Was ist an techn. Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben?

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vatas-sohn
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Nov 2011 21 19:42

Was ist an techn. Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben?

Beitrag von vatas-sohn

Eine Frage, welche von overturner in seinem Posting : http://ersteskayakangelforum.forumprofi ... -t184.html" class="postlink aufgeworfen wurde.

Ich habe daraus eine Frage formuliert und sie an die Polizei weiter geleitet. Wenn die Antwort da ist, werde ich hier das posten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir (Kajak Angler) wüßten gerne, welche Sicherheitseinrichtungen ein Kajakfahrer mitführen, bzw. vorhalten muß, wenn er/ sie auf der Ostsee unterwegs ist. Insbesondere interessiert uns dabei das Thema Nebel.
Über eine umfassende, eindeutige Antwort würden wir uns sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen!
Ron Lühnsdorf


Bis dahin könnt ihr ja schon mal verraten, was ihr für wichtig erachtet und was ihr so alles tatsächlich mitführt!

Ich fange damit mal an:

Habe ich dabei: Rettungsweste, Trillerpfeife, GPS, Lifeline (Verbindung zum Yak) und natürlich die Paddelsicherung!
Grüße! :cap:
Ron


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Zanderudo
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Beitrag von Zanderudo

Ich habe leider noch kein GPS.

Aber auf dem Wasser habe ich:

Rettungsweste, Trillerpfeife, sehr gute Taschenlampe auch mit SOS-Funktion,Paddelsicherung,Lifeline und Kompass.

Aber Nebel ist so eine Sache.....
Hatte mal ein Erlebnis mit dem Motorboot vor Neustadt.
Wir fischten und wurden vom Nebel überrascht.
Haben geankert und noch etwas geangelt.
Wir dachten, ein Boot könnten wir ja an den Lichtern oder am Motorgeräusch bemerken.
Doch plötzlich tauchte lautlos ca. 20 Meter neben uns ein Segelboot auf!
Es kam wie aus dem Nichts und hätte uns fast erwischt.
Die lust am Fischen haben wir schnell verloren und wollten nur noch unseren A..... retten.
Mit dem Kompass haben wir das Ufer angesteuert und sind im flachen Wasser zum Hafen getuckert.

Mit einer Gruppe von Anglern und der richtigen Ausstattung mag es gehen.
Aber allein im Nebel..... Nein!
Da hilft auch kein GPS wenn ein Schiff das Sot nicht sieht.

Udo
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vatas-sohn
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Beitrag von vatas-sohn

Zanderudo hat geschrieben:...Aber allein im Nebel..... Nein!
Da hilft auch kein GPS wenn ein Schiff das Sot nicht sieht.....
Genau! :+++: Ich kenne niemanden, der das machen würde!
Grüße! :cap:
Ron


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Blindfischer
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Nov 2011 22 09:16

Beitrag von Blindfischer

Ich habe dabei:

Rettungsweste
Trillerpfeife
Rundumlicht
Sicherungsleine
Paddelsicherung
normalerweise ( wenn ich Ihn nicht vergesse) auch einen Anker
GPS
Kompass
dem Wetter angepasste Bekleidung
( ja ich weiß : dress for Water not for Air, aber da mach ich schon mal kompromisse) :-)

Zigarren für Rauchsignale ( funktioniert aber noch nicht so recht, da arbeite ich noch an der Technik) :D

In Vorbereitung:

Radarreflektor ( hab ich schon da, weiß nur noch nicht so recht wohin damit)
Seenotsignale
UKW Handfunke
(brauchts in D leider wieder einen Schein für)

Aber ich nehme das auch in Abhängigkeit vom Wetter mit, wenn ich im Hochsommer morgens aufs Wasser gehe, bleibt die Leuchte z.B. Zuhause

Gruß

Dirk
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vatas-sohn
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Beitrag von vatas-sohn

So, Antwort von der Polizei ist heute gekommen:

Datum: Heute, 12:30 Uhr
Von: PHM Hans Pollack
Betreff: Sicherheitsmaßnahmen für Kajakfahrer

Werter Herr Lühnsdorf,

wie telefonisch abgesprochen, einige Anmerkungen zum Verhalten und Ausrüstungsstandarts für Kajaks auf Seewasserstraßen:
Es ist grundsätzlich erforderlich, dass ein Kajak welches auf Seewasserstraßen verkehrt, als Seekajak deklariert und auszurüstet ist. Unteranderem müssen sich Seenotrettungs-und Signalvorichtungen, Beleuchtungsanlagen und erste Hilfe Ausrüstungen an Bord befinden.
Weitere Informationen sind im Internet abzurufen oder bei den zuständigen Wasserschutzpolizeien z.B. Mecklenburg-Vorpommern zu erfragen. Als Ansprechpartner sei hier z.B. das Wasserschutzpolizeirevier Sassnitz unter der Rufnummer 038392-3080 genannt.


Für weiter Fragen stehe ich Ihnen unter der Rufnummer 0331-9688409 zur Verfügung


Pollack PHM

Mündlich hat mir der PHM Pollak mitgeteilt, daß im Prinzip die gleichen Anforderungen für unsere Kajaks gelten, welche auch für Sportboote bindend sind.
Was das im Einzelnen bedeutet, werde ich dann mal telefonisch in Erfahrung bringen, bzw. demnächst live in Stralsund.....
Grüße! :cap:
Ron


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Nov 2011 25 18:00

Beitrag von Blindfischer

Die Vorschriften zur Lichterführung kann man auch hier gut nachlesen:

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infomater ... /index.jsp

Da ist klar definiert, das ein Boot unter Rudern ( darunter fällt ein Kajak) nicht verpflichtet ist, ein weißes Rundumlicht zu führen, aber dann darf man bei Bedingungen die die Lichterführung erfordern gar nicht fahren( Nebel,Dunkelheit).

Sonst mindestens ein weißes Rundumlicht.

Interessant ist noch der Abschnitt über Motorfz( z.B. auch Kajak mit E-Motor), da muß man auch mit dem Kajak die Seitenlichter führen.

Alternative ist eigentlich nur: an Land bleiben

Gruß

Dirk
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Nov 2011 25 19:22

Beitrag von DJSchossi

vatas-sohn hat geschrieben:So, Antwort von der Polizei ist heute gekommen:

Datum: Heute, 12:30 Uhr
Von: PHM Hans Pollack
Betreff: Sicherheitsmaßnahmen für Kajakfahrer

Werter Herr Lühnsdorf,

wie telefonisch abgesprochen, einige Anmerkungen zum Verhalten und Ausrüstungsstandarts für Kajaks auf Seewasserstraßen:
Es ist grundsätzlich erforderlich, dass ein Kajak welches auf Seewasserstraßen verkehrt, als Seekajak deklariert und auszurüstet ist. Unteranderem müssen sich Seenotrettungs-und Signalvorichtungen, Beleuchtungsanlagen und erste Hilfe Ausrüstungen an Bord befinden.
Weitere Informationen sind im Internet abzurufen oder bei den zuständigen Wasserschutzpolizeien z.B. Mecklenburg-Vorpommern zu erfragen. Als Ansprechpartner sei hier z.B. das Wasserschutzpolizeirevier Sassnitz unter der Rufnummer 038392-3080 genannt.


Für weiter Fragen stehe ich Ihnen unter der Rufnummer 0331-9688409 zur Verfügung


Pollack PHM

Mündlich hat mir der PHM Pollak mitgeteilt, daß im Prinzip die gleichen Anforderungen für unsere Kajaks gelten, welche auch für Sportboote bindend sind.
Was das im Einzelnen bedeutet, werde ich dann mal telefonisch in Erfahrung bringen, bzw. demnächst live in Stralsund.....
Sind damit jetzt auch "nur die Seeschifffahrtstraßen" oder im allgemeinen deutsche Gewässer?
Hobie Outback
Lowrance Elite TI2 7

Gruß
Christoph
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Blindfischer
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Nov 2011 25 20:44

Beitrag von Blindfischer

Das gilt für Seeschiffahrtstrassen, also alle Küstengewässer.

Auf Binnengewässern auf denen offiziell Schiffahrt betrieben wird (kenntlich an Betonnung und Seezeichen) ,gilt die Binnenschiffahrtssraßenordnung(BinSchStro).

Aber soweit ich das bisher gefunden habe, kommen Binnen die Boote ohne Antrieb bei der Lichterführung gar nicht weiter vor, nur Motor und Segelboote.
Ruder und Paddelboote tauchen dann erst wieder bei den Ausweichregeln auf.

Ausserhalb der Binnenwasserstrassen kann man so ziemlich machen was man will.


Ich habe noch mal nachgesehen ab welcher Sichtweite man die Beleuchtung eigentlich anmachen muß: ab 1000 m Sichtweite ist Beleuchtung Pflicht sonst: Anhalten und warten bis sich die Sicht verbessert.

Es gilt aber auch: bei schlechter Sicht dürfen nur Fahrzeige mit Radar unterwegs sein, alle anderen müssen Ankern, ans Ufer was auch immer.

( Natürlich sollte man sich mit seinem Bötchen schon noch von den Schiffahrtswegen entfernen, mitten in der Fahrrine zu Ankern weil man nichts mehr sieht ist auch unschlau)


Gruß

Dirk
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vatas-sohn
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Nov 2011 26 07:47

Beitrag von vatas-sohn

Blindfischer hat geschrieben:...mitten in der Fahrrine zu Ankern weil man nichts mehr sieht ist auch unschlau....
Weise sprach der große Manitou! Bild
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Ron


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Nov 2011 27 14:38

Beitrag von vatas-sohn

Da uns weder die WSP, die DGzRS noch das DHI auf der BOOT und Fun in Berlin die Frage nach der Mindestausstattung beantworten konnten, habe ich mal ein wenig im Netz gebuddelt. Vom DKV gibt es eine Sicherheitsbroschüre, in der einige wichtige Dinge aufgeführt sind: http://server.selltec.com/go/dkv/_ws/me ... erheit.pdf

Im Tenor heißt das für unseren speziellen Fall:

Zur Grundausstattung gehören:
• Regen-/Windschutzjacke bzw. Kälteschutzkleidung (bei kaltem Wasser)
• Schwimmweste oder ohnmachtssichere Rettungsweste
• evtl. Auftriebskörper in Bug und Heck (Sit-in-Kajaks)
• Haltegriffe an Bug und Heck
• Reservekleidung (im Auto)
• Erste-Hilfe-Box (Verbandmaterial, Pflaster)
• Wurfsack mit Karabiner
• Reservepaddel (oder zweiter Antrieb- diejenigen mit Mirage Antrieb sind also fein raus....:lol: )
• Mobiltelefon für Notrufe (wasserdicht verpackt)
• Kompass
• mehrfach befestigte Rettungsleine auf Vorder- und Achterdeck
• Schleppleine (statt Wurfsack)
• Notsignal (mindestens „Nico-Signal“)
• weiter gehende Kälteschutzkleidung (Trockenanzug oder Ganzkörper-Neopren)
• Paddelpfötchen“ (Paddel-Handschuhe)

Das meiste davon haben wir ja an Bord. Ich werde meinen Kompass, den der Weihnachtsmann hoffentlich nicht vergisst Bild, fest am Kajak verbauen, dann kann ich den auch nicht vergessen.....
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Jan 2012 08 15:57

Kompass

Beitrag von Sturmmöwe

Hallo zusammen !

Suche noch einen Kompass der sich fest auf das Deck montieren lässt.
Mit meinem jetzigen ist das so eine tüddelei. Habe irgendwo schon mal sowas gesehen, weiß nur nicht mehr wo. Hat jemand eine Idee ?
gruß ulf
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Jan 2012 08 16:20

Re: Kompass

Beitrag von MarioSchreiber

Sturmmöwe hat geschrieben:Hallo zusammen !

Suche noch einen Kompass der sich fest auf das Deck montieren lässt.
Mit meinem jetzigen ist das so eine tüddelei. Habe irgendwo schon mal sowas gesehen, weiß nur nicht mehr wo. Hat jemand eine Idee ?
gruß ulf
Vatas-sohn hat den verbaut, Jogi und ich haben ihn bestellt :

http://www.bootszubehoer.de/kompanten-z ... rz/a-6521/
Bild
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Jan 2012 08 18:18

Re: Kompass

Beitrag von vatas-sohn

Sturmmöwe hat geschrieben:Hallo zusammen !

Suche noch einen Kompass der sich fest auf das Deck montieren lässt.
Mit meinem jetzigen ist das so eine tüddelei. Habe irgendwo schon mal sowas gesehen, weiß nur nicht mehr wo. Hat jemand eine Idee ?
gruß ulf
Jou! Wie Mario schon geschrieben hat. *wink3* Und so sieht das Teil aus:

Bild
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