Moin Vierauge,
hier die Einigung von Bund & Ländern vom Sonntag, 22.03.20 . Keiner der Punkte spricht dagegen alleine einer sportlichen Betätigung ohne weiteren personenkontakt im Freien nachzugehen...
Sollte ich etwas übersehen haben, sich zwischenzeitlich Inhalte geändert haben oder lokale Gegebenheiten dies weiter einschränken, so steht mir diese Info aktuell nicht zur Verfügung.
EINIGUNG VON BUND UND LÄNDERN
•	Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein
        absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 
tust Du
•	In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m 
        einzuhalten. 
tust Du
•	Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des 
        eigenen Hausstands gestattet. 
tust Du
•	Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere
        oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich. 
        
Sport im Freien
•	Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem 
        Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei 
        Zuwiderhandlungen sanktioniert werden. 
betrifft Dich nicht
•	Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu 
        Hause.  
betrifft Dich nicht
•	Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden
        geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.  
        
betrifft Dich nicht
•	In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame
        Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.  
betrifft Dich nicht
•	Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.  
richtig so...
Speziell in SH galt bereits vor der Bund/Länder Einigung eine Anordnung der Landesregierung Menschenansammlungen >= 5 Personen zu vermeiden. 
betrifft Dich nicht 
Der "Appell" lautet weiterhin -> Stay #home, was Du daraus machst ist Deins... Es gibt KEINE Ausgangssperre!  
"Seitliche" Kommentare könntest Du z.B. vor Ort von Personen ernten, die allein oder zu Zweit am Strand spazieren gehen ... Alles Klar!?!  Hier in diesem Forum hoffe ich nicht ...
Meine Meinung: geh Angeln, versorge die Familie, sprich mit niemandem, begegne niemandem und tu was für Deine Gesundheit & Seelenfrieden 
 
Weitere Infos findest Du z.B. auch 
hier