Haftpflichtversicherung!!!!

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blauen
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Mär 2012 19 07:12

Haftpflichtversicherung!!!!

Beitrag von blauen

..moin moin..
Ich habe da mal eine Frage an Euch. Mein Angelverein hat einen 200ha großen See der mit Boote (paddel, elektro) befahren werden darf. Es wird dort auch gesegelt und getaucht. Muß ich dort eine spezielle Versicherung fürs Kayak haben? Für "normale" Boote wird diese gefordert. Wenn ja , könnt Ihr mir da eine empfehlen? Ist es vielleicht sinnvoll sowieso eine spezielle Haftpflicht fürs Yak zu haben? Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Gruß blauen
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vatas-sohn
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Beitrag von vatas-sohn

Ne Haftpflicht für`s YAK? :shock: Halte ich für reine Abzocke! :twisted: :twisted: :twisted: Was für ein Schaden soll man denn mit solchem Boot verursachen? :oops:
Grüße! :cap:
Ron


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blauen
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Beitrag von blauen

..moin.
ich halte es auch für übertrieben, mein Problem ist nur das es auf diesem See für Boote gefordert ist. Das Kayak gehört da wahrscheinlich dazu. Die Versicherung soll ja Schäden abdecken die meiner Meinung nach meine private Haftpflicht abdeckt. Werde mich mal an meine Privathaftpflicht wenden und nachfragen. Vielleicht hat ja auch schon jemand aus dem Forum Erfahrungen mit dem Problem? :?:
Gruß blauen
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hyla
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Beitrag von hyla

Ebenfalls moin,

ich habe das hier gerade im Netz gefunden. http://www.versicherungen-tipps24.de/sa ... sicherung/" class="postlink

Im dritten Absatz steht was zu diesem Thema. Ich werde mich aber telefonisch an meine Private Haftpflicht wenden, um sicher zu gehen.


Gruß

Thomas
hyla
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Beitrag von hyla

Habe eben gerade meine PHV-Bedingungen vorgeholt. Gleichzeitig habe ich bei meiner Versicherung angerufen und mir die Mitversicherung von Kajaks bestätigen lassen. Das folgende habe ich in den besonderen Versicherungsbedingungen gefunden:

6.2 Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die
verursacht werden durch den Besitz und Gebrauch von

(9) Wassersportfahrzeugen ohne Motor (auch Hilfs- oder
Außenbordmotor) oder Treibsätzen, z.B. Schlauch-,
Paddel-, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier, Surfund
Windsurfbretter – nicht jedoch von eigenen Segelbooten;
Mitversichert ist der gelegentliche Gebrauch von fremden
Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für
das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.


Da ich meine PHV häufiger aktualisiere, weiß ich nicht, ob es diese Klausel auch schon so vor z.B. 20 Jahren gab. Vielleicht sieht eine Klausel bei älteren Verträgen, die über die Jahre nicht aktualisiert wurden, ja noch anders aus.

Ich würde also, um sicher zu gehen, bei dem Versicherer anrufen und nachfragen.

Ich wünsche uns allen eine schadenfreie Ausübung unseres Hobbys.


Schönen Wochenanfang wünscht


Thomas
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