Danke

...Wir haben heute leider eine schlechte Nachricht von der BnetzA bekommen. Leider ist es untersagt worden das Gerät in Deutschland zu !benutzen!.
Soll bedeuten auch mit entsprechender Sprechfunkausbildung etc. ist es nicht erlaubt das Gerät in Betrieb zu nehmen.
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Sehr geehrter XXX,
MMSI Nummern werden ausschließlich für den Betrieb von Funkanlagen auf Schiffen für die Verwendung im mobilen Seefunkdienst zugewiesen. Die Bundesnetzagentur teilt keine gerätebezogenen MMSI Nummern für die Verwendung in anderen Bereichen zu.
Beachten Sie bitte, dass das Funkgerät des Typs "Nautilus Lifeline" in Deutschland grundsätzlich nicht in Betrieb genommen werden darf.
Das Funkgerät nutzt Frequenzen des mobilen Seefunkdienstes. Es gibt Hinweise, dass das Funkgerät grundlegende funktechnische Anforderungen nicht einhält. Die Bundesnetzagentur stellt deshalb auch keine Nummernzuteilung zum Betreiben des Gerätes auf einem Schiff aus.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Egon Nordsiek
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Außenstelle Hamburg Sachsenstraße 12 + 14
20097 Hamburg
Telefon 040/23655-260
www.bundesnetzagentur.de
Mir hat neulich ein Segler ein ähnliches Gerät empfohlen. Bei der Beratung im Fachgeschäft hieß es die Benutzung sei legal da es nicht in einem Schiff verbaut würde. Anmeldung in GB, Anktivierung nur im Notfall. Auf der selben Tour habe ich mein Handy in einem undichten Aquapack in der Beintasche meines Trockis gewässert, zum Glück ist es Spritzwasergeschützt. Nun bin ich interessiert. Preis jeweils 320€. Das Obere ist klein und flach, etwa Zigarettenschachtel, das untere etwas größer - etwa wie die ersten Nokias - aber dafür schwimmfähig.MarioSchreiber hat geschrieben: 14. Mär 2016, 15:16 Noch interessanter ist ein Antwortschreiben der Bundesnetzagentur zu diesem Gerät :
Beachten Sie bitte, dass das Funkgerät des Typs "Nautilus Lifeline" in Deutschland grundsätzlich nicht in Betrieb genommen werden darf.
Das Funkgerät nutzt Frequenzen des mobilen Seefunkdienstes. Es gibt Hinweise, dass das Funkgerät grundlegende funktechnische Anforderungen nicht einhält. Die Bundesnetzagentur stellt deshalb auch keine Nummernzuteilung zum Betreiben des Gerätes auf einem Schiff aus.