Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
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Apr 2013
24
22:40
Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
Hi alle zusammen.
Ein Bekannter, hat von einem Bekannten Gewässerwart gehört, das demnächst bzw. ab nächstem Jahr ein generelles Köderfischverbot kommen soll. Dies hat der Gewässerwart von einem Seminar an dem er teilgenommen hat.
Schlimm ist es aber auch nicht zwingend. Denn die Aufseher prüfen dies wohl eh nicht da die bei normalen Kontrollen über das Land versichert sind. Sobald aber der lebende/tote Köderfisch an der ausgelegten Rute geprüft wird ist es eine privatrechtliche Sache. Denn dann fällt es unter das Tierschutzgesetz welches über dem Fischereigesetz ist und der Aufseher müsste einen Privat Anzeigen und es über seine Private Rechtschutz (wenn vorhanden) abwickeln.
Hat hiervon schon jemand was gehört?
Gruß
Mirco
Ein Bekannter, hat von einem Bekannten Gewässerwart gehört, das demnächst bzw. ab nächstem Jahr ein generelles Köderfischverbot kommen soll. Dies hat der Gewässerwart von einem Seminar an dem er teilgenommen hat.
Schlimm ist es aber auch nicht zwingend. Denn die Aufseher prüfen dies wohl eh nicht da die bei normalen Kontrollen über das Land versichert sind. Sobald aber der lebende/tote Köderfisch an der ausgelegten Rute geprüft wird ist es eine privatrechtliche Sache. Denn dann fällt es unter das Tierschutzgesetz welches über dem Fischereigesetz ist und der Aufseher müsste einen Privat Anzeigen und es über seine Private Rechtschutz (wenn vorhanden) abwickeln.
Hat hiervon schon jemand was gehört?
Gruß
Mirco

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Apr 2013
25
13:36
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
... hört sich sehr nach Pieteta an oder einer anderen sinnvollen Einrichtung .... oder Bild oder Spiegel TV. 

TL Lenker
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Apr 2013
25
15:08
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
Ich hör das jetzt zum ersten mal. Um welches Bundesland soll es sich dabei handeln?
@gobio: deinen zweiten Absatz versteh ich nicht so richtig. Wie meinst du das, "über das Land versichert"? Und was meinst du mit privater Sache und Rechtsschutz?
Als bestätigter Fischereiaufseher in Bayern habe ich das Recht, an den Gewässern in meinem Zuständigkeitsbereich (welcher von der unteren Naturschutzbehörde im Dienstausweis vermerkt wird) auch Kontrollen des Fanggerätes durchzuführen. Sollte damit irgendetwas nicht in Ordnung sein, was gegen irgendwelche Gesetze oder auch der Fischereierlaubnis verstößt, so wird das entweder zu einer Anzeige gebracht oder als Ordnungswidrigkeit der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt gemeldet. Privat bin ich da nicht dabei, als bestätigter Fischereiaufseher handle ich im Namen der unteren Naturschutzbehörde und bin gesetzlich verpflichtet, einzuschreiten. Ich habe keinen Ermessensspielraum wie z.B. ein Polizeivollzugsbeamter. Lasse ich beispielsweise nachweislich einen Angler mit lebendem Köderfisch wieder laufen, mache ich mich selber schuldig und bin zwecks Strafvereitelung im Amt dran, welches mir persönlich erhebliche Schwierigkeiten machen würde.
Mich würde es mal interessieren, wie das in anderen Bundesländern so abläuft. Vielleicht ist ja noch jemand im Forum, der darüber berichten kann.
Grüße, Paarscout
@gobio: deinen zweiten Absatz versteh ich nicht so richtig. Wie meinst du das, "über das Land versichert"? Und was meinst du mit privater Sache und Rechtsschutz?
Als bestätigter Fischereiaufseher in Bayern habe ich das Recht, an den Gewässern in meinem Zuständigkeitsbereich (welcher von der unteren Naturschutzbehörde im Dienstausweis vermerkt wird) auch Kontrollen des Fanggerätes durchzuführen. Sollte damit irgendetwas nicht in Ordnung sein, was gegen irgendwelche Gesetze oder auch der Fischereierlaubnis verstößt, so wird das entweder zu einer Anzeige gebracht oder als Ordnungswidrigkeit der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt gemeldet. Privat bin ich da nicht dabei, als bestätigter Fischereiaufseher handle ich im Namen der unteren Naturschutzbehörde und bin gesetzlich verpflichtet, einzuschreiten. Ich habe keinen Ermessensspielraum wie z.B. ein Polizeivollzugsbeamter. Lasse ich beispielsweise nachweislich einen Angler mit lebendem Köderfisch wieder laufen, mache ich mich selber schuldig und bin zwecks Strafvereitelung im Amt dran, welches mir persönlich erhebliche Schwierigkeiten machen würde.
Mich würde es mal interessieren, wie das in anderen Bundesländern so abläuft. Vielleicht ist ja noch jemand im Forum, der darüber berichten kann.
Grüße, Paarscout

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Apr 2013
25
15:25
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
Hi.
Ich werd mal am Ball bleiben. Ob es nur für Niedersachsen oder ganz Deutschland ist wusste mein Bekannter nun auch nicht genau.
@Paarscout. Bei uns gehören die Aufseher mehr oder weniger dem Ordnungsamt an und sind dem Land Niedersachsen unterstellt. Über das Land Niedersachsen sind die dann auch bei entsprechenden Handlungen Rechtsschutzversichert. Bei der Prüfung auf einen lebenden Köderfisch ändert sich die Sache aber. Denn Das fällt dann nicht mehr unter das Fischereigesetz sondern unter das Tierschutzgesetz und das steht über dem Fischereigesetz. Somit ist man nicht mehr über das Land versichert und muss eine Private Anzeige erstatten und auch über seine Private Rechtsschutz abwickeln. Deshalb scheuen sich die Aufseher davor.
Gruß
Mirco
Ich werd mal am Ball bleiben. Ob es nur für Niedersachsen oder ganz Deutschland ist wusste mein Bekannter nun auch nicht genau.
@Paarscout. Bei uns gehören die Aufseher mehr oder weniger dem Ordnungsamt an und sind dem Land Niedersachsen unterstellt. Über das Land Niedersachsen sind die dann auch bei entsprechenden Handlungen Rechtsschutzversichert. Bei der Prüfung auf einen lebenden Köderfisch ändert sich die Sache aber. Denn Das fällt dann nicht mehr unter das Fischereigesetz sondern unter das Tierschutzgesetz und das steht über dem Fischereigesetz. Somit ist man nicht mehr über das Land versichert und muss eine Private Anzeige erstatten und auch über seine Private Rechtsschutz abwickeln. Deshalb scheuen sich die Aufseher davor.
Gruß
Mirco

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Apr 2013
25
15:45
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
Gobiogobio hat geschrieben:....das demnächst bzw. ab nächstem Jahr ein generelles Köderfischverbot kommen soll.Gruß
Mirco
Habe Dich so verstanden, dass das generelle Köderfischverbot dann ja logischer Weise auch den toten Köfi beinhaltet. Daher mein Einwand.
Wenn es um die Verwendung von lebenden Köderfischen geht ist das seit ewig in D klar verboten ... und m.M. auch aus anglerischer Sicht unsinnig.
Bei Verbot von totem Köderfisch hätte die Matze Koch - Fraktion ein Problem. Aber da so vieles Ländersache ist habe ich hier in MV noch nichts davon hören können (bei uns ist doch alles erst 200 Jahre später).

Meine Köderfische sind aus Gummi, Kunsthaar oder Blech

TL Lenker
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Apr 2013
25
16:21
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
Hi Lenker.
Jup. Generelles Verbot.
Ja die Matzefraktion hat dann zu schlucken.
Gruß
Mirco
Jup. Generelles Verbot.
Ja die Matzefraktion hat dann zu schlucken.
Gruß
Mirco

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Jörgs Filme
Apr 2013
26
11:45
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
Servus zusammen
Von einem generellen Verbot des Köderfischs habe ich bislang nichts gehört. Nachdem die Regelung des Fischereirechts in der
Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt, kann das auch in jedem Bundesland anders geregelt sein. In Bayern regelt dies
das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG).
In Bayern ist der tote Köderfisch erlaubt.
§ 21 AVBayFiG Behandlung toter Fische
(1) ...
(2) Tote Fische und Teile von Fischen dürfen in ein Gewässer nicht eingebracht werden.
Das gilt nicht für das Einbringen nach den Regeln der guten fachlichen Praxis
1. als Köderfische,
2. ...
Zu den anderen Themen kann ich folgendes sagen:
Art. 72 BayFiG
(1) Die bestätigten Fischereiaufseher und die als Fischereivollzugsbeamte im Außendienst eingesetzten Beamten staatlicher Behörden (Fischereiaufseher)
haben die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen
und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.
hervor, während die Befugnis in Art. 72 II ff. BayFiG
(2) Die Fischereiaufseher können bei Personen, die auf, an oder in der Nähe
von Gewässern mit Fanggeräten angetroffen werden, jederzeit
1. die Identität feststellen,
2. die Aushändigung des Fischereischeins einschließlich des Jugendfischereischeins
sowie des Erlaubnisscheins zur Prüfung verlangen,
3. die mitgeführten Fanggeräte und die gefangenen Fische, auch soweit sie
sich in Fahrzeugen befinden, sowie die Fischbehälter besichtigen.
geregelt ist.
Damit darf der Fischereiaufseher alles kontrollieren was mit dem Fischfang zu tun hat, da generell alle Fanggeräte (nicht nur Angeln) genannt sind.
§ 15 AVBayFiG regelt die verbotenen Fangarten, Fanggeräte etc. Hier sind u.a der lebende Köderfisch, das Fischen unter Verwendung von Sprengstoffen, Giften,
Reißangeln etc. aufgeführt. Somit liegt es in der Natur der Sache, dass bei Verstößen nicht nur das Fischereigesetz tangiert ist, sondern auch andere Gesetze, wie das Tierschutzgesetz, Sprengstoffgesetz, Waffengesetz, Wasserhaushaltsgesetz (Einbringen von Stoffen) etc.
Es kann ja nicht sein, dass aus dem Fischereiaufseher eine Privatperson wird, nur weil eine andere Rechtsnorm zusätzlich betroffen ist.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die gesetzlichen Regelungen in den anderen Bundesländern ähnlich sind, auch wenn sich das oben Geschilderte ausdrücklich auf Bayern bezieht.
Zur Frage der Versicherung:
Fischereiaufseher sind im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (Rechtsnachfolger des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes) unfallversichert. D.h. er ist abgesichert, wenn er z.B. bei seinem Kontrollgang ausrutscht und sich
das Bein bricht. Das hat aber nichts mit Aufgabe und Befugnis des Fischereiaufseherszu tun.
§ 163 StPO
(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. ...
(2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. ...
Dieses sogenannte „Legalitätsprinzip“ sagt aus, dass der Staatsanwalt „Herr des Ermittlungsverfahrens“ ist. Er entscheidet, ob die Straftat verfolgt, d.h. angeklagt wird, oder ob das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird.
Verstößt ein Polizeibeamter gegen das Legalitätsprinzip kann er wegen Strafvereitelung im Amt belangt werden.
Dagegen sind bestätigte Fischereiaufseher keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, unterliegen somit nicht dem Legalitätsprinzip und können somit auch nicht wegen Strafvereitelung im Amt belangt werden. Ausgenommen davon sind die Fischereivollzugsbeamten, die es meines Wissens nach bei der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei in Starnberg gibt. In deren Dienstausweis ist dann aber vermerkt, dass sie Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind.
Jetzt ist meine Antwort doch etwas länger als beabsichtigt ausgefallen, aber ich wollte meine Aussagen auch belegen.
Grüße und
Axel
Von einem generellen Verbot des Köderfischs habe ich bislang nichts gehört. Nachdem die Regelung des Fischereirechts in der
Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt, kann das auch in jedem Bundesland anders geregelt sein. In Bayern regelt dies
das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG).
In Bayern ist der tote Köderfisch erlaubt.
§ 21 AVBayFiG Behandlung toter Fische
(1) ...
(2) Tote Fische und Teile von Fischen dürfen in ein Gewässer nicht eingebracht werden.
Das gilt nicht für das Einbringen nach den Regeln der guten fachlichen Praxis
1. als Köderfische,
2. ...
Zu den anderen Themen kann ich folgendes sagen:
Aufgabe und Befugnis der Fischereiaufseher werden in den jeweiligenLandesfischereigesetzen geregelt. In Bayern geht die Aufgabe ausgobio hat geschrieben: Sobald aber der lebende/tote Köderfisch an der ausgelegten Rute geprüft wird ist es eine privatrechtliche Sache. Denn dann fällt es unter das Tierschutzgesetz welches über dem Fischereigesetz ist und der Aufseher müsste einen Privat Anzeigen und es über seine Private Rechtschutz (wenn vorhanden) abwickeln.
Art. 72 BayFiG
(1) Die bestätigten Fischereiaufseher und die als Fischereivollzugsbeamte im Außendienst eingesetzten Beamten staatlicher Behörden (Fischereiaufseher)
haben die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen
und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.
hervor, während die Befugnis in Art. 72 II ff. BayFiG
(2) Die Fischereiaufseher können bei Personen, die auf, an oder in der Nähe
von Gewässern mit Fanggeräten angetroffen werden, jederzeit
1. die Identität feststellen,
2. die Aushändigung des Fischereischeins einschließlich des Jugendfischereischeins
sowie des Erlaubnisscheins zur Prüfung verlangen,
3. die mitgeführten Fanggeräte und die gefangenen Fische, auch soweit sie
sich in Fahrzeugen befinden, sowie die Fischbehälter besichtigen.
geregelt ist.
Damit darf der Fischereiaufseher alles kontrollieren was mit dem Fischfang zu tun hat, da generell alle Fanggeräte (nicht nur Angeln) genannt sind.
§ 15 AVBayFiG regelt die verbotenen Fangarten, Fanggeräte etc. Hier sind u.a der lebende Köderfisch, das Fischen unter Verwendung von Sprengstoffen, Giften,
Reißangeln etc. aufgeführt. Somit liegt es in der Natur der Sache, dass bei Verstößen nicht nur das Fischereigesetz tangiert ist, sondern auch andere Gesetze, wie das Tierschutzgesetz, Sprengstoffgesetz, Waffengesetz, Wasserhaushaltsgesetz (Einbringen von Stoffen) etc.
Es kann ja nicht sein, dass aus dem Fischereiaufseher eine Privatperson wird, nur weil eine andere Rechtsnorm zusätzlich betroffen ist.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die gesetzlichen Regelungen in den anderen Bundesländern ähnlich sind, auch wenn sich das oben Geschilderte ausdrücklich auf Bayern bezieht.
Zur Frage der Versicherung:
Fischereiaufseher sind im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (Rechtsnachfolger des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes) unfallversichert. D.h. er ist abgesichert, wenn er z.B. bei seinem Kontrollgang ausrutscht und sich
das Bein bricht. Das hat aber nichts mit Aufgabe und Befugnis des Fischereiaufseherszu tun.
Das ist so nicht richtig. Polizeibeamte haben bei Straftaten eben keinen Ermessensspielraum.paarscout hat geschrieben: Ich habe keinen Ermessensspielraum wie z.B. ein Polizeivollzugsbeamter. Lasse ich beispielsweise nachweislich einen Angler mit lebendem Köderfisch wieder laufen, mache ich mich selber schuldig und bin zwecks Strafvereitelung im Amt dran, welches mir persönlich erhebliche Schwierigkeiten machen würde.
§ 163 StPO
(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. ...
(2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. ...
Dieses sogenannte „Legalitätsprinzip“ sagt aus, dass der Staatsanwalt „Herr des Ermittlungsverfahrens“ ist. Er entscheidet, ob die Straftat verfolgt, d.h. angeklagt wird, oder ob das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird.
Verstößt ein Polizeibeamter gegen das Legalitätsprinzip kann er wegen Strafvereitelung im Amt belangt werden.
Dagegen sind bestätigte Fischereiaufseher keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, unterliegen somit nicht dem Legalitätsprinzip und können somit auch nicht wegen Strafvereitelung im Amt belangt werden. Ausgenommen davon sind die Fischereivollzugsbeamten, die es meines Wissens nach bei der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei in Starnberg gibt. In deren Dienstausweis ist dann aber vermerkt, dass sie Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind.
Jetzt ist meine Antwort doch etwas länger als beabsichtigt ausgefallen, aber ich wollte meine Aussagen auch belegen.
Grüße und

Axel
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Apr 2013
26
13:31
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
Hi Axel,Grynch hat geschrieben:Das ist so nicht richtig. Polizeibeamte haben bei Straftaten eben keinen Ermessensspielraum.paarscout hat geschrieben: Ich habe keinen Ermessensspielraum wie z.B. ein Polizeivollzugsbeamter. Lasse ich beispielsweise nachweislich einen Angler mit lebendem Köderfisch wieder laufen, mache ich mich selber schuldig und bin zwecks Strafvereitelung im Amt dran, welches mir persönlich erhebliche Schwierigkeiten machen würde.
Dagegen sind bestätigte Fischereiaufseher keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, unterliegen somit nicht dem Legalitätsprinzip und können somit auch nicht wegen Strafvereitelung im Amt belangt werden. Ausgenommen davon sind die Fischereivollzugsbeamten, die es meines Wissens nach bei der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei in Starnberg gibt. In deren Dienstausweis ist dann aber vermerkt, dass sie Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind.
Jetzt ist meine Antwort doch etwas länger als beabsichtigt ausgefallen, aber ich wollte meine Aussagen auch belegen.
Grüße und![]()
Axel
Polizeibeamte haben bei Straftaten keinen Spielraum, das ist natürlich vollkommen richtig. Ich habe mich da mit meinen beiden Sätzen zugegeben etwas unglücklich ausgedrückt. Das Beispiel mit dem lebenden Köderfisch als Straftatbestand war schlecht gewählt und hat sich nicht auf den vorhergehenden Satz bezogen. Jedoch stimmt jeder Satz für sich. Ich habe als bestätigter Fischereiaufseher keinen Ermessensspielraum bei Ordnungswidrigkeiten, ein Polizeivollzugsbeamter dagegen schon, wenn es sich um eine geringfügige Sache handelt (Opportunitätsprinzip).
Nach meinem Wissen ist es jedoch so: Erfüllt der bestätigte Fischereiaufseher seine Dienstplichten nicht in korrekter Weise, so kann er wegen Begünstigung (§257 StGB) bzw. wegen Strafvereitelung (§258 StGB) strafrechtlich belangt werden. So wurde es jedenfalls mir gelehrt und so hat es auch der Polizeidirektor a.D. Herbert Lehmann, Lehrbeauftragter der Bayerischen Beamtenfachhochschule Fachbereich Polizei und Mitglied des Haupt- und Rechtsausschusses beim Fischereiverband Oberbayern e.V. in seinem Buch "Fischereirecht in Bayern" als ergänzende Vorschrift zum Art.67 Abs.6 BayFiG niedergeschrieben.
Grüße, Heiner
Fishing is Life, the Rest just Details.
Apr 2013
27
08:34
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
[/quote]
Hi Axel,
Polizeibeamte haben bei Straftaten keinen Spielraum, das ist natürlich vollkommen richtig. Ich habe mich da mit meinen beiden Sätzen zugegeben etwas unglücklich ausgedrückt. Das Beispiel mit dem lebenden Köderfisch als Straftatbestand war schlecht gewählt und hat sich nicht auf den vorhergehenden Satz bezogen. Jedoch stimmt jeder Satz für sich. Ich habe als bestätigter Fischereiaufseher keinen Ermessensspielraum bei Ordnungswidrigkeiten, ein Polizeivollzugsbeamter dagegen schon, wenn es sich um eine geringfügige Sache handelt (Opportunitätsprinzip).
Nach meinem Wissen ist es jedoch so: Erfüllt der bestätigte Fischereiaufseher seine Dienstplichten nicht in korrekter Weise, so kann er wegen Begünstigung (§257 StGB) bzw. wegen Strafvereitelung (§258 StGB) strafrechtlich belangt werden. So wurde es jedenfalls mir gelehrt und so hat es auch der Polizeidirektor a.D. Herbert Lehmann, Lehrbeauftragter der Bayerischen Beamtenfachhochschule Fachbereich Polizei und Mitglied des Haupt- und Rechtsausschusses beim Fischereiverband Oberbayern e.V. in seinem Buch "Fischereirecht in Bayern" als ergänzende Vorschrift zum Art.67 Abs.6 BayFiG niedergeschrieben.
Grüße, Heiner[/quote]
Servus Heiner
Jetzt san ma uns wieder einig. So stimmts
Gruß Axel
Hi Axel,
Polizeibeamte haben bei Straftaten keinen Spielraum, das ist natürlich vollkommen richtig. Ich habe mich da mit meinen beiden Sätzen zugegeben etwas unglücklich ausgedrückt. Das Beispiel mit dem lebenden Köderfisch als Straftatbestand war schlecht gewählt und hat sich nicht auf den vorhergehenden Satz bezogen. Jedoch stimmt jeder Satz für sich. Ich habe als bestätigter Fischereiaufseher keinen Ermessensspielraum bei Ordnungswidrigkeiten, ein Polizeivollzugsbeamter dagegen schon, wenn es sich um eine geringfügige Sache handelt (Opportunitätsprinzip).
Nach meinem Wissen ist es jedoch so: Erfüllt der bestätigte Fischereiaufseher seine Dienstplichten nicht in korrekter Weise, so kann er wegen Begünstigung (§257 StGB) bzw. wegen Strafvereitelung (§258 StGB) strafrechtlich belangt werden. So wurde es jedenfalls mir gelehrt und so hat es auch der Polizeidirektor a.D. Herbert Lehmann, Lehrbeauftragter der Bayerischen Beamtenfachhochschule Fachbereich Polizei und Mitglied des Haupt- und Rechtsausschusses beim Fischereiverband Oberbayern e.V. in seinem Buch "Fischereirecht in Bayern" als ergänzende Vorschrift zum Art.67 Abs.6 BayFiG niedergeschrieben.
Grüße, Heiner[/quote]
Servus Heiner
Jetzt san ma uns wieder einig. So stimmts

Gruß Axel
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- Alter: 55
Apr 2013
27
09:38
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
ich habe sehr aufmerksam eure infos gelesen. meine persönlioch einschätzung ist, daß es in deutschland sicherlichlich irgendwann zu einem verbot mit dem angeln mit toten köderfischen kommen wird. zur zeit gibt es aber keine, zumindest bekannte, konkreten pläne. anbei eine mail von einem angelkollegen von mir. scheint so also wenn die PETA mal wieder mächtig dampf macht. ich würde mir wünschen wenn die angler zusammenhalten und auch einen gewissen druck ausüben.
Hallo Dirk,
dieser Entwurf ist für völlig neu und unbekannt. Sobald ich Kontakt zum Verband habe werde ich diesen Punkt ansprechen.
Aktuell habe ich diese Informationen vom Verband erhalten, das PETA sich zur Aufgabe gemacht hat jeden Angler bei Veranstaltungen anzuzeigen. Hier liegt das Augenmerk auf Großveranstaltungen und deren Bekanntmachungen. Selbst wenn wir unsere Angelveranstaltungen durchführen sehe ich kein Fehlverhalten, wenn wir Argumentieren dass wir den Fisch verwerten und er als Nahrung für unsere Familien ist.
Neues von PETA:
http://www.petriangeln.de/angelmaster-2 ... -angler-an
http://www.bild.de/news/ausland/tiersch ... .bild.html
https://www.peta.de/web/verstoss_gegen_das.7040.html
Was sich eine Organisation PETA zumutet, sich allein aus populistischen Gründen, ohne Kenntnis der Fauna und Flora schützenden Anglerschaft gegenüber anzuprangern, nimmt mittlerweile zum Himmel schreiende Formen an.
Nur ist es so, dass PETA globalen Einfluss hat und sich auf der anderen Seite Angler, europaweit, selbst auf nationaler und lokaler Ebene nicht "grün" sind und formelle Interessenkämpfe ausfechten, was dieser "selbsternannten Organisation zur Anprangerung von Missständen" zu Gute kommt, leider!
Anstatt sich stillschweigend, in der Hoffnung der Abnahme solcher Drangsalierungen zu verhalten (in Form von "Stillhalten, es wird schon wieder"), sollte man, nein nicht "man", sondern "wir", in die Offensive gehen! Auf regionaler Ebene, über den Verein und die Verbände, als auch über den mittlerweile neugegründeten gesamtdeutschen Anglerverband, nebst ihrer neuen Präsidentin Christel Happach-Kasan, die jetzt, zu Anfang ihrer Amtszeit, eine klares und unmissverständliches Zeichen setzen kann!
Mit euphorischem Petri Heil für die Zukunft..............Dirk
PS.: untenstehend mal eine Anlage zu der selbstgefälligen Sichtweise des Tierschutzes von PETA
http://www.petatotettiere.de/
Hallo Dirk,
dieser Entwurf ist für völlig neu und unbekannt. Sobald ich Kontakt zum Verband habe werde ich diesen Punkt ansprechen.
Aktuell habe ich diese Informationen vom Verband erhalten, das PETA sich zur Aufgabe gemacht hat jeden Angler bei Veranstaltungen anzuzeigen. Hier liegt das Augenmerk auf Großveranstaltungen und deren Bekanntmachungen. Selbst wenn wir unsere Angelveranstaltungen durchführen sehe ich kein Fehlverhalten, wenn wir Argumentieren dass wir den Fisch verwerten und er als Nahrung für unsere Familien ist.
Neues von PETA:
http://www.petriangeln.de/angelmaster-2 ... -angler-an
http://www.bild.de/news/ausland/tiersch ... .bild.html
https://www.peta.de/web/verstoss_gegen_das.7040.html
Was sich eine Organisation PETA zumutet, sich allein aus populistischen Gründen, ohne Kenntnis der Fauna und Flora schützenden Anglerschaft gegenüber anzuprangern, nimmt mittlerweile zum Himmel schreiende Formen an.
Nur ist es so, dass PETA globalen Einfluss hat und sich auf der anderen Seite Angler, europaweit, selbst auf nationaler und lokaler Ebene nicht "grün" sind und formelle Interessenkämpfe ausfechten, was dieser "selbsternannten Organisation zur Anprangerung von Missständen" zu Gute kommt, leider!
Anstatt sich stillschweigend, in der Hoffnung der Abnahme solcher Drangsalierungen zu verhalten (in Form von "Stillhalten, es wird schon wieder"), sollte man, nein nicht "man", sondern "wir", in die Offensive gehen! Auf regionaler Ebene, über den Verein und die Verbände, als auch über den mittlerweile neugegründeten gesamtdeutschen Anglerverband, nebst ihrer neuen Präsidentin Christel Happach-Kasan, die jetzt, zu Anfang ihrer Amtszeit, eine klares und unmissverständliches Zeichen setzen kann!
Mit euphorischem Petri Heil für die Zukunft..............Dirk
PS.: untenstehend mal eine Anlage zu der selbstgefälligen Sichtweise des Tierschutzes von PETA
http://www.petatotettiere.de/
Jun 2013
05
09:04
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
Toten Köderfisch verbieten..... wieso jetzt eigendlich??? Verunreinigung des Gewässers mit toten Fischen?
Gut, dann sollten alle wohl besser die Weichmacher getränkten Gummifische im Wasser versenken. Das ist dann wohl viel besser.
Ich angele im Hamburger Hafen auf Zander. Wenn man da mal bei starker Ebbe die Steinschüttungen der Hot Spots absucht, dann kann man schnell ne kleine Plastiktüte mit halb verotteten Gummis inklusive der Bleiköpfe sammeln. Hier wäre es ehr sinnvoll den Gummifisch zu verbieten (solange er gefährliche Weichmacher enthält). Tote Köderfische schaden hier gar nix. Die werden oft schon von Krebsen und Krabben verspeist bevor ein Raubfisch sie findet.
Oder liegts daran, das wir einen Fisch einfach so töten und dann ins Wasser hängen? Muss ich meine Regenwürmer auch töten, bevor ich sie verwende? Ach ne, tot dürfte ich die ja demnach auch nicht verwenden.
Naja, möchte der Diskussion hier nicht weiter im Wege stehen mit meinen oberflächlichen, verwirrten und falschen Gedanken
Ich verstehe einfach nicht, wie andauernd solch irrsinnige Ideen auf den Tisch kommen können.
MfG, Markus
Gut, dann sollten alle wohl besser die Weichmacher getränkten Gummifische im Wasser versenken. Das ist dann wohl viel besser.
Ich angele im Hamburger Hafen auf Zander. Wenn man da mal bei starker Ebbe die Steinschüttungen der Hot Spots absucht, dann kann man schnell ne kleine Plastiktüte mit halb verotteten Gummis inklusive der Bleiköpfe sammeln. Hier wäre es ehr sinnvoll den Gummifisch zu verbieten (solange er gefährliche Weichmacher enthält). Tote Köderfische schaden hier gar nix. Die werden oft schon von Krebsen und Krabben verspeist bevor ein Raubfisch sie findet.
Oder liegts daran, das wir einen Fisch einfach so töten und dann ins Wasser hängen? Muss ich meine Regenwürmer auch töten, bevor ich sie verwende? Ach ne, tot dürfte ich die ja demnach auch nicht verwenden.
Naja, möchte der Diskussion hier nicht weiter im Wege stehen mit meinen oberflächlichen, verwirrten und falschen Gedanken

Ich verstehe einfach nicht, wie andauernd solch irrsinnige Ideen auf den Tisch kommen können.
MfG, Markus
- Frank Buchholz
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Jun 2013
05
09:14
Re: Generelles Köderfischverbot in Deutschland?
Gefällt mir Beides nichtMarkusito hat geschrieben:...Verunreinigung des Gewässers mit toten Fischen?
Gut, dann sollten alle wohl besser die Weichmacher getränkten Gummifische im Wasser versenken. Das ist dann wohl viel besser....

