Folgendes habe ich gestern im Netz gefunden...
https://www.seenotretter.de/aktuelles/s ... m-einsatz/
https://www.ln-online.de/Lokales/Osthol ... -im-Wasser
Zum Glück waren andere aufmerksam und schnell zur Stelle ...
Passt auf euch auf!
Gruß Marcel
Das stimmt so nicht. Auf der Ostsee gelten außerhalb von betonnten Fahrwassern die Kollisionsverhütungsregeln. Motorisierte Kleinfahrzeuge sind der Berufsschifffahrt nicht grundsätzlich ausweichpflichtig.Fuddler hat geschrieben: 26. Okt 2020, 18:51 Naja, es ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Angelboot um ein motorisiertes Fahrzeug handelte, mit sieben Metern war es damit ein Kleinfahrzeug und gegenüber einem Baggerschiff ausweichpflichtig.
Direkt Rücksichtslosigkeit zu unterstellen halte ich da für verfehlt.
Genau!diggerbub hat geschrieben: 26. Okt 2020, 20:39 Die Grundregel "So fahren, das niemand zu Schaden kommt" gilt ja immer für alle![]()