sehen in den nächsten paar Jahren vielleicht nochmal, wenn man tatsächlich mal nen Bootsverleih hatte wo man diesen Schein braucht...
Gruß Ralf
- gobio
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Jan 2015
11
22:26
Re: SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
Hi.
Bootsverleiher versuchen das Maximun an Gästen raus zu holen. Somit ist alles was verpflichtend ist schlecht für das Geschäft. Wie z.B. Führerschein oder Funkenschein. Das ist auch der Grund warum die meisten verleiher nur bis 15 PS haben und viel. mal ein zwei mit mehr PS.
In DK und Norwegen hab ich noch kein Boot mit Funke erlebt. Selbst wenn ist die Frage ob man da dann überhaupt einen Schein benötigt.
Einzig einen SBF See erachte ich als Sinnvoll. Da man bei dem Schein doch einiges lernt was einem auf dem Wasser helfen kann. Ich brauch den auch in Norge da ich Baujahr 1980 bin. Vor 1980 ist er nicht erfordelich (letzter Kenntnisstand).
Gruß
Mirco
Bootsverleiher versuchen das Maximun an Gästen raus zu holen. Somit ist alles was verpflichtend ist schlecht für das Geschäft. Wie z.B. Führerschein oder Funkenschein. Das ist auch der Grund warum die meisten verleiher nur bis 15 PS haben und viel. mal ein zwei mit mehr PS.
In DK und Norwegen hab ich noch kein Boot mit Funke erlebt. Selbst wenn ist die Frage ob man da dann überhaupt einen Schein benötigt.
Einzig einen SBF See erachte ich als Sinnvoll. Da man bei dem Schein doch einiges lernt was einem auf dem Wasser helfen kann. Ich brauch den auch in Norge da ich Baujahr 1980 bin. Vor 1980 ist er nicht erfordelich (letzter Kenntnisstand).
Gruß
Mirco
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Jan 2015
12
07:11
Re: SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
Nee, das nicht, aber ich meine mich zu erinnern...Kveite hat geschrieben:Huch echt? Dann habe ich beim Suchen versagt....
Jou- so isses...gobio hat geschrieben:...Einzig einen SBF See erachte ich als Sinnvoll. Da man bei dem Schein doch einiges lernt was einem auf dem Wasser helfen kann. ...
Grüße!
Ron
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Ron
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Jan 2015
19
12:06
Re: SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
Moin!
Es scheint wohl ein paar Missverständnisse bezüglich des SRC zu geben.
Ich habe den Kurs aus folgendem Grund abgebrochen.
Selbst ein bestehen der SRC-Prüfung führt nicht dazu, dass man legal ein Gerät betreiben darf!
Mit dem Kauf eines GMDSS fähigen UKW-Gerätes hat das alles nichts zu tun. Ich kann in einen Laden gehen und dieses Gerät kaufen. Benutzen darf ich es nicht ohne SRC... Sinnvoll betreiben mit SRC darf ich aber auch nicht.
Jetzt kommt es...
Erst durch die Anmeldung bei der zuständigen Behörde (SRC afaik Vorr.) bekomme ich eine sogenannte MMSI oder so ähnlich.. Diese gibt es aber nur ^^ wenn ich auch ein Boot habe, an die diese ID gekoppelt werden kann. Ohne Boot also keine "IMEI" fürs UKW Gerät. Jetzt kann ich mir natürlich eine ID ausdenken und eintragen ins Gerät (funktioniert offiziell nur einmal ) um damit im Ernstfall einen Distress zu senden. Da aber schon das eintragen der ID mehr oder wenger illegal ist, macht es keinen Sinn den Schein zu haben. Ich hoffe ich drücke mich halbwegs schlau aus =/
Wer also die Idee hat den Kurs zu machen sich ein Gerät zu kaufen dieses Anzumelden und dann eine Notfunke zu haben, die ordentlich taugt und kein zugelassenenes Boot besitzt hat die A...karte gezogen.
Mein Plan war halt Schein machen, transportables Gerät kaufen, Anmelden und dann damit auf die verschiedenen Boote mitnehmen..
In Norwegen zum Fischen (in Seenot CoastGuard anfunken können), allgemein beim Chartern eine funktionsfähige Funke dabei haben etc... Da man aber keine offizielle Zulassungs-ID bekommt, ist der Betrieb nicht legal, außer man gerät in Seenot, da ist es dann aber wieder f... egal ob man einen Schein hat, oder nicht...
Es scheint wohl ein paar Missverständnisse bezüglich des SRC zu geben.
Ich habe den Kurs aus folgendem Grund abgebrochen.
Selbst ein bestehen der SRC-Prüfung führt nicht dazu, dass man legal ein Gerät betreiben darf!
Mit dem Kauf eines GMDSS fähigen UKW-Gerätes hat das alles nichts zu tun. Ich kann in einen Laden gehen und dieses Gerät kaufen. Benutzen darf ich es nicht ohne SRC... Sinnvoll betreiben mit SRC darf ich aber auch nicht.
Jetzt kommt es...
Erst durch die Anmeldung bei der zuständigen Behörde (SRC afaik Vorr.) bekomme ich eine sogenannte MMSI oder so ähnlich.. Diese gibt es aber nur ^^ wenn ich auch ein Boot habe, an die diese ID gekoppelt werden kann. Ohne Boot also keine "IMEI" fürs UKW Gerät. Jetzt kann ich mir natürlich eine ID ausdenken und eintragen ins Gerät (funktioniert offiziell nur einmal ) um damit im Ernstfall einen Distress zu senden. Da aber schon das eintragen der ID mehr oder wenger illegal ist, macht es keinen Sinn den Schein zu haben. Ich hoffe ich drücke mich halbwegs schlau aus =/
Wer also die Idee hat den Kurs zu machen sich ein Gerät zu kaufen dieses Anzumelden und dann eine Notfunke zu haben, die ordentlich taugt und kein zugelassenenes Boot besitzt hat die A...karte gezogen.
Mein Plan war halt Schein machen, transportables Gerät kaufen, Anmelden und dann damit auf die verschiedenen Boote mitnehmen..
In Norwegen zum Fischen (in Seenot CoastGuard anfunken können), allgemein beim Chartern eine funktionsfähige Funke dabei haben etc... Da man aber keine offizielle Zulassungs-ID bekommt, ist der Betrieb nicht legal, außer man gerät in Seenot, da ist es dann aber wieder f... egal ob man einen Schein hat, oder nicht...
Gruß Ralf
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Jan 2015
19
14:53
Re: SRC/UBI Sinn oder Unsinn?
Eine Kleinigkeit kann ich jetzt auch noch dazu beisteuern: Wer denn nun sich dennoch unbedingt eine solche Funkquake besorgen will, darf die zwar mitführen, aber niemals, unter keinen Umständen und nimmernicht damit funken! Den offiziellen Funkverkehr (z.B. wegen der eigenen Sicherheit- Stichwort Wellenschlag durch z.B. riesige Schiffe oder deren Sog) abhören darf man hingegen sehr wohl!
Nun kann es jedoch dazu kommen, daß einen der Entenschutz anhält und eine OWI Anzeige aufnimmt, weil man eben ein solches Gerät mitführt. Und jetzt kommt`s: Wer dann sagt, er hat das Teil dabei um im Notfall Hilfe rufen zu können, der erfüllt den Tatbestand des Vorsatzes, begeht also vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit! Wer jedoch sagt und im später zugeschickten Anhöhrungsbogen der BnetzA (glaubhaft) zu Protokoll gibt, daß man lediglich der eigenen Sicherheit wegen den Funkverkehr mithören möchte, der wird kein Problem bekommen!
Andererseits macht solch ein Gerät auch keinen Sinn, wenn alle anderen Kajakfahrer nur PMR Funken bei sich haben. Die kann man nämlich (Stichwort Vorsatz!) nicht damit erreichen, bzw. macht sich strafbar!
Zu guter Letzt: Eine Zulassung einer s.g. Seefunkstelle auf eine natürliche Person (herrlich dieses Beamtenkauderwelch...) wird es möglicherweise mutmaßlich eventuell vielleicht mal geben können, aber da ist noch nichts in Planung. Und solange das so ist, gilt das was Kveite geschrieben hat!
Nun kann es jedoch dazu kommen, daß einen der Entenschutz anhält und eine OWI Anzeige aufnimmt, weil man eben ein solches Gerät mitführt. Und jetzt kommt`s: Wer dann sagt, er hat das Teil dabei um im Notfall Hilfe rufen zu können, der erfüllt den Tatbestand des Vorsatzes, begeht also vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit! Wer jedoch sagt und im später zugeschickten Anhöhrungsbogen der BnetzA (glaubhaft) zu Protokoll gibt, daß man lediglich der eigenen Sicherheit wegen den Funkverkehr mithören möchte, der wird kein Problem bekommen!
Andererseits macht solch ein Gerät auch keinen Sinn, wenn alle anderen Kajakfahrer nur PMR Funken bei sich haben. Die kann man nämlich (Stichwort Vorsatz!) nicht damit erreichen, bzw. macht sich strafbar!
Zu guter Letzt: Eine Zulassung einer s.g. Seefunkstelle auf eine natürliche Person (herrlich dieses Beamtenkauderwelch...) wird es möglicherweise mutmaßlich eventuell vielleicht mal geben können, aber da ist noch nichts in Planung. Und solange das so ist, gilt das was Kveite geschrieben hat!
Grüße!
Ron
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