Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
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Dez 2015
23
15:51
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
Hi.
Jup.. Hängt von Bundesland, Gewässer und den jeweiligen Bestimmungen ab.
In Niedersachsen z.B. gibt/gab es ein Schlupfloch um sogar noch mit lebenden Fischen Angeln zu dürfen.
In Bezug auf die Frage mit der Forelle würde ich zwei Wege gehen. Zum einen ist es an dem Gewässer wo ich Angeln will erlaubt und zum anderen die Persönliche Einstellung. Die Gefahr durch gekauften Fisch evtl. Krankheiten ins Gewässer zu bringen ist ja gegeben. Von daher verwende ich persönlich immer nur Fische die auch aus diesem Stammen. Zum anderen hab ich ne Forelle lieber im Räucherschrank und nehme da eher nen Kaulbarsch, Rotauge oder ne Ukelei.
Zu Deinem Fall: Würde ich ähnlich wie Du sehen. Wichtig wäre noch die Frage ob der Fisch aus dem Gewässer stammen muss.
Gruß
Mirco
Jup.. Hängt von Bundesland, Gewässer und den jeweiligen Bestimmungen ab.
In Niedersachsen z.B. gibt/gab es ein Schlupfloch um sogar noch mit lebenden Fischen Angeln zu dürfen.
In Bezug auf die Frage mit der Forelle würde ich zwei Wege gehen. Zum einen ist es an dem Gewässer wo ich Angeln will erlaubt und zum anderen die Persönliche Einstellung. Die Gefahr durch gekauften Fisch evtl. Krankheiten ins Gewässer zu bringen ist ja gegeben. Von daher verwende ich persönlich immer nur Fische die auch aus diesem Stammen. Zum anderen hab ich ne Forelle lieber im Räucherschrank und nehme da eher nen Kaulbarsch, Rotauge oder ne Ukelei.
Zu Deinem Fall: Würde ich ähnlich wie Du sehen. Wichtig wäre noch die Frage ob der Fisch aus dem Gewässer stammen muss.
Gruß
Mirco
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- vatas-sohn
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Dez 2015
23
16:58
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
Nein, das ist nicht richtig (hält sich jedoch hartnäckig), denn Bundesrecht schlägt Landesrecht. Im Tierschutzgesetz (Bundesrecht) ist das ganz klar geregelt:gobio hat geschrieben:...In Niedersachsen z.B. gibt/gab es ein Schlupfloch um sogar noch mit lebenden Fischen Angeln zu dürfen. ...
Erster Abschnitt Grundsatz § 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
und:
Elfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften § 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Damit ist die Rechtslage eineindeutig: Angeln mit lebenden Wirbeltieren (z.B. Köderfisch) ist im Gültigkeitsbereich der Gesetzgebung eine Straftat!
![:daumen: :daumen:](./images/smilies/Daumenhoch.gif)
Urteile gefällig? Bitteschön:
- LG Mainz vom 07.10.1985, Az. 11 Js 2259/85 7 Ns = MDR 88, 1080
- AG Hannover vom 29.10.2007, Az. 204 Ds 1252 Js 7381/07 (42/07) = NuR 08, 445-446
Grüße!
Ron
"Wenn der Mensch so viel Vernunft hätte wie Verstand, wäre vieles einfacher." (Linus Pauling)
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Ron
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Dez 2015
23
17:21
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... &vd_back=N
www.nwaev.de/index.php?section=norm&M=18&id=2&anker=
Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische
Also keine Regel ohne Ausnahme !?
....................................................................................................................................(2) Lebende Köderfische dürfen zur Hege der Fischbestände nur im Einzelfall und befristet verwendet werden, wenn die Hegepflicht nicht auf andere Weise erfüllt werden kann. Die Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung der unteren Fischereibehörde.
www.nwaev.de/index.php?section=norm&M=18&id=2&anker=
..................................................................................................................................11.
Es dürfen grundsätzlich nur tote Köderfische verwendet werden. Ausnahmen ergeben sich für Niedersachsen aus dem „Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische“. In diesen Fällen ist nur Lippenköderung erlaubt. Als Köderfische verboten sind Äsche, Forelle, Hecht, Karpfen, Nase, Schleie, Zander sowie alle ganzjährig geschützten Fischarten.
Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische
II. Ausnahmen
Aus fachlicher Sicht erscheint beim Fang von Raubfischen einschließlich Aalen die Verwendung lebender
Köderfische unter Berücksichtigung der hegerischen Belange nur in folgenden Fällen vertretbar:
1. Extrem starker Pflanzenbewuchs
Andere Fangmethoden können nicht angewendet werden, wenn der befischbare Bereich auf
längere Zeit durch Unterwasserpflanzen oder erhebliches Planktonwachstum belastet ist, z. B.
in größeren Altarmen, in Ausbuchtungen oder Teilen von Seen.
2. Erheblich unterschiedliche Wassertiefen
Andere Fangmethoden können wegen unregelmäßiger Gewässersohle und erheblichen
Vertiefungen im fischbaren Bereich nicht an gewandt werden, z. B. in Baggerseen, Talsperren
oder in sonstigen Gewässern, die durch technische Maßnahmen stark verändert worden sind.
3. Starke Schlammablagerungen
Beim Fang mit der Grundangel in stark verschlammten Gewässern können oft keine toten
Köderfische, Fischfetzen und künstlichen Köder verwendet werden.
Bei der ausnahmsweisen Verwendung von lebenden Köderfischen ist auf eine möglichst schonende
Köderung zu achten.
III. Verfahren
Der Fischereiausübende hat aufgrund der vorgenannten Kriterien (siehe Ziffer II) selbst zu beurteilen, ob
ein Ausnahmefall gegeben ist.
In Zweifelsfällen können, Anfragen über den Hegepflichtigen (in der Regel der Sportfischerverein) an das
örtlich zuständige Veterinäramt gerichtet werden. In grundsätzlichen Fragen beteiligen die Veterinärämter
den Fischereikundlichen Dienst des Landes Niedersachsen beim Niedersachsen beim
Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft.
Also keine Regel ohne Ausnahme !?
- Dateianhänge
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Merkblatt.pdf
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Dez 2015
23
17:27
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
Dieser Satz öffnet dem lebenden Köderfisch theoretisch Tür und Tor :
Denn dann hätte es eigentlich noch nie Strafen geben dürfen.
Höchst bedenklich !Der Fischereiausübende hat aufgrund der vorgenannten Kriterien (siehe Ziffer II) selbst zu beurteilen, ob
ein Ausnahmefall gegeben ist
Denn dann hätte es eigentlich noch nie Strafen geben dürfen.
- vatas-sohn
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Dez 2015
23
17:53
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
Auch hier: Nein! Bundesrecht geht vor Landesrecht! Selbst wenn im Landesrecht (hier von Mario als Beispiel Niedersachsen und NRW) steht, daß man mit lebendem Köderfisch angeln darf, darf man dies dennoch nicht, da es durch Bundesrecht (Tierschutzgesetz) verboten ist!MarioSchreiber hat geschrieben:Dieser Satz öffnet dem lebenden Köderfisch theoretisch Tür und Tor :
Höchst bedenklich !Der Fischereiausübende hat aufgrund der vorgenannten Kriterien (siehe Ziffer II) selbst zu beurteilen, ob
ein Ausnahmefall gegeben ist
Denn dann hätte es eigentlich noch nie Strafen geben dürfen.
Grüße!
Ron
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Ron
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Dez 2015
23
20:40
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
Ron hat grundsätzlich Recht: Bundesrecht bricht zunächst immer Landesrecht. Da muss ich ihm mit meiner beruflichen juristischen Vorbelastung erstmal zustimmen.
Aaaber: kommt man zu der Auslegung, dass die Tatbestandsmerkmale besagter Landesfischereiverordnung ausreichen, dass nach § 1 TierschG ein "vernünftiger Grund" bejaht werden kann, dann geht es wieder.
Außerdem müsste ja das zuständige Ministerium in NRW (bzw. die dortigen Juristen) gepennt haben, wenn die auf Landesebene was regeln, was durch Bundesrecht verboten ist.
Letztlich entscheidet sowas immer der Richter anhand des konkreten Einzelfalls. Aber abgesehen davon gebietet schon der Respekt vor dem Geschöpf, keine lebenden Köfis zu verwenden. Dazu braucht ein waidgerechter Angler keine gesetzliche Regelung (so zumindest meine Meinung). Ich fische meistens in Frankreich, wo lebende Köfis noch erlaubt sind und würde es trotzdem nie tun....
Schöne Feiertage zusammen
Peter
Aaaber: kommt man zu der Auslegung, dass die Tatbestandsmerkmale besagter Landesfischereiverordnung ausreichen, dass nach § 1 TierschG ein "vernünftiger Grund" bejaht werden kann, dann geht es wieder.
Außerdem müsste ja das zuständige Ministerium in NRW (bzw. die dortigen Juristen) gepennt haben, wenn die auf Landesebene was regeln, was durch Bundesrecht verboten ist.
Letztlich entscheidet sowas immer der Richter anhand des konkreten Einzelfalls. Aber abgesehen davon gebietet schon der Respekt vor dem Geschöpf, keine lebenden Köfis zu verwenden. Dazu braucht ein waidgerechter Angler keine gesetzliche Regelung (so zumindest meine Meinung). Ich fische meistens in Frankreich, wo lebende Köfis noch erlaubt sind und würde es trotzdem nie tun....
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Dez 2015
23
22:54
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
Bravo! Meine volle Zustimmung!Rock U hat geschrieben:
Letztlich entscheidet sowas immer der Richter anhand des konkreten Einzelfalls. Aber abgesehen davon gebietet schon der Respekt vor dem Geschöpf, keine lebenden Köfis zu verwenden. Dazu braucht ein waidgerechter Angler keine gesetzliche Regelung (so zumindest meine Meinung). Ich fische meistens in Frankreich, wo lebende Köfis noch erlaubt sind und würde es trotzdem nie tun....
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Peter
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Dez 2015
24
08:52
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
Meine auch!Onkel Hein hat geschrieben:Bravo! Meine volle Zustimmung!Rock U hat geschrieben:
Letztlich entscheidet sowas immer der Richter anhand des konkreten Einzelfalls. Aber abgesehen davon gebietet schon der Respekt vor dem Geschöpf, keine lebenden Köfis zu verwenden. Dazu braucht ein waidgerechter Angler keine gesetzliche Regelung (so zumindest meine Meinung). Ich fische meistens in Frankreich, wo lebende Köfis noch erlaubt sind und würde es trotzdem nie tun....
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Peter
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Grüße!
Ron
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Dez 2015
24
09:57
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
Nur kurz zur Klarstellung :
Ich habe noch nie mit lebendem Köderfisch geangelt, noch habe ich es vor !
Hab nur mal danach gegoogelt und meine Ergebnisse verlinkt !![zwinkern ;)](./images/smilies/zwinker.gif)
Ich habe noch nie mit lebendem Köderfisch geangelt, noch habe ich es vor !
Hab nur mal danach gegoogelt und meine Ergebnisse verlinkt !
![zwinkern ;)](./images/smilies/zwinker.gif)
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Dez 2015
24
12:12
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
Das hätte dir auch niemand unterstellt, Mario.
Auch dir schöne Feiertage!
Auch dir schöne Feiertage!
Dez 2015
27
12:52
Re: Regenbogenforelle als Köderfisch Legal?
Nur ist es im Tierschutzgesetz eben nicht " ausdrücklich" verboten.vatas-sohn hat geschrieben:
Auch hier: Nein! Bundesrecht geht vor Landesrecht! Selbst wenn im Landesrecht (hier von Mario als Beispiel Niedersachsen und NRW) steht, daß man mit lebendem Köderfisch angeln darf, darf man dies dennoch nicht, da es durch Bundesrecht (Tierschutzgesetz) verboten ist!
Dort steht das man Wirbeltiere, nicht ohne einen berechtigten Grund Leid zu fügen darf.
Bedeutet also, wenn Jemand einen vernünftigen Grund findet, kann es auch erlaubt sein.
(Das Merkblatt kann also durchaus berechtigt sein.)
Die Frage ob wirklich ein berechtigter Grund vorliegt, klärt dann wohl ein Gericht.
Sollten darüber hinaus, aber die Landesgesetze den Einsatz von lebenden Köderfischen grundsätzlich und ausdrücklich untersagen, dann ist es halt immer verboten.
Sorry, das ist meine Meinung.
Die Frage war aber ja ob es erlaubt ist mit toten Regenbogenforellen zu fischen.
Die Regenbogenforelle ist keine heimische Art, sie ist weder bedroht noch schützenswert.
Meist vermehrt Sie sich nicht einmal selbst, Sie ist meist ein freigesetztes Haustier und mehr nicht.
Sie ist leicht verfügbar, frisch zu kaufen,recht billig, hält gut am Haken und ist recht fett.
Also ein klasse Köder.
Aus ökologischer Sicht ist jedes Rotauge schützenswerter, von der beliebten und doch so seltenen Karausche ganz zu schweigen.
Einigen wird es aber nicht schmecken weil sie ja auch ein Speisefisch ist,...ein Edelfisch.
![:zwink: :zwink:](./images/smilies/zwinker.gif)
Na ja, Heringe, Brachsen und Makrelen schmecken auch gut.
Wenn es also nicht ausdrücklich verboten ist, darf man sie wohl nutzen.
Aber es gibt eben auch berechtigte Einschränkungen.
Oft ist es verboten, nicht aus dem Gewässer stammende Köfis zu nutzen, um der Verbreitung von Krankheiten vor zu beugen.
(Eine billige R.F aus Massentierhaltung, strotzt ja nicht gerade vor Gesundheit)
Oft wurden Regenbogen besetzt und man fürchtet das Untermaßige oder Edelfische sinnlos entnommen werden.
Es ist es halt nicht nachvollziehbar, wo die Fische herstammen.
Aber es ist halt unwichtig wie es begründet wird, wenn es ausdrücklich verboten wird, darf man eben nicht mit der R.F oder gewässerfremden Fischen als Köder fischen.
Viele Angler werden es aber ablehnen und aus dem Bauchgefühl als verboten betrachten.
Für sie ist die R.F halt der schützenswerte Edelfisch, den man nicht als Köder verwendet.