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von aubidd
4. Mär 2025, 13:23
Forum: Laberforum
Thema: Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich
Antworten: 9
Zugriffe: 4435

Fischereiabgabe - Gültigkeitsbereich

:petri:
Folgende Regeln gibt es:
In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein muss der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe stets mitgeführt werden.

In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz ...

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