Änderung der Landesverordnung Schleswig Holstein
- MarioSchreiber
- verstorben am 12.02.19
- Beiträge: 5862
- Registriert: 4. Okt 2011, 13:28
- Mein Kayak: FeelFree Lure 11.5
- Kayak-Pate: Ja
- Wohnort: 23775 Großenbrode
Jul 2012
26
07:21
Änderung der Landesverordnung Schleswig Holstein
http://www.schleswig-holstein.de/Umwelt ... _node.html
Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes wichtig vor allem für Touristen!
In Schleswig-Holstein tritt am 1. Juli 2012 die neue Verordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) in Kraft (Verordnung rechts im Downloadbereich verfügbar). Damit werden einige Regelungen in die Praxis umgesetzt, die bereits mit dem neuen Fischereigesetz vom Oktober 2011 verabschiedet worden waren.
Neuerungen ergeben sich vor allem für Urlauber. So müssen künftig Angler aus anderen Bundesländern, die dort einen gültigen Fischereischein besitzen, in Schleswig-Holstein zusätzlich die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr entrichten. Der Kauf der Abgabemarken ist bei allen örtlichen Ordnungsbehörden, den Hafenämtern und den Außenstellen der Fischereiaufsicht in ganz Schleswig-Holstein möglich. Eine persönliche Anwesenheit ist zum Kauf nicht unbedingt erforderlich, viele Ausgabestellen schicken die Marken auch gegen Vorkasse zu. Auch viele Angelgerätehändler, Veranstalter von Angelreisen sowie Hotels und Pensionen vor allem in Küstennähe halten die Marken als Service für ihre Kunden bzw. Gäste bereit. Vor Antritt der Angelreise nach Schleswig-Holstein sollten sich Urlauber auf jeden Fall rechtzeitig um die Beschaffung der Abgabemarke bemühen.
Die Marke wird auf einen Ergänzungsschein geklebt, der beim Angeln zusammen mit dem Fischereischein des Heimatbundeslandes und ggf. dem Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer mitzuführen ist. Der entsprechende Vordruck kann selber ausgedruckt werden er steht zum kostenlosen Download bereit (siehe Bereich für Downloads rechts) und ist natürlich auch bei den Ausgabestellen der Abgabemarken verfügbar.
Neu ist auch, dass Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht so genannte "Urlauberfischereine" - jetzt jeder Person erteilt werden, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Sie gelten für jeweils 28 Tage und können dreimal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Auch diese Dokumente erhält man bei den oben genannten Ausgabestellen. Sie kosten bei Erstausstellung 20 Euro (inklusive der Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr), für die zweite und dritte Ausstellung jeweils 10 Euro Verwaltungsgebühr. Zusammen mit dem "Urlauberfischereischein" wird ein Merkblatt ausgegeben, das über die wichtigsten Belange des tierschutzgerechten Angelns informiert. Wer sich bereits im Vorfeld informieren möchte, findet dieses Merkblatt ebenfalls rechts im Downloadbereich.
Im kommenden Jahr soll auch eine Online-Lösung für die Entrichtung der Fischereiabgabe und die Ausgabe von "Urlauberfischereischeinen" eingerichtet sein. Fragen zur Beschaffung der Abgabemarken oder der "Urlauberfischereischeine" sind an die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde in Schleswig-Holstein zu richten (Adressen sind auf den Internetseiten des Innenministeriums verfügbar).
Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe kommen übrigens in vollem Umfang den Fischen und Gewässern und damit auch den Anglern und Fischern zu Gute. So wird daraus das umfangreiche Besatzprogramm des Landes "Fischhorizonte" finanziert, daneben Projekte wie Behindertenangelplätze, Forschungsvorhaben zum Aal und vieles mehr (Details dazu unter dem Punkt "Förderung der Fischerei").
Neben den Regelungen, die vor allem Urlauber betreffen, treten mit der neuen LFischG-DVO weitere Änderungen in Kraft, die für Angler von Interesse sind. So ist die Benutzung eines Setzkeschers zur Frischhaltung des Fanges in Schleswig-Holstein jetzt erlaubt. Verwendet werden dürfen so genannte Schonsetzkescher aus knotenlosem Material mit einer Länge von mindestens 3,50 Metern und einem Durchmesser von mindestens 50 Zentimetern, die waagerecht aufzustellen sind. Weitere Detailregelungen dazu finden sich in der Verordnung.
Gemeinschaftsfischen sind in Schleswig-Holstein künftig zugelassen, wenn der Fang sinnvoll verwertet wird (primär für die menschliche Ernährung, bei Hegefischen auch als Besatz oder Futtermittel) und der Hegepflichtige des jeweiligen Gewässers zugestimmt hat. In Küstengewässern ist auf einem vorgegebenen Formblatt (siehe Downloadbereich) an die obere Fischereibehörde über die Ergebnisse des Gemeinschaftsfischens zu berichten dies ist von den Verantwortlichen zu organisieren.
Wir wünschen allen Anglerinnen und Anglern Petri Heil in Schleswig-Holstein!http://www.schleswig-holstein.de/Umwelt ... _node.html
Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes wichtig vor allem für Touristen!
In Schleswig-Holstein tritt am 1. Juli 2012 die neue Verordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) in Kraft (Verordnung rechts im Downloadbereich verfügbar). Damit werden einige Regelungen in die Praxis umgesetzt, die bereits mit dem neuen Fischereigesetz vom Oktober 2011 verabschiedet worden waren.
Neuerungen ergeben sich vor allem für Urlauber. So müssen künftig Angler aus anderen Bundesländern, die dort einen gültigen Fischereischein besitzen, in Schleswig-Holstein zusätzlich die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr entrichten. Der Kauf der Abgabemarken ist bei allen örtlichen Ordnungsbehörden, den Hafenämtern und den Außenstellen der Fischereiaufsicht in ganz Schleswig-Holstein möglich. Eine persönliche Anwesenheit ist zum Kauf nicht unbedingt erforderlich, viele Ausgabestellen schicken die Marken auch gegen Vorkasse zu. Auch viele Angelgerätehändler, Veranstalter von Angelreisen sowie Hotels und Pensionen vor allem in Küstennähe halten die Marken als Service für ihre Kunden bzw. Gäste bereit. Vor Antritt der Angelreise nach Schleswig-Holstein sollten sich Urlauber auf jeden Fall rechtzeitig um die Beschaffung der Abgabemarke bemühen.
Die Marke wird auf einen Ergänzungsschein geklebt, der beim Angeln zusammen mit dem Fischereischein des Heimatbundeslandes und ggf. dem Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer mitzuführen ist. Der entsprechende Vordruck kann selber ausgedruckt werden er steht zum kostenlosen Download bereit (siehe Bereich für Downloads rechts) und ist natürlich auch bei den Ausgabestellen der Abgabemarken verfügbar.
Neu ist auch, dass Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht so genannte "Urlauberfischereine" - jetzt jeder Person erteilt werden, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Sie gelten für jeweils 28 Tage und können dreimal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Auch diese Dokumente erhält man bei den oben genannten Ausgabestellen. Sie kosten bei Erstausstellung 20 Euro (inklusive der Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr), für die zweite und dritte Ausstellung jeweils 10 Euro Verwaltungsgebühr. Zusammen mit dem "Urlauberfischereischein" wird ein Merkblatt ausgegeben, das über die wichtigsten Belange des tierschutzgerechten Angelns informiert. Wer sich bereits im Vorfeld informieren möchte, findet dieses Merkblatt ebenfalls rechts im Downloadbereich.
Im kommenden Jahr soll auch eine Online-Lösung für die Entrichtung der Fischereiabgabe und die Ausgabe von "Urlauberfischereischeinen" eingerichtet sein. Fragen zur Beschaffung der Abgabemarken oder der "Urlauberfischereischeine" sind an die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde in Schleswig-Holstein zu richten (Adressen sind auf den Internetseiten des Innenministeriums verfügbar).
Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe kommen übrigens in vollem Umfang den Fischen und Gewässern und damit auch den Anglern und Fischern zu Gute. So wird daraus das umfangreiche Besatzprogramm des Landes "Fischhorizonte" finanziert, daneben Projekte wie Behindertenangelplätze, Forschungsvorhaben zum Aal und vieles mehr (Details dazu unter dem Punkt "Förderung der Fischerei").
Neben den Regelungen, die vor allem Urlauber betreffen, treten mit der neuen LFischG-DVO weitere Änderungen in Kraft, die für Angler von Interesse sind. So ist die Benutzung eines Setzkeschers zur Frischhaltung des Fanges in Schleswig-Holstein jetzt erlaubt. Verwendet werden dürfen so genannte Schonsetzkescher aus knotenlosem Material mit einer Länge von mindestens 3,50 Metern und einem Durchmesser von mindestens 50 Zentimetern, die waagerecht aufzustellen sind. Weitere Detailregelungen dazu finden sich in der Verordnung.
Gemeinschaftsfischen sind in Schleswig-Holstein künftig zugelassen, wenn der Fang sinnvoll verwertet wird (primär für die menschliche Ernährung, bei Hegefischen auch als Besatz oder Futtermittel) und der Hegepflichtige des jeweiligen Gewässers zugestimmt hat. In Küstengewässern ist auf einem vorgegebenen Formblatt (siehe Downloadbereich) an die obere Fischereibehörde über die Ergebnisse des Gemeinschaftsfischens zu berichten dies ist von den Verantwortlichen zu organisieren.
Wir wünschen allen Anglerinnen und Anglern Petri Heil in Schleswig-Holstein!http://www.schleswig-holstein.de/Umwelt ... _node.html
- MarioSchreiber
- verstorben am 12.02.19
- Beiträge: 5862
- Registriert: 4. Okt 2011, 13:28
- Mein Kayak: FeelFree Lure 11.5
- Kayak-Pate: Ja
- Wohnort: 23775 Großenbrode
- MAD 0 eins
- Beiträge: 746
- Registriert: 7. Mai 2012, 09:00
- Mein Kayak: Hobie Outback, Oasis
- Kayak-Pate: Nein
- Wohnort: Schönwalde a.B.
- gobio
- Administrator
- Beiträge: 6081
- Registriert: 23. Jul 2012, 15:00
- Mein Kayak: Hobie Outback Limited Edition
- Kayak-Pate: Nein
- Wohnort: Bremervörde
- Alter: 44
Jul 2012
26
13:03
Danke Mario.
hab nem Kumpel aus Lübeck schon gleich mal bescheid gegeben er solle mir mal eine besorgen.
Dänemark ist allerdings mein oberstes Ziel wenn ich ein Jak habe. Speziell Flensburger Förde und Als. Da gibts so nette Fjorde und wie ich finde nicht so viele verrückte Sportbootfahrer.
Gruß
Mirco
hab nem Kumpel aus Lübeck schon gleich mal bescheid gegeben er solle mir mal eine besorgen.
Dänemark ist allerdings mein oberstes Ziel wenn ich ein Jak habe. Speziell Flensburger Förde und Als. Da gibts so nette Fjorde und wie ich finde nicht so viele verrückte Sportbootfahrer.
Gruß
Mirco
- Aragorn
- Beiträge: 262
- Registriert: 11. Mär 2012, 22:34
- Mein Kayak: Hobie Pro Angler
- Wohnort: Lüneburg, 50 km sso von Hamburg
- Alter: 52
- Kontaktdaten:
Jul 2012
26
13:27
Moin!
Ich war am Montag auf Fehmarn. In Burg habe ich die Marke im Angelladen am Hafen problemlos unter Vorlage des Jahresfischereischeins bekommen, der Angelladen am Ortseingang hatte sie nicht.
Kümmert euch am besten im Vorfeld, wo ihr die Marke bekommt.
Ist schon ärgerlich, wenn man erst vor Ort suchen muss.
Ich hatte im I.Net gelesen, das es kein Problem sei, Marken bekomme mann in Angelläden, Ämtern, Hafenbüros und Tourist Infos.
Erstens bekommt man sie nicht in jeder dieser Stellen und zweitens müssen sie auch noch offen haben.
Ich war am Montag auf Fehmarn. In Burg habe ich die Marke im Angelladen am Hafen problemlos unter Vorlage des Jahresfischereischeins bekommen, der Angelladen am Ortseingang hatte sie nicht.
Kümmert euch am besten im Vorfeld, wo ihr die Marke bekommt.
Ist schon ärgerlich, wenn man erst vor Ort suchen muss.
Ich hatte im I.Net gelesen, das es kein Problem sei, Marken bekomme mann in Angelläden, Ämtern, Hafenbüros und Tourist Infos.
Erstens bekommt man sie nicht in jeder dieser Stellen und zweitens müssen sie auch noch offen haben.
Gruß
Carsten
- Es ist nicht sicher, dass es besser wird, wenn es anders wird. Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden. -
Carsten
- Es ist nicht sicher, dass es besser wird, wenn es anders wird. Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden. -